Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewahrsam adj. u. adv.
gewahrsam , adj. u. adv. , concurrenzform zu gewährlich in dessen ableitung von wara, vgl. sp. 4870. die adjectivbildung musz in reichlicherer verwendung und für eine frühere zeit, als sie belegt ist, vorausgesetzt werden, weil das substantiv gewahrsam, gewarsame ( s. d. ), das auf ihr beruht, weit zurückreicht. 1 1) der erste beleg entstammt dem gedicht von der kreuzfahrt Ludwigs v. Thüringen, das überhaupt in wortbildung und wortgebrauch selbständigkeit zeigt: aber so saget in allen der furste do: ir sult des bei ein ander sin; liste vil hat Salatin, da bei manlichen mut; sit gewarsam, eʒ is…