Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
belehnung f.
belehnung , f. schloszhauptmann, samt allen belehnungen. Fr. Müller 3, 227 ; die belehnung empfangen.
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belehnung , f. schloszhauptmann, samt allen belehnungen. Fr. Müller 3, 227 ; die belehnung empfangen.
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Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege
belehnung , f. schloszhauptmann, samt allen belehnungen. Fr. Müller 3, 227 ; die belehnung empfangen.
Goethe-Wörterbuch
Belehnung Akt der Verleihung von Lehensrechten Vorbereitung auf mein Erscheinen bey Hofe: die B. der Fürsten von Turn un…
Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg
Belehnung (Investitur), Uebertragung eines Lehens durch einen besonderen Act; durch welchen der Lehensvertrag abgeschlos…
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Be|leh|nung f. (-,-en) 1 (Beleihung) imprëst (-sć) m. 2 (mit Gütern) infeudaziun (-s) f. 3 (mit einem Amt) investitöra (…
Verweisungsnetz
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Wortbildung
12 Bildungen · 1 Erstglied · 11 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von belehnung 3 Analysen
be- + lehnung
belehnung leitet sich vom Lemma lehnung ab mit Präfix be-.
Alternativen: belehnen+-ung be-+lehn+-ung
DWB
belehnungsgnade , f. Butschky Patm. 183 .
DWB
afterbelehnung , f. subinfeudatio.
DWB2
effektenbelehnung f. : 1874 Schäffle aufs. ( 1885 ) 2,88.
DWB2
erbbelehnung f. belehnung mit einem erblichen amt: ⟨1734⟩ DRW 3,34. 1832 Matthias posten 1,173.
DWB
gesammtbelehnung , f. oder sammtbelehnung, belehnung, bei welcher mehrere mit derselben sache gemeinschaftlich belehnt werden Adelung, vgl. …
DWB
hauptbelehnung , f. investitura principalis. Stieler 1126 .
DWB
mitbelehnung , f. simultanea investitura, samtbelehnung. Stieler 1126 .
DRW
Nebenbelehnung, f. wie Mitbelehnung bey der in anno 1673 vorgangener neben-belehnung uͤber beede fuͤrstenthuͤmer n. n. ausgesetzten lehen-ta…
DRW
Pfarrbelehnung, f. I Belehnung (III) mit einer Pfarre (I) es sollen auch die collatores oder amptleute von wegen der pfarrbelehung nichts fo…
DWB
reichsbelehnung , f. investitura imperialis, belehnung durch das reichsoberhaupt: hingegen müssen sie bey ihrer reichsbelehnung noch halb so…
Campe
Sammtbelehnung , Mz. die — en , die gemeinschaftliche Belehnung, da mehrere mit einer und derselben Sache zugleich belehnt werden.
DRW
Samtbelehnung, f. Investitur mehrerer Personen mit dem gleichen Lehnobjekt vgl. Samtlehen so sollen ... wir ... unsere vom heyligen römische…