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inhaber

mhd. bis Dial. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
11 in 11 Wb.
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Sprachstufen
5 von 16

Eintrag · Adelung (1793–1801)

Inhaber

Bd. 2, Sp. 1378

Der Inhaber , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. Die Inhaberinn, welche von dem vorigen Zeitworte auch im Hochdeutschen üblich sind, eine Person, welche eine Sache in ihrem Besitze, in ihrer Gewahrsam hat, es sey auf welche Art es wolle. Der Inhaber eines Wechselbriefes, eines Gartens, eines Hauses u. s. f. Der Inhaber eines Regimentes, oder der Regiments-Inhaber, der Chef eines Regimentes. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist Inhaber ein Einwohner. In ist hier das Vorwort, welches in der Zusammensetzung mit Zeitwörtern und deren Ableitungen im Hoch- und Oberdeutschen in ein übergehet, im Nie…

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    in-haberstm.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +3 Parallelbelege

    LexerN in-haber stm. inhaber. des hûses, der güeter inh. MWVQVZ Gr.w. 1,71. 396. inh. des êwiggelts MWVQVZ Münch. r. 3,1…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Inhaber

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Inhaber , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. Die Inhaberinn, welche von dem vorigen Zeitworte auch im Hochdeutschen …

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Inhaber

    Goethe-Wörterbuch

    Inhaber nur 8 Belege gegenüber fast 270 für ‘Besitzer’ u knapp 20 für ‘Eigentümer’ a Eigentümer od Besitzer von materiel…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Inhaber

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Inhaber , derjenige, der etwas in seiner Gewalt hat, der aber keineswegs zugleich Eigentümer oder Besitzer dieser Sache …

  5. modern
    Dialekt
    Inhaber

    Schweizerisches Idiotikon

    Inhaber Band 2, Spalte 926 Inhaber 2,926 Faksimile ansehen

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit inhaber

53 Bildungen · 11 Erstglied · 41 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von inhaber

inhaben + -er

inhaber leitet sich vom Lemma inhaben ab mit Suffix -er, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

inhaber‑ als Erstglied (11 von 11)

Inhaberanteilsschein

DERW

Inhaberanteilsschein, N., ›ein von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegebenes In- haberpapier‹, 20. Jh., s. Inhaber, Anteil, Schein

Inhaber(-in)

LDWB2

In|ha|ber(-in) m./f. 1 (Besitzer) proprietar(-a) m.(f.) 2 (Eigentümer) patrun(-rona) m.(f.) 3 (eines Amtes) titolar(-a) m.(f.) 4 (von Papier…

Inhaberklausel

DERW

inhaber·klausel

Inhaberklausel, F., ›Klausel die bewirkt daß der Wertpapierschuldner an den - be- rechtigten - Inhaber des Wertpapiers zu leisten hat (z.B. …

Inhaberpapier

DERW

inhaber·papier

Inhaberpapier, N., ›Wertpapier bei dem das verbriefte Recht grundsätzlich von jedem Inhaber geltend gemacht werden kann (z.B. Aktie)‹, 19. J…

Inhaberpapiere

Meyers

Inhaberpapiere (franz. Titres an porteur , ital. Titoli al portatore ; engl. Securities to bearer ), Wertpapiere, die keinen bestimmten Gläu…

Inhaberscheck

DERW

inhaber·scheck

Inhaberscheck, M. ›der auf den Inhaber (bzw. Öberbringer) ausgefertigte (in der Gegenwart übliche) Scheck‹, 19. Jh.?, s. Inhaber, Scheck

Inhaberzeichen

DERW

inhaber·zeichen

Inhaberzeichen, N., ›Zeichen in dem ein Gläubiger nicht bezeichnet ist und das von dem Aussteller unter Umständen aus- gegeben wird aus welc…

inhaber als Zweitglied (30 von 41)

Aktieninhaber

DERW

aktie·n·inhaber

Aktieninhaber, M., »Inhaber einer oder mehrerer Aktien«, Baasch 1806 Hamburg, s. Aktie, Inhaber

Briefinhaber

Campe

brief·inhaber

Der Briefinhaber , des — s, d. Mz. w. d. Ez. der einen Wechselbrief besitzt und das Geld darauf heben kann. S. Campe Brief 1).

firmeninhaber

DWB2

firmen·inhaber

firmeninhaber m. (zu DWB2 2 ): ⟨1922⟩ Kisch ges. w. 1,373 U./K. 1995 frankf. allg. ztg. 39,N6.

gewerbinhaber

DWB

gewerb·inhaber

gewerbe- , gewerb- , gewerbsinhaber , m. , vgl. gewerbeherr: weder der ortsobrigkeit, noch den gewerbsinhabern ist erlaubet, gewerbsgerechti…

grundinhaber

DWB

grund·inhaber

-inhaber : mit dem vor- und nachmaligen schuldenstande der gr. Mauvillon physiokr. br. (1780) 216;

Laden-inhaber

SHW

Laden-inhaber Band/Spalte unbekannt Faksimile ansehen

Laden-inhaber

PfWB

laden·inhaber

Laden-inhaber m. : wie schd., Lade-, Lareinhaweʳ [mancherorts]. SHW Südhess. IV 87 . —

Mautinhaber

DRW

maut·inhaber

Mautinhaber, m. wie Mautherr daß alle mauthinnhaber sollen ... die verdorbene wege zu repariren schuldig und verbunden sein 1688 Beckmann,Id…

Mühleninhaber

DRW

mühlen·inhaber

Mühleninhaber, m. Eigentümer oder Besitzer einer Mühle (I) ein muͤhl-herr, muͤhlner, oder muͤhl-inhaber 1672 CAustr. II 23 Faksimile daß auc…

Pfandesinhaber

Adelung

pfand·es·inhaber

Der Pfandesinhaber , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandesinhaberinn, eine Person, welche zu ihrer Sicherheit ein Pfand von einem a…

pfandinhaber

DWB

pfand·inhaber

pfandinhaber , m. der ein gut als pfand besitzt: ob aber der phantinhaber ... einigi gemeine robatt der phantunterthanen gebraucht. österr. …

Pflegsinhaber

DRW

pfleg·s·inhaber

Pflegsinhaber, m. wie Pfleger (II 1) damit aber diser schedtlich aberglaub nit weitter einreisse ... so hat erstlich der edl und vesst Hannß…

Ableitungen von inhaber (1 von 1)

urinhaber

DWB

urinhaber , m. ( war als beispiel des 16. jhs. unter ur- C 4 c zu erwähnen ): von den einstiftern und urinhabern diser stad Dreyfelder hist.…