Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Lizenz f.
Lizenz f. ‘Erlaubnis, Erlaubnisschein, rechtskräftige Genehmigung’, Ende 15. Jh. als Wort der Behörden- und Kaufmannssprache entlehnt aus lat. licentia ‘Freiheit, Ungebundenheit, Erlaubnis, nach Belieben zu handeln’, einer Ableitung von lat. licēre ‘erlaubt, gestattet sein, freistehen’. – lizenzieren Vb. ‘(behördliche) Erlaubnis erteilen’ (20. Jh.).