Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kardinal m.
Kardinal m.
Kardinal m. ‘hoher katholischer, zur Papstwahl berechtigter geistlicher Würdenträger’, mhd. kardenāl, kardināl. Das von lat. cardo (Genitiv cardinis) ‘Türangel’, übertragen ‘Haupt-, Dreh-, Angelpunkt’, abgeleitete Adjektiv lat. cardinālis ‘zur Türangel gehörig’, übertragen ‘im Angelpunkt, d. h. auf einem wichtigen Platz stehend, vorzüglich’, bezeichnet in der Kirchensprache in Verbindung mit presbyter, sacerdōs zunächst den ‘Hauptgeistlichen’ einer Kirche sowie in Verbindung mit pontifex, episcopus den ‘Priester höheren Ranges’. Danach gilt substantiviertes cardinālis im engeren Sinne für die wichtigsten Geistlichen in und um Rom (für die suburbikarischen Bischöfe, die Priester der Hauptkirchen und bestimmte Diakone), denen im 11. Jh. das Recht der Papstwahl übertragen wird; seit dieser Zeit erhalten auch auswärtige Bischöfe die Kardinalswürde. – kardinal- Bestimmungswort in Zusammensetzungen ‘Haupt-, Grund-, hauptsächlich, grundsätzlich, vorzüglich’ (nach lat. cardinālis, s. oben) wie in Kardinalfrage f. ‘Haupt-, Grundfrage’ (Mitte 19. Jh.); Kardinalzahl f. ‘Grundzahl, natürliche Zahl’ (Anfang 19. Jh.), für spätlat. numerus cardinālis.