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Militär

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Militär

Bd. 13, Sp. 811
Militär (franz. militaire, v. lat. militia [s. d.]), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heeres gehörigen Personen, der Militärpersonen. Im Deutschen Reich gehören hierzu die Offiziere, Ärzte und Militärbeamten des Friedensstandes vom Tage ihrer Anstellung bis zur Entlassung, die Kapitulanten (s. d.) bis zur Beendigung ihrer Kapitulation, die freiwilligen und die ausgehobenen Rekruten vom Tage ihrer Einstellung in einen Truppenteil bis zur Entlassung aus dem aktiven Dienst, die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst einberufenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften vom Tage an, zu dem sie einberufen, bis zum Tage der Wiederentlassung, alle in Kriegszeiten zum Heeresdienst aufgebotenen oder freiwillig eingetretenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften, die zu keiner der vorgenannten Kategorien gehören, vom Tage, zu dem sie einberufen, oder vom Zeitpunkt ihres freiwilligen Eintritts bis zur Entlassung, die Zivilbeamten der Militärverwaltung vom Anstellungs- bis zum Entlassungstage. (Vgl. § 4 des Militärstrafgesetzbuches und § 38 des Reichsmilitärgesetzes.) Alle diese Personen, es sei denn, daß sie nur zur Erfüllung der Wehrpflicht dienen oder nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können (z. B. wegen Minderjährigkeit), haben ihren gesetzlichen Wohnsitz am Garnisonort, oder, falls dieser im Ausland liegt, am Sitze des letzten inländischen Garnisonortes ihres Truppenteils. Sie können weder als Geschworne noch als Schöffen berufen werden, sind von sämtlichen deutschen Eisenbahnen auf Anordnung von Reichsbehörden zu ermäßigten Sätzen zu befördern, unterstehen dem Militärstrafgesetzbuch, sind als Zeugen oder Sachverständige durch die Militärbehörden zu laden, haben ihren allgemeinen Gerichtsstand (s. d.) am Garnisonort, unterliegen bezüglich des Soldes und ihrer Invalidenpension nicht der Pfändung. Ebensowenig kann auch das Diensteinkommen des Militärs eines mobilen Truppenteils oder eines in Dienst gestellten Kriegsschiffs gepfändet werden. Vgl. Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).
2106 Zeichen · 23 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    militärm. n.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    militär , m. n. aus dem franz. militaire. 1 1) als masc. ( geschlecht nach mann) dem kriegerstande angehöriger: zeigte s…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    1Militär

    Goethe-Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    1 Militär neutr, sg; auch -tair, -tar; vereinzelt mit lat Flexionsendung in Anlehnung an das lat Adj ‘militaris’; abgekü…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Militär

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Militär (franz. militaire , v. lat. militia [s. d.]), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heeres gehörig…

  4. modern
    Dialekt
    Militärn., m.

    Mecklenburgisches Wb. · +3 Parallelbelege

    Militär n. Militär: an 't Militör afliwert Reut. 7, 224; m. Soldat: en ... gauden Militör 4, 391; as Militäre gekleedt (…

  5. Spezial
    Militär

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Mi|li|tär n. 1 (Streitkräfte) forzes armades f.pl. , esert (-rc) m. , i soldas m.pl. 2 (Militärdienst) sorvisc da soldá …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit militaer

238 Bildungen · 238 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

militaer‑ als Erstglied (30 von 238)

Militärärztliche Applikationsschule

Meyers

Militärärztliche Applikationsschule , eine 1890 in Wien errichtete Bildungsanstalt, die den Aspiranten des militärärztlichen Korps die für i…

Militärärztliche Bildungsanstalten

Meyers

Militärärztliche Bildungsanstalten , Lehranstalten zur Ausbildung von Militärärzten, in Preußen die Kaiser Wilhelm- Akademie (s. d.) in Berl…

Militärärztliche Fortbildungskurse

Meyers

Militärärztliche Fortbildungskurse , im Interesse des Kriegssanitätswesens abgehaltene Kurse, die den Militärärzten Gelegenheit geben, alle …

Militärakademie

Meyers

militaer·akademie

Militärakademie , höhere militärische Fachschulen, wie die preußische und bayrische Kriegsakademie (s. d.), die russische Nikolausakademie, …

Militärapotheker

Meyers

militaer·apotheker

Militärapotheker , obere Militärbeamte oder die zum einjährig-freiwilligen Dienst eingetretenen Pharmazeuten. Näheres s. Sanitätskorps und F…

Militärattaché

Meyers

militaer·attache

Militärattaché , ein Offizier, der einer Gesandtschaft (Botschaft) mit Rücksicht auf die militärischen Interessen beigegeben (»attachiert«) …

Militäraufwand

GWB

militaer·aufwand

Militäraufwand Etat für das Militärwesen, Militärbudget des aus der..Landschafts-Caße zu bestreitenden Militar-Aufwandes A1,316,4 Promem 14.…

Militärbäcker

Meyers

militaer·baecker

Militärbäcker , im deutschen Heer zum Bäckereidienst bestimmte Soldaten im Unteroffizier-, Gefreiten- und Gemeinenrang, in Militärbäckerabte…

Militärbahn

GWB

militaer·bahn

Militärbahn -tair- Laufbahn, Dienstzeit im Militärwesen B26,359,25 CarlAug [Mitte Jun 15] K Rüdiger Nutt-Kofoth R.N.-K.

Militärbeamte

Meyers

militaer·beamte

Militärbeamte , alle im Heer und in der Marine (früher Marinebeamte) angestellten, nicht zum Soldatenstande gehörenden Beamten. Sie rechnen …

Militärbehörde

GWB

militaer·behoerde

Militärbehörde Verwaltungsorgan im Militärwesen; in Aufsichtsfunktion hinsichtlich der öffentlichen Ordnung alle Hochachtung verdienen die C…

Militärbergung

Meyers

militaer·bergung

Militärbergung , das Bergen oder die Rettung eines Schiffes aus Feindesgewalt oder aus den Händen von Seeräubern im Gegensatz zur Zivilbergu…

Militärbezirke

Meyers

Militärbezirke , die Heeresverwaltungsbezirke des russischen Reiches; s. Russisches Reich (Heerwesen).

Militärbezirksgerichte

Meyers

Militärbezirksgerichte , ehemals in Bayern Militärgerichte zur Aburteilung schwerer Militärvergehen. Sie bestanden bei den Korpskommandostel…

Militärbibliotheken

Meyers

Militärbibliotheken sollen den Offizieren und Sanitätsoffizieren des Friedensstandes, den Offizieren des Beurlaubtenstandes und den höhern B…

Militärbildung

GWB

militaer·bildung

Militärbildung Kenntnis, Wissen im Hinblick auf das Militär(wesen) 29,70,10 DuW 17 [ Zit s v Geschäftsbildung ] Rüdiger Nutt-Kofoth R.N.-K.

Militärbillett

Meyers

militaer·billett

Militärbillett ( Militärkarte ), Eisenbahnfahrkarte für Militärpersonen, die zu dem Einheitssatz von 1,5 Pf. für das Kilometer in der 3. Wag…