Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
inhaber m.
inhaber , m. der etwas inne hat: innhaber Haltaus 1018 ( von 1488); im und sinen nachkomen innhabern desz huses Bubiken. weisth. 1, 71 ( Zürich, v. 1485); innhaber der genannten güter. 396 ( Schwarzwald, v. 1491); inhaber, der ein guot nutzet, possessor, inhaber eines kleinen gtlis, regnator agelli Maaler 236 b ; inhaber, als eines briefs oder obligation, der dieselbe aufweisen kan, possessor, qui instrumentum obligationis producit, cessionarius Frisch 1, 390 a ; wenn ich inhaber einer sache (mit ihr also physisch verbunden) bin. Kant 5, 52 ; der ehemalige reiche inhaber dieser wohnung. Göthe…