Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuldverschreibung f.
schuldverschreibung , f. assignatione d' un credito al suo debitore Kramer dict. 2, 676 c , obligatio, cautio, syngrapha Stieler 1928 ; obligatio, chirographum, da man einem zur versicherung seine güter verschreibt, daran er sich halten kan. Frisch 2, 233 a ; und ebenso liegt in der verpfändung einer an mich ausgestellten schuldverschreibung die verpfändung der schuldforderung selbst. Göschen vorles. über deutsches civilrecht 2, 1, 334 ; 'die schuldverschreibung lautet an die todten', hohnlächelte die welt. Schiller 4, 28 .