DERW
Ablehnung, F., »Zurückweisung eines Ver- haltens oder einer Person, (im Verfah- rensrecht) Zurückweisung einer bestimmten Gerichtsperson hin…
DWB
after·belehnung
afterbelehnung , f. subinfeudatio.
DRW
anlehn·ung
Anlehnung wie Anlehen (I 3) willfahrung der bewilligten anlehnung 200000 guldin 1595 WürtLTA.² I 294 1610 WürtLTA.² III 195
DWB2
auf·lehnung
DWB2 AUFLEHNUNG f. DWB2 älter auch aufleinung. zu 1 auflehnen; aufstand, widerstand gegen eine obrigkeit oder autorität: DWB2 ⟨u1565⟩ ist so…
DRW
aus·lehnung
Auslehnung Entleihung peichtonghe ind uysslenunge 1496 SPantaleonUrb. 476 Anm. Faksimile gemachte schulden und die außlehnung des gelts oJ. …
DWB
belehnung , f. schloszhauptmann, samt allen belehnungen. Fr. Müller 3, 227 ; die belehnung empfangen.
DWB2
darlehn·ung
DWB2 DARLEHNUNG f. DWB2 nomen actionis zu darlehnen vb., gelegentlich: DWB2 1697 wegen nachkommender folg einer darlehnung Ettner doctor 156…
DWB2
effekten·belehnung
effektenbelehnung f. : 1874 Schäffle aufs. ( 1885 ) 2,88.
DWB
eide·s·ablehnung
eidesablehnung , f. recusatio jurisjurandi.
DWB
ent·lehnung
entlehnung , f. frembder sprachen entlehnung. Zinkgref 291, 7 .
DWB2
erb·belehnung
erbbelehnung f. belehnung mit einem erblichen amt: ⟨1734⟩ DRW 3,34. 1832 Matthias posten 1,173.
DWB
gegen·ablehnung
gegenablehnung , f. im rechte, ablehnung die man einer ablehnung der gegenpartei seinerseits entgegensetzt ( s. u. ableinen): dasz manche pa…
DWB
gesammt·belehnung
gesammtbelehnung , f. oder sammtbelehnung, belehnung, bei welcher mehrere mit derselben sache gemeinschaftlich belehnt werden Adelung, vgl. …
DWB
haupt·belehnung
hauptbelehnung , f. investitura principalis. Stieler 1126 .
DWB
mit·belehnung
mitbelehnung , f. simultanea investitura, samtbelehnung. Stieler 1126 .
DRW
neben·belehnung
Nebenbelehnung, f. wie Mitbelehnung bey der in anno 1673 vorgangener neben-belehnung uͤber beede fuͤrstenthuͤmer n. n. ausgesetzten lehen-ta…
DRW
pfarr·belehnung
Pfarrbelehnung, f. I Belehnung (III) mit einer Pfarre (I) es sollen auch die collatores oder amptleute von wegen der pfarrbelehung nichts fo…
DWB
reich·s·belehnung
reichsbelehnung , f. investitura imperialis, belehnung durch das reichsoberhaupt: hingegen müssen sie bey ihrer reichsbelehnung noch halb so…
DRW
roggen·lehnung
Roggenlehnung, f. Abgabe von Roggen für ein Lehen bdv.: Roggengeld daß er [spitalmeister] die theilbaren weingardt ... wann ihme dieselbige …
Campe
sammt·belehnung
Sammtbelehnung , Mz. die — en , die gemeinschaftliche Belehnung, da mehrere mit einer und derselben Sache zugleich belehnt werden.
DRW
samt·belehnung
Samtbelehnung, f. Investitur mehrerer Personen mit dem gleichen Lehnobjekt vgl. Samtlehen so sollen ... wir ... unsere vom heyligen römische…
DRW
samt·lehnung
Samtlehnung, f. mehreren Personen gemeinsam erteilte Belehnung bdv.: Mitbelehnung bethe ich uch, mich rechtes zcu berychten, ab dye samptleh…
DRW
Stadtsverlehnung, f. Vermietung städtischer Immobilien vgl. lehnen die heur vom rathause und danzsahl und was dergleichen mehr senatus aus d…
DWB
ueber·lehnung
überlehnung , f. : die überlehnung des pfluggestelles nach der rechten seite Thaer a. a. o. 1, 32 .
DWB
vorab·lehnung
-lehnung , f. : ein fürkomnus und vorableinung eines dings so man jemand fürwerffen hette mögen Calepinus dict. XI ling. (1598) 1137 a .