Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gewahrsam M.
Gewahrsam, M. ›tatsächliches von einem Herrschaftswillen getragenes Herrschafts- verhältnis‹, ›Sicherheit‹ Bamberg 1507, mhd. gewarsame, F., ›Aufsicht, Sicherheit‹, s. gewahr, sam, vgl. 15. Jh. Gewahrsam, N., ›Gefängnis‹