Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
halbschlächtig adj.
halbschlächtig , adj. in zwei bedeutungen. 1 1) einer unterart zufallend oder eine unterart bildend ( vergl. schlacht = art und halbart): das naturell, das in der vermischung mit fremden halbschlächtig anartet. Kant 10, 27 ; von solchen, unausbleiblich und zwar selbst in der vermischung mit andern klassen, dennoch halbschlächtig anartenden eigenschaften. s. 56; bei andern thieren artet fast alles, was man an ihnen varietät nennen möchte, halbschlächtig an. s. 77. 2 2) keiner bestimmten art zufallend ( s. halb sp. 192), daher namentlich von menschen und menschlichen verrichtungen, unentschieden…