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gewerke

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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

gewerke m.

Bd. 6, Sp. 5642
gewerke, gewerk, m. , der function nach ein nomen agentis zu werk (s. d.), für dessen bildungsweise und deutung mehrfache erklärungen möglich sind. vor allem ist hervorzuheben, dasz wir es mit zwei hauptformen zu thun haben, einer richtung, die die bergmannssprache beherrscht, und einer anderen, die sich durch den allgemeinen sprachgebrauch zieht. in der sondersprache des bergbaues lassen schon die ältesten belege, die freilich spät fallen (vgl. mhd. wb. 3, 590b, Lexer 1, 987) die active thätigkeit an dem nomen agentis zurücktreten. gewerke ist nicht so sehr einer, der an einem werk arbeitet, oder der etwas ins werk setzt, als vielmehr einer, der an einem werk betheiligt ist. gewerke ist der theilhaber an einem werk, einem bergwerk,eine bedeutung, die später noch kräftiger durch mitgewerke ausgedrückt wird. bei dem bergmännischen gewerke liegt also das schwergewicht der bedeutung auf dem sociativen moment, das vielleicht in dem präfix zur geltung kommt. ganz anders in dem allgemeineren gebrauch von gewerke, wie dieser namentlich in der verwaltungssprache des 14. bis 16. jahrh., vor allem in zeugnissen aus dem wirthschaftsleben der städte, übermittelt wird. hier liegt der schwerpunkt auf dem nomen agentis werke: der gewerke ist activ thätig, durch seine arbeit setzt er etwas ins werk; das präfix ge, das auf einen anschlusz an genossen weist, giebt dem bedeutungsgehalt wol die entscheidende richtung, aber es schöpft ihn nicht aus, wie bei geselle, gehülfe (eine vereinzelte ausnahme s. unter 1, a, γ). dieser gegensatz des bergmännischen gebrauchs von gewerke gegen den allgemeineren begriff eines mitarbeiters läszt sich an der hand des einschlägigen materials nicht auf einen gemeinsamen ausgangspunct der bedeutungsentwicklung zurückführen; das erste deutet eher darauf hin, dasz hier eine engere anlehnung an werk = bergwerk anzunehmen ist. jedenfalls müssen beide gebrauchsformen getrennt betrachtet werden, um nicht das, was für die eine gilt, der andern unberechtigt aufzuzwingen; dasz beeinflussungen stattfanden, ist andererseits auch nicht abzuleugnen (s. u.). 11) die umfassende bedeutung mitarbeiter und ihre verengung in der corporativen geschlossenheit des städtischen wirthschaftslebens. 1@aa) den deutschen belegen für gewerke gehen andere ähnliche bildungen voraus, die die allgemeinste und umfassendste bedeutung zur geltung bringen. 1@a@aα) der bedeutungsgehalt des gotischen gawaurstwa zu waurstw (vgl. oben sp. 5633) wird nach dieser richtung namentlich durch die parallelstellen der späteren bibelübersetzung blosgelegt: ei nu jah jus ufhausjaiþ þaim swaleikaim jah allaim þaim gawaurstwam jah arbaidjandam Ulfilas 1 Kor. 16, 16 (den in diser weiz und aim ieglichen enczamt wirkenden und den arbaitenden cod. Tepl.; allen die mitwircken und erbeiten Luther); broþar jah gawaurstwan Ulfilas Philipp. 2, 25 (bruder und enczamt werker (cod. Tepl.), gehülffe Luther); saei ist gaman mein jah gawaurstwa Ulfilas 2 Kor. 8, 23 (der da ist mein gesell und ain helfer cod. Tepl.; mein geselle und gehülffe Luther) u. a. 1@a@bβ) durch die althochdeutschen bildungen ist nur die function des nomen agentis gedeckt, zur entfaltung des sociativen momentes lag anscheinend kein anlasz vor, vgl.: wurcho operarius (eitarwurcho, steinwurcho) Graff 1, 974; vgl. meterwurchen, musae. ebenda; vgl. wurchto operarius, ebenda (ubilwurchto, leimwurchto, wurchta). anders das angelsächsische; vgl. geweorhta Bosworth-Toller 466a; vgl. ebendort auch gewyrchta. 1@a@gγ) im zusammenhang mit diesen bildungen mag auch eine eigenartige verwendung von gewerke erwähnt werden, für die nur ein einziger beleg (aus einer späteren handschrift zum Sachsenspiegel) zeugnis giebt. das mit dem präfix ge eingeführte sociative moment hat hier den ganzen bedeutungsgehalt des wortes in sich aufgesogen: verspilt aber ein man sîn gût oder verhûret erz oder verguftet erz mit gift oder mit kost, dâ sîne brûdere, oder die ir gût mit ime gemeine habn, nicht zûphlicht en habn, der schade den her dar an nimet, sal sînes eines sîn, und nicht sîner brûdere noch siner gewerken, die ir gût mit inne gemeine haben. Sachsenspiegel 1, 12 Weiske-Hildebrand (in den andern handschr.: geverden, gefährten). in diesem einzigen belege, in dem gewerke auszerhalb des rahmens der bergmannssprache dem allgemeinen begriffe geselle nahe kommt, kann man versucht sein, den ausgangspunkt für den sondergebrauch des bergmännischen gewerke zu erblicken. in wirklichkeit aber dürfte es sich gerade hier um eine secundäre entwicklung handeln, die viel eher aus dem einflusz der bergmannssprache zu erklären ist. 1@bb) der hauptgebrauch des substantivs gehört der verwaltungssprache des 14. bis 16. jahrh. an. bevorzugt bis zur ausschlieszlichkeit ist der plural, der namentlich in formen belegt ist, die die schwache flexion, der das substantiv angehört, nicht gegen die starke differenzieren. 1@b@aα) der plural begünstigt, wie oben erwähnt, die entwicklung des collectivbegriffes; in einer bestimmten formel, in der das substantiv am häufigsten erscheint, dringt später das collectiv handwerk an die stelle. im plural wird nun die mehrheit der berufsgenossen bald dem einzelnen gleichgeordneten, bald einem übergeordneten entgegengestellt. die abgrenzung gegen auszenstehende ist seltener. die beiden ersterwähnten momente kommen manchmal neben einander zum ausdruck: unde welch man sich herin halden wil vonme lande oder von anderen stetin unde backen wol veile, der muz alrest die innunge unde sin werc gewinnen mit den beckeren und muz geben ein pfunt; des sal daz dritte teil dem obirsten voite und daz andere dritte teil den burgeren unde daz dritte teil den gewerken. unde zwene meistere sullen si haben; di sullen ... rechten kouf haben unde ir gewerken rechte meistern an allen sachen, daz zu backwerke gehort. Freiberger stadtrecht 241 Ermisch. 1@b@a@11)) das erste moment, die gegenüberstellung des einzelnen gegen die ihm gleichgeordneten, findet sich vor allem in den bestimmungen über die aufnahmegelder und über etwaige buszen während der zugehörigkeit zur zunft: die schuworchten unde di gerewer haben ouch eine innunge mit einander hi in der stat, also daʒ nimant gerewen noch schuwerc wirken sal, he habe ir innunge gewunnen mit eime halben pfunde; der geburn vumf schillinge den burgeren unde vumf schillinge den gewerken. unde welchis meistirs sun sin werc gewinnen wil, der gibet niwan vumf schillinge, di sint halp der burger unde halp der gewerken. Freiberger stadtrecht 248, ähnlich 249. 250; wî wollen ouch, daʒ dî tûchmachêre dî tûch schullen schere nâch deme mâze, daʒ in der rât gegeben hat; swer des niht entût, der shol der stat vumf schillinge geben und sînen gewerken vumve. bischöfl. satz. f. Zeitz (14. jahrh.) 1, 108 Bech, s. 3; di czwelf grose geburn den bürgern und di czwei phfund wachsez geburn den gewerken uf deme hantwerke. innungsart. der wollenweber (1350 ff.) bei Ermisch a. a. o. 276; dazu vgl.: und mit czwein phfunden wachzig, di geburn deme hantwerke. innungsart. d. schmiede (um 1380) bei Ermisch 279, ebenso i. d. innungsart. der böttcher (um 1450), s. 285 und in den innungsart. der sensenschmiede um 1465, ebenda, s. 288. eine andere seite des kollegialen verhältnisses beleuchtet das folgende: were aber das unser burger keiner, schuster ader ein ander man, gar leder bei techernn inn unserme iarmarckte kouffte, das sall er selber vorarbeiten unnd nicht allentzen andern seinen gewerken vorköuffenn ader sal is forthin wegfuren usz unser stat unnd vorkouffen nach seinem willen. vertrag zwischen d. Leipziger gerbern u. schuhmachern von 1380 bei Posern-Klett 1, 47. 1@b@a@22)) aber auch dem vorsteher werden die zunftmitglieder als gewerken gegenübergestellt, und hier ist wol hauptsächlich der anlasz für die entwicklung des collectivbegriffes zu suchen, der in gewerk, gewerkschaft zu tage tritt: wir ratzlute unnd gesworenen der [stat zcu] Liptzk aller dreier rethe bekennen offentlich, dass die erbarn Jacob Meinhardt der gerbermeister mit allen seinen gewercken an der einen seiten unnd der bescheidenn Titze Hersfelt der schustermeister mit allen seinen gewercken auch unser mitburger an der andern seiten ... uff uns gegangen sind und wir sie ... voreinet gesunet und gescheidenn haben. Leipziger urkunde von 1380 bei Posern Klett 1, 47; 24 gr. Nickil Roder der vleischouwere meister und zcwene von den viren alse Heinrich Thime und Peter Kremer dederunt pro pena umme des willen, daz si iren gewerken habin gestad unfertig fleisch zcu habene. Pegauer stadtbuch von 1413, s. 6b; wir Philips von gots gnaden pfaltzgrave bi Rine etc. embiten allen meistern und gewercken keszler-hantwergs in dem zink zu Franken zu samen gehoren ... das ... urk. v. 1477, s. zeitschr. f. gesch. d. Oberrh. 2, 8. 1@b@bβ) der singular ist hier nur bei Matthesius belegt, der gewerke stets mit beziehung auf den bergbau gebraucht und das gleiche auch wol beim folgenden im auge hat: ich soll hie auch S. Joachim und seinem enigklein zu ehren, einer tröstlichen historien erwehnen, die ich von einem frembden gewercken inn meiner schul vor 24 jaren gehöret Sarepta 18a. 1@cc) in der neueren sprache lebt diese allgemeinere bedeutung von gewerke mehr unter der oberfläche fort. noch in neuester zeit taucht die bezeichnung hofgewerke im Weimarischen hofzeremoniell auf: von 12 hofgewerken und 12 unteroffizieren wurde der sarg getragen. zeitungsbericht über die leichenfeier des groszherzogs Carl Alexander von Weimar 1901. damit stimmen auch mundartliche gebrauchsformen überein. litterarisch dagegen ist diese bedeutung, soweit sie bei dem mangel an formellen anhaltspunkten gegen das collectiv (sp. 5637 ff.) sicher gestellt werden kann, nur spärlich belegt. mehrfach erscheint sie bei Göthe, der das bergmännische gewerke jedoch häufiger verwendet. die wörterbücher begnügen sich fast ausschlieszlich mit der hervorhebung des bergmannsausdrucks. 1@c@aα) litterarische belege: er (Äneas) stand bei seinen gewerken, und liesz legen den grund zu neuen pallästen und thürmen, Bürger Dido 291; drum lob den architekten, deren sinn und kraft, auch den gewerken, deren hand es ausgeführt! Göthe (was wir bringen 16) 11, 303; laszt uns, nach begangenem heutigen feste, unsere arbeit sogleich fördern, damit keiner von den gewerken, die auf unserm grunde fortarbeiten, zu feiern brauche, dasz der bau eilig in die höhe steige und vollendet werde. (wahlverwandtschaften 1, 9) 17, 100. nicht begehrt, dasz ich das heer verlassen soll. vergleichen mich mit den gewerken Roms. Benda übersetz. Shakespeares (Coriolan 5, 3) 12, 213 (mit den handarbeifern Roms Schlegel - Tieck, with Romes mechanics); bittet den herrn, dasz er gebe den segen allen gewerken in stadt und in land, die den verband hegen und pflegen: aber den sicheren grundstein zu legen, segn' er uns zwiefach die säende hand. Rückert (erntelied) 1, 195; doch leider war der frommen christenheit, die dieses werk betrieb, das geld nun ausgegangen. es stockte schnell der baugewerken lohn: so schnell auch ihre lust, zu hämmern und zu hauen. Langbein (der kirchenbau in Aachen) 2 (1835), 136. 1@c@bβ) zeugnisse der wörterbücher für die allgemeinere bedeutung neben der engeren verwendung der bergmannssprache: gewerken, heissen auch unterweilen allerhand handwercker, insonderheit aber die bauverständigen, daher heisst denn auch etwas von den gewercken besichtigen lassen, soviel als von maurern und zimmerleuten in augenschein nehmen, und ihr gutachten darüber ertheilen lassen. Chomel 4, 1048; gewerke, a workman, [in mining] ... copartner or coproprietor of a mine. Hilpert 1, 464a; der gewerk ... eine person, die ein werk, eine arbeit verrichtet, im bergbaue ist es gewöhnlich von denjenigen personen, auf deren gemeinschaftliche kosten eine zeche gebauet wird. Campe 2, 362a. mehr beachtung wird hier der jüngeren bildung gewerker (s. d.) geschenkt, die an der allgemeineren bedeutung das nomen agentis stärker zum ausdruck bringt. dem gegenüber halten niederdeutsche mundarten gerade in dieser bedeutung zähe an der form gewerke fest: jewärke, ein einzelner einer ganzen gewerkschaft. Jecht Mansfelder mundart 42. 22) der sondergebrauch in der bergmannssprache: gewerke, theilhaber an einem werk. in den ältesten urkunden sind formen ohne partikel belegt, die jedoch keine anhaltspunkte für eine wesentliche verschiedenheit der bedeutnng gegenüber der späteren form mit präfix ergeben: dabit sibi (episcopo) duo talenta der werhe. bergvertrag bischof Albrechts v. Trient von 1208 bei Sperges Tirol. bergwerksgesch., s. 268 (vgl. Veith s. 241); in anderen Triedentiner urkunden gleicher zeit ist die form latinisiert: wercus, qui habet partem ad montem Argenterie ... omnes werchi s. 273. aus späterer zeit bieten niederdeutsche bergordnungen belege für einfaches werke, warke mit der vollen bedeutung des schriftmäszigen wortes. 2@aa) bedeutungsfeststellung. 2@a@aα) die ältesten belege fallen in das 13. jahrh., im übergang zum 14. jahrh. gewerke ist hier nirgends in einem zusammenhange bezeugt, der die eigentliche arbeit im bergwerk kennzeichnet, vielmehr da, wo es sich um die geltendmachung von rechtsansprüchen und geldinteressen handelt. so sind im ältesten bergrecht von Iglau (13. jahrh., herausgeg. von Tomaschek) für diejenigen, die die arbeit verrichten, bald allgemeinere bezeichnungen (ist daʒ hain perchleute neben einander arbeiten s. 16) bald speciellere (er sei hutman, steiger oder cimerman, s. 17, vgl. auch das beliebte häuer, lehenhäuer u. a. unter b) verwendet; das wort gewerke erscheint immer in einem zusammenhange, der das besitzrecht betrifft: wer darinne arbait obe dem wazzer, der mucz daz tuen mit willen des stollens und seiner gewerken. s. 11; kain urbarer oder kein leiher hat den gewalt, daz er auf kainen erbstollen ... geseczen muge einen perchmaister, oder einen smid, oder einen steiger âne der gewerchen willen. s. 13 u. a.; dise gewerken nement einen perchmeister, wen si wellen, also, daz derselb seit mit in habe zum minnisten ein zwei und dreizigst teil. s. 14. das gleiche gilt für das Schemnizer bergrecht (c. 1300; s. Wenzel, Wiener jahrbücher d. litt. 104, anzeigebl. 16): das in einem perge ... ertzt funden wirt, do mon on zweiflt, ob es aus derselben lehnmas sai oder darinn, und baidenhalp ein krieg under den gewerken ist, wer das erst behalden sol. § 5; arbeit iemands in einem stollen ... was (er) mit einer kragn oder keilhawn under sich gehaun mag, das gehört on seinen nutz, oder die gewerknn desselbignn lehens nutz und denselbignn stollnn mitsamb im idoch, so behellt er doch das virde tail der samkorn zu seine stolln. ebenda; ähnlich § 15. 2@a@bβ) deutlicher grenzt sich der begriff von gewerke ab in der erzählung vom feldbauer aus dem 14. jahrh. (hrsg. von Pfeiffer, Germania 1.): ein mann, der etwas vom bergwerke versteht, selbst aber mehr unternehmer als arbeiter ist (ich hete knehte drîn gesant und hieben selbe mit mîner hant 439 ff.), läszt sich mit einer strecke zum zweck bergmännischer ausbeutung beleihen (dô ich zuo dem lêner gienc, unt den selben ganc enpfienc, dô tet er als ein frumer man und hieʒ mich zehant schrîben an 67 ff). da seine mittel sich aber erschöpfen und vor allem nicht dazu ausreichen, die ganze strecke zu bewältigen, wendet er sich an einen wohlhabenden und sucht diesen zu überreden, mit geld sich zu betheiligen (noch hân ich eine ganze schiht, der mag ich leider gebûwen niht ... welt ir wâgen dâ mit mir ... unt daʒ ir mir kumet ze staten underwîlen mit pfenningen unde ouch mit andern dingen sô müge wir dester baz gebûwen 73 ff.). der geldmann willigt ein, er wird theilhaber an der schicht und wird von den andern sofort als geselle angesprochen: zehant hieʒ er mich geselle und sprach 'berechent snelle iwer kost, ich muoʒ ûf den berc: unser arbeit und unser werc daʒ lît alleʒ samt dâ nider. 95 ff. den fortgang der arbeiten kann der geldmann, der vom bergbau nichts versteht (suocht iu einen andern gesellen, der mit iu künne bestellen und mit iu in die gruobe varn 485 ff.), nicht controlieren. er verliert demnach all das geld, das er immer wieder zugiebt. denn der unternehmer weisz jedesmal, wenn er geld braucht, eine trügerische neue hoffnung zu erwecken oder den grund auszuspielen, wenn er jetzt nichts mehr beisteuere, sei das ganze aufgewendete capital verloren. zweimal in diesem zusammenhang wird auch das wort gewerke gebraucht. aus dem ersten beleg läszt sich für die bedeutung wenig schlieszen: an dem âbende spâte sint die gewerken worden ze râte, si wollen sinken ein rihten schacht, 254. dagegen erhellt aus dem folgenden eine bestimmte eingegrenzte bedeutung: sô kleit er den gewerken allen diu gruobe wære în gevallen. dar zuo muost er zimmer haben, swaz wir im dâ hin gegâben daʒ was allez samt verlorn. 333. gewerke ist hier der geldmann, der sich mit capital an einem bergwerksunternehmen hetheiligt, um je nach dem ertrag seine auslage verzinst zu sehen oder zu verlieren. in dieser bestimmten richtung wird gewerke auch innerhalb der bergordnungen und der entsprechenden litteratur des 14. bis 17. jahrh. gebraucht, wenn auch natürlich je nach dem zusammenhang abschwächungen in der bestimmtheit dieser bedeutung bemerkbar werden. 2@bb) gebrauch in der litteratur des 14. bis 17. jahrh. 2@b@aα) den mittelalterlichen rechtsverhältnissen entsprechend vollzieht sich die betheiligung der gewerken in den formen des lehnrechtes. demgemäsz ist das wort vor allem in solchen zusammenhängen angeführt, in denen die leihe abgegrenzt und abgestuft erscheint. 2@b@a@11)) die gewerken von den lehen ... die die lehenschefte vorbas gelihen haben, die schullen den lehenhowern, den sie gelihen han, rat tun an leder, an seilen und an andern dingen, die ... an euerme priefe gescriben sint. schöffenspruch von Iglau (14. jahrh.) Tomaschek, s. 31; die lehenhower, die lehenschaft von den gewerken ... enpfangen, die schullen aigenschaft geben den stollenmaistern und auch den gewerken, von den sie die lehenschefte enpfangen haben. s. 31; wir Friderich etc. bekennen ... das fur uns erschinen sind unser lieber besundern Hans Cluge, bergkmeister von Fryberg und meister Vyt smeltzer von Goszlar, und uns gebetten, das wir ine und iren gewerken, die sie icz haben und noch zu ine komen mogen in kunftigen zitten, wie die dan namen han oder gewinnen ... etlich bergwerg ... verlihen wellen. urk. von 1476 (s. zeitschr. f. gesch. d. Oberrh. 1, 45); diejenigen gewerken so unsern vorfahren oder gewesten vizdomben belehente wälder haben, die sollen ir prantholz ausz denselben zur notturft hacken lassen. bambergische waldordnung (1506), s. österr. weisth. 6, 418; anno 1562 sind zwene brüder, die Seiffarth von Marienberg ... dahin gekommen und haben daselbst gesotten und ... ein kauffmann ... und haben diese drei solch allaun bergkwerck von andern alten herrn und gewercken zinszweis (oder wie man sagt) zur lehnschafft angenommen auff 10 jahr lang. und gaben den gewercken von jederm centner ... 3 thaler zinsz. Thurneisser magna alchimia (1583) 1, 70; dieses (das bergwerk) ist den 8. januarii anno 1673 ... vermittelst David Langern, als lehenträgern, etzlichen gewercken in der stadt Nürnberg verliehen. (Kirchmaier) inst. met. wohlgemeintes bedenken 101. 2@b@a@22)) die abstufungen in solchem lehensverhältnis kommen vor allem in der lateinisch abgefaszten Kuttenberger bergordnung könig Wenzels aus dem jahre 1300 zur geltung, deren deutsche übersetzung 1616 wieder aufgelegt wurde: sunt postea coloni principales, qui vulgariter gewerken dicuntur, et secundari, et tertii, et deinceps qui vulgariter lehenheuer dicuntur, ad quos lucrum et dampnum illarum argenti fodinarum, quas excolunt, principaliter dinoscitur pertinere. lateinische fassung, s. 1, vgl. Veith 239; dazu vgl. in der deutschen fassung den abschnitt de colonis (1, 13) von den gewerken (vgl. coloni fiscales bei Du Cange 2, 414): die gewercken seind mancherlei, die ersten, andern, dritten und so fortan; die ersten und fürnembsten nennet man hauptgewercken, das seind die, so die berge, fundgruben, lehn und stölln zu bawen von den urbürern in lehn empfangen, die andern aber seind die, welche von den ersten haubtgewercken lehnschafften, lehn und örter zu bawen annemen und diese nennet man lehnheuer, die dritten seind die, so von den lehnheuern wiederumb ... lehnschafften annemen und also fortan, die mögen afftergewercken genennet werden, diese gewercken alle haben ihren namen von stetten würcken und bawen, dasz sie in den bürgen treiben, darvon wir hernach von lehnschafften mehr und klärer sagen wollen. s. 56; item in einer ietzlichen gruben werden lehnschafften, wann die gewercken in ihren schachten so viel feldes verfahren, dasʒ es ihnen auch schwer sein will, auff ihren unkosten alles zu bawen, und derowegen des besten feldes, so viel ihnen beliebet, daraus erwehlen, selbst zu bawen, das ubrige aber umb den vierten theil des uberlauffs unnd gewins ... zu lehnschafften hinweg lassen. (3, 1), s. 111. 2@b@bβ) dieser abstufung der gewerken, je nachdem sie die leihe aus erster, zweiter, dritter hand genommen haben (hauptgewerken, aftergewerken), entspricht auch die stellung des gewerken in dem gegensatz von unternehmer und arbeiter. wenn der gewerke vielleicht in den primitivsten verhältnissen des bergbaues beide formen der bethätigung in sich vereinigte, gewerke und häuer war, so trifft dies in der entwickelten periode höchstens noch für die zu unterst abgestufte gruppe der gewerken, die lehenhäuer zu. vgl.: so sollen die verleiher der lehnschafften den lehnheuern, obberürter gestalt, mit seilen und leder vorsehung thun. dann wo einer mit geniessen wil, da ist er auch schuldig die bürde und unkost mit zutragen. Kuttenberger ordnung, deutsche fassung (3, 1) 117. 2@b@b@11)) im allgemeinen werden die gewerken den arbeitern als auftraggeber entgegengesetzt: das ein iklich gemessener perk schol sechzen hofstette frei haben ... und die gewerken mugen aus den sechzen hofsteten eine oder zwei oder mer zu fleischpenken oder zu protpenken oder eine padstuben machen. schöffensprüche v. Iglau (14. jahrh.) Tomaschek, s. 66; dasselbe wasser verdingeten die gewerken zu zihen uber heilige tag und do die arbaiter nach den heiligen tagen zu der gruben warten und wolten wasser haben gezogen, do was das wasser verswonden. s. 26; bei solcher zusammenkunfft (s.gewerkentag) sollen sie gewerken auch erwehlen, welche an stadt ihrer der gewerken und an welchem tag einfahren mögen, damit niht allwegen die last auff etlichen gewerken allein liege, auch kein gewisser und bestimbter tag ... zum einfaren fürgenommen ... werden. reformation für Schlackenwald (1584), bei Schmidt, österr. bergges. i, 3 s. 389; trüge sichs zu, dasz arbeiter in der gruben oder an ander der gewercken arbeit an gliedmassen, arm oder bein brächen ... so sol dem arbeiter von derselbigen zechen, das artzgeldt und vier wochen das lohn folgen. zinnbergwerksordnung Ferdinands I. (gedruckt 1616), art. 48; und stehet denen gewercken frei, ob sie auff neuen zügen ... selbst eine schmiede in lehen nehmen und einen eigenen schmied halten wollen. A. v. Schönberg ausführl. berginformation (1693) s. 46. 2@b@b@22)) auch verba, die wie bauen und andere an und für sich auf jemand weisen, der selbst hand anlegt, gewinnen, sofern sie auf die gewerken bezogen sind, eine neue bedeutung und weisen auf den unternehmer, nicht mehr auf den eigentlichen arbeiter, vgl.: die bauenden gewerken. Schönberg ausführl. berginform. s. 12 u. a. s. sp. 5651; vgl.: pauet czwaierlei gewerken pei einander, die peiderseit hantvesten haben uber ir lehen und durchslahent sie zu einander und werdend darum zu krige, welcher dan die edler hantvesten hat, dem schol man sein rechte geben. bergrechtlicher schöffenspruch von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 23; wo ... gewercken ... schwere alte gebew angreiffen wöllen und ... ein schwerer verlag und unkosten, ein zeitlang druff gehen sol. Churtrier. bergordnung 26, 5. 2@b@gγ) diese sicherheit in der abgrenzung der bedeutung von gewerke verwischt sich auch in den formelhaften verbindungen nicht, in denen der bergwerksunternehmer bald den bergbehörden bald den bergarbeitern, häufig auch anderen berufsklassen gegenüber gestellt wird. 2@b@g@11)) was man phant um dieselbe kost vorsetzet, die mak der perkmaister oder der perkscreiber oder die gewerken alzuhant ân alles aufgepot hin zu den christen oder hin zu den juden vorsetzen; und daʒ chumt davon, wanne gepeu auf perkwerk kainen aufschub âne schaden mag getragen. bergrechtlicher schöffenspruch aus Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 20; (ein gottseeliger bergmann musz) darneben gegen seiner ordenlichen obrigkeit unnd ordenlichen vorstehern, und seinen gewercken ein gut gewissen, oder seines hertzen zeugnusz und beifal behalte. Mathesius Sar. (2. predigt) 9b, vgl. auch vorrede, s. o.; solche gute und derbe knösplein und tröpflein sind lustig und lieblich anzuschawen, und machen bergkherrn, der grund und boden sein, unnd die gewercken, vorsteher und arbeiter, lustig und guter ding. sarepta, vorrede α, 4b; alle und jede ambtleute und diener sind vor allen dingen mit eides-pflicht, nicht minder dem landesherrn, als gewercken, weil beider interesse aneinander hänget, treu und gewärtig zu sein, zu beladen. A. v. Schönberg ausführl. berginf. s. 11; auff die sämtlichen ober-, berg- und hüttenbeambten, bauende gewercken, und alle, die so dem bergwerck verwand fleissig acht zu geben. 12; ich N. schwere, dasz ich wil meinem gnädigsten herrn dem churfürsten zu Sachsen ... getreu und gewertig sein, das bergmeisterampt treulich nnd fleissig verwesen ... der gewercken und gemeines bergwerks nutz fördern. bergmeistereidt in der chursächs. bergordn. v. 1573 art. 20. 2@b@g@22)) all annder, zu den perckwerck notturfftig ... holtz ... wer oder welche gewercken, perckleut oder unterthanen, deszelben zu iren gepeuden bedurffen, die sollen sich darumben bei jme oberwaldforstmaister antzaigen. instruction für den waldforstmeister (1563), österr. berggesetze i, 3 s. 15; wir wollen auch aus angeborner tugent und güte unsere lieben bergleute und gewercken aller ungebürlichen beschwerung ... mit allen gnaden entladen. verdeutschung der Kuttenberger bergordnung (1616) s. 112; wo man inventirn, verpieten oder verlëgen sol, und ligt ain söllich guet bei ainem gwerken oder perkman und das guet gehört under daʒ lantgericht und was mit der person des gwerken oder perkman zu gepieten und verpieten und zu handln ist, daʒ soll durch den perkrichter und einen potten beschechen. taiding in der Rauris, s. österr. weisth. 1, 227; nach dem schurffen, so ein bergmann oder künftiger gewercke anstellet, folget immediate das muhten, es leget nemlich der finder einen muht-zetul bei dem oberbergmeister ein. Berward interpr. phras. metall. 34; ein gewercke und bergmann musz ein guter hebräer sein, und das abc von hinten, nehmlich mit z als zubusse anfangen und bisz aufs a als ausbeute, fort buchstabiren; denn wer schweinsköpffe haben will, musz hundsköpffe daran setzen. Minerophilus 291. 2@b@g@33)) die schmeltzherrn und gewercken, wie ich sag. thuen auf das perckhwerch grosz verlag. G. Rösch v. Geroldshausen Tiroler landreim 298 Fischnaler; sonder wann und so oft si (die schmiede und schlosser) in iren schmidten an altem eisen und sunter was zusamen richten und solches zu verkaufen vorhabens sein, dasselb alsdann niemant andern, dann dem pfanhausambt zu Haal oder aber schmölzer und gewerken zu Schwaʒ ze bringen, antworten und in gebürlichem kaufgelt darzugeben. weisth. v. Kufstein (17. jahrh.), s. österr. weisth. 2, 24; durch schmälzer, gewerken, holzknecht, koller, arbaiter und sonst menigelich, si seien perkwerchs verwandt oder nit. ebenda 2, 39; so soll unser geschworner wagmeister teglich und stets uff den bergen bei der wage wonhaftig sein, derhalben dass keinen gewercken oder furman durch verseumnus schade geschee, blei zu wegen und aufzuladen. cod. dipl. siles. 20, 259 (v. j. 1528). 2@b@dδ) dagegen schwächen sich bei übertragener verwendung die bestimmungsmerkmale des begriffes ab, und in einem der wenigen belege für den poetischen gebrauch des wortes ist die grenzlinie anscheinend ganz verwischt. 2@b@d@11)) hie sind wir doch nur arme gewercken, auff dem rechten himelischen heer, unnd haben nichts für unns denn die höfliche hoffnung, es werde der tag eines ertz mit macht breche. Mathesius (15. pred.) sarepta 296a; das viel leut ausz diesem gebirg, zu seliger erkandtnusz des ewigen mittlers ausz gnaden sein kommen ... in ire selige ruhe eingangen und erben und gewercken auff dem rechten und ewigen himlischen heer ... kommen sein. (Luther) 3, 439 Loesche. 2@b@d@22)) wir wolln dir lieder singen, bergreien lassn erklingen, dasz alles weit erschalle, wo nur gewercken sein, zu ehren den namen dein. Martin Rinckhart eisleb. christl. ritter (3, 10) s. 70 neudr. 2@b@eε) innerhalb der fest abgegrenzten bedeutung von gewerke machen sich wandlungen des gebrauches geltend. war das genossenschaftliche moment im bedeutungsgehalt des wortes anfänglich ganz an lehensrechtliche formen gebunden (vgl. oben unter α), so streift es diese mit der entwicklung der städtischen geldwirthschaft immer mehr ab. an die stelle einer lehensrechtlichen rangordnung tritt die capitalistische erwerbung gleichberechtigter antheile, der kuxe. 2@b@e@11)) ein hof und ein eigen leit nahen pei unseren perge ... und auf demselben eigen hat man allewege abgeschut ackerteil, den zwei und dreizziksten trock, seit der perk gestanden ist. nu hat sich daʒ gevuget, das die gewerken, die etzunt teil da habent auf demselben eigen, kein ackerteil nicht wollen abschuten und wollen sich des widern mit einem rechten. schöffenurteile von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 37; einen jeden gewerken nach anzahl der bergtheile so ein ieder in der zechen hat, trewlichen und ohn gefehr ausrichten. eidesformel für bergbeamte (zinnbergwerksordnung Ferdinands II.) s. 48; wann sich ettwan ein hoffnung eins metalls ausz der erden zehauwen erzeigett, so kompt entweders ein fürst oder oberkeit und stoszt die gewercken derselbigen gruoben von jhrer besitzung ... aber es treibt nicht ein fürst oder die oberkeit die gewercken von jhren teilen, sonder ein tyrann. G. Agricola vom bergwerck (1), deutsch von Bechius 18, ebenso s. 67. 68 u. a.; dieses bergkwerck hat sich ungefehrlich umb das 58. jahr erstlichen erhebt. es sind viel gewercken darbei gewest, ursach das es sich das erste jahr selbst ... erbauwet hat ... aber durch eigenen nutz und bösen vortheil etlicher gewercken hat es nachmals zur auszbeut nicht kommen mögen. Thurneisser magna alchimia (1583) 1, 70; kAeiser Heinrich ... hatte zu Goszlar ... die silber- und blei-gruben erfunden ..., aber bei seines sohns, kAeisers Otto zeiten, gab solches bergwerck erst denen gewercken seine statliche ausbeute. Prätorius wündschel-ruthen (1697) 210; verlohnet sichs die mühe, so richtet er eine käu, oder (wo zumahl reiche gewercken zubusz und verlag geben) ein huthausz über den richt- und treibe-schacht. (Kirchmaier) inst. met. (1687) notwendiger bericht 48; gewercken werden genennt die participanten desz bergbaus, nemlich diejenigen, so uff denen bergwercken geld anwenden, und kuxe bauen. ebenda (erklärung derer bergmännischen wörter 14b, vgl. Berward interpres phras. met. 1); gewerken socii Henisch a. a. o.; dieser, und ein anderer ort, auff der Escherocher heide, hat gnugsame anweisung auff ein silber- und gold-werck; daher wohl zu wünschen, dasz hierzu sich einiche gewercke fördersamst angeben möchten Kirchmaier inst. met. (1687), wolgemeintes bedencken 100; denen berg-beambten und dienern zu nöttiger unter- und nachricht ... derer gewercken wegen, ihnen zum theil eine bessere baulust zu erwecken ... indem mancher ... sein geld unvorsichtig ... ins bergwerck gestecket. A. v. Schönberg ausführl. berginform., im vorbericht. 2@b@e@22)) dieses ist ... etzlichen gewercken in der stadt Nürnberg verliehen. Kirchmaier 101 (vgl. oben α); die guten herren derer Nürnbergischen gewercken bildeten sich vielleicht ein. ebenda; item, auff ein zeit kaufft ein bergherr frembde gewercken ausz, und wolte den geniesz gar allein haben. Schupp (Fabul-Hans) 832 (1663). 2@b@zζ) in anderer richtung wird der gebrauch des substantivs durch die beziehungen differenziert, die das genossenschaftliche moment anbahnt. die abgrenzung der gewerken gegen andere factoren des bergbaus ist bereits beobachtet, von bedeutung sind jedoch auch diejenigen gebrauchsformen, die den einzelnen seinen genossen gegenüberstellen. einerseits begünstigen sie den singulargebrauch des wortes, andererseits führen sie zu neuen ausdrucksmitteln für das sociative moment, das im präfix zur geltung kommt. 2@b@z@11)) die belege, in denen das präfix zur kennzeichnung ausreicht, stellen meist ein individuum in gegensatz zu der gesammtheit der genossen: ob man im und seinen gewerken nu nicht nach der prief lautung und seiner amptleuten bekantnisse ... mit pesserm rechten ein volles recht tailen schullen. schöffensprüche von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 42; darnach quam Hamman Leupold und clagete ... von seinen und von seiner gewerken wegen also: ... das sie sich irer gruben under wunden hetten zum Leupold und hetten im seine houer ausgetrieben und seinen runpaum abgenomen. s. 43; einem ieden gewercken ist zugelassen eine fundtgrube ein zwei oder drei massen zu bawen ... weil aber solche gebewde zerheben viel kosten, so wird jhm zugelassen, etliche gewercken zu sich zu nehmen, die mit jm in der gesellschaft sind, und den unkosten tragen helffen, und den verlust oder gewinn der gruben zugewarten haben. Löhneyss ber. v. bergwerk (1617) s. 28; der selbig dem der bergmeister erstmalen die gerechtigkeit der gruben geben hatt, nimpt offt ander gewercken zu sich, die mitt im in der gsellschafft seindt, un zum teil auch kosten treibendt, unn eintweders gwin oder verlur ausz den gruben habendt. Agricola vom bergkwerck, dtsch. v. Bechius (1557) 66; disz wirt auch ferner dem gewercken so des bergkwercks noch unerfarn, zuo seinen rechnungen sehr nutz sein, dʒ er gmeine kosten auch mitt seinen anderen gewercken treibe, unn das nicht allein in einer gruoben, sondern in vilen. (2) 22; kuxe zu bauen, erfordert endlich nicht grossen, jedoch beständigen verlag, nach und nach, nebenst andern gewercken; zumahl aber einen gedultigen mann, der das glück erwarten und auff hoffnung halten kan. Kirchmaier, inst. met. notwend. ber. 60; wo auf beiden seiten individuen sich gegenüber treten, macht sich meist das bedürfnis nach verstärkung des präfixes geltend, doch vgl.: wie aber Salomo und sein gewerck der könig zu Tyro mit einander jr heil inn Indien versuchten, unnd erhuben zu jren zeiten die bergkwerck, so jrer voreltern unnd vätern gewesen, also rüstet sich der fromme könig Josaphat auch auffs meer. Mathesius Sarepta (2. pred.) 31b. 2@b@z@22)) das präfix wird tautologisch durch die präp. mit verstärkt: zuoletst, so wirt auch anderszwo die gerechtigkeit des gantzen orts, mitt bächlin, thälern und anderen marzilen beschlossen, einem herrenn oder dem mitgewercken geben. G. Agricola vom bergwerk 4, übers. v. Bechius s. 64; zugleich auch diese unterthänigste vertröstung gethan, nicht allein umb bergwercks liebende mit-gewercken sich zu bewerben. urkunde bei (Kirchmaier) inst. met. (wolgem. bed. s. 112; jedoch verleihet die herrschafft zu zeiten von ihrem eigenen andern personen, und nimmet dieselbe, entweder als mit-gewerke an, und bauet selbst mit, oder läszet sie allein bauen, und behält ihren zehenden, und andere gebürnis. Prätorius wündschel-ruthen (1667) 208. 2@b@hη) auch da, wo die gewerken den andern factoren des bergbaus gegenübergestellt werden, entwickelt sich aus der appellativischen geltung des wortes ein singulargebrauch: ist daz iemant einen man, der gesworen hat zu dem reht, — er sei hutman, steiger oder cimerman — durch die gerehtikait seins amts strafet oder angreift mit bösen worten ... wirt er sein uberbunden mit zwain piderben mannen und mit ainem gewerken, er ist bestanden mit neun marken, der gevellen den urbarern drei, den gewerken drei, dem sachwalden drei. ältestes bergrecht von Iglau, Tomaschek s. 17; einem gewercken ist zugelassen zu besitzen und zuhauwen ein gantze massen, zwo, drei, oder mehr einer gruben, auch einen gantzen stollen oder mehr zutreiben. Agricola, Bechius 66; ausz dem das mancher gewerck vil oder wenig teill hatt, volgett allwegen ein ungleiche zal der gewerckenn. ebenda; so die vier wochen, als hievon im acht und funfftzigsten artickel bemelt, verlauffen, und ein gewerck in derselben bestimbten zeit, seine zubusz nicht geben und entrichten wird, der sol seiner theil verlustig sein. chursächs. bergordn. v. 1573, art. 61 (1673); hat ein ieder gewercke dahin zu trachten, dasz er über seine theile ... einen factor, verleger, oder bevollmächtigten in loco bestelle. Schönberg ausführl. berginform. s. 64. 2@b@thθ) aus den bisher belegten verwendungen erklären sich einzelne attributive verbindungen, die in der fachsprache häufiger wiederkehren. 2@b@th@11)) anno Christi 1363 hat ein bauender gewerck in Böhmen im bergwerck Eule auff einmal 600 tausent ducaten zur ausbeut bekommen. Matthäus Hammer hist. rosengarten (cap. 34), s. 406; befehlen demnach unsern ... berg-ambtleuthen ... hiermit, dasz sie nach vorbeschriebener tax-ordnung sich ... richten, bauende gewercken darüber nicht beschwehren, sondern an den gesetzten löhnen sich begnügen lassen. chursächs. taxordnung v. 1625 bei Span bergrechtsspiegel 114; auf, ihr bauenden gewercken, gebet zubusz und recess, kommt nicht in das retardat; gott bescheert in einer nacht, was man lang verleget hat. sächs. bergreihen 2, 133 Döring u. a. s. sp. 5647. 2@b@th@22)) unsere amptleute sollen ... dem schichtmeister befehlen, solche retardattheil ... auffs theuerst zu verkauffen ... zu solchem kauff, die verzupussten gewercken, den vorgang haben sollen. bergordnung kaiser Ferdinands I. für Joachimsthal (von 1548) 2, 67, vgl. dazu: würden die gewerken die zubusze in der gesetzten vier wöchentlichen frist nicht zahlen, so soll der schichtmeister derer kuxe in das retardat setzen, worin dieselbige ein quartal lang ... stehen bleiben, alsdann aber ... sollen solche retardirte kuxe -.. caduciret werden und denen übrigen gehorsamen gewerken anheimfallen. revidierte bergordnung für Cleve 1766 s. 37; retardattheil den unverzubussten gewercken ... abschreiben und den verlegten und verzubusten gewercken zuschreiben. Span bergrechtsspiegel s. 251; alte verzubuszte gewercken 216; ist herr B. im quartal crucis 1610 besag der bergregister noch ein verlegter und verrechneter gewerck gewesen. sechshundert berg-urthel (1673) s. 184. andere belege s. Veith bergwb. 240; ebendort s. auch die verbindungen: blinder, fremder, säumiger, gemeiner gewerk. 2@b@iι) die formen der composition sind wenig entwickelt; sie dienen vorwiegend dem bestreben, ein im bedeutungsgehalt des wortes schon vertretenes moment kräftiger zum ausdruck zu bringen (zu mitgewerke vgl. oben): sobald ein berggewerk, ein ... hammermeister, oder ein burger aerzt verkaufft von stund an, so soll dasselb aerzt nimmer des berggewirken, sondẹrn des hammermeisters oder burger sein. bergordn. für den Ertztberg bei Amberg (1465) bei Lori 354 (in den bergfreiheiten von 1455 steht die form: bergwirckhen, s. Lori 46). 2@cc) die neuere fach-sprache hat gewerke in der bestimmt abgegrenzten bedeutung in den sprachgebrauch aufgenommen und den vereinzelten verallgemeinerungen und abschwächungen keinen raum gegeben. wenn auch gelegentlich ein wörterbuchschreiber unter dem etymologischen gesichtspunkt allgemeinere bestimmungen anführt, so ist doch in den litterarischen belegen gerade die privatrechtliche, capitalistische richtung einseitig entwickelt. hierdurch erklärt sich auch, dasz die dichtung unser wort noch ausschlieszlicher meidet, als in der älteren periode. nicht einmal die romantik, die den bergbau in ihre besondere pflege nimmt, gönnt den gewerken raum. es sind Göthes beziehungen zum bergbau, die uns allein belege auszerhalb des rahmens des wörterbuchs oder der bergrechtlichen darstellung ermöglichen. 2@c@aα) die darstellung in wörterbüchern. 2@c@a@11)) ansätze zu allgemeinerer, verblaszter bedeutung: gewerk, bergbautreibender überhaupt, mitglied einer gewerkschaft; wenn nun einer oder mehr in bergwercksbau sich einzulassen ... beliebung träget, so ... erlanget er hiedurch den namen gewercke. Chr. Herttwig bergbuch (1710) 183b. 2@c@a@22)) einseitige herausarbeitung des privatrechtlichen, capitalistischen momentes. 2@c@a@2@aa)) gewercken sind die personen, welche eine zeche bauen, und ihre gewisse theile daran haben, auf dieselbe zubusze geben, und nach gelegenheit ausbeuthe bekommen. Minerophilos 256. vgl. auch: gewercken auf die halte setzen, gewercken baulustig erhalten. ebenda; gewercken stutzig machen. Chomel 4, 1048; gewercke, gewerckschafft, im bergbau diejenige, welche eine zeche bauen und zur ausbeute und zubusse nach dem gewissen theil so ein jeder an der zeche hat, zusammen gehören. Jablonski allgem. lex. d. künste u. wissensch. 247a; ganz ähnlich Chomel 4, 1048; werk, gewerke, gewerkschaft, müssen allezeit mehr als 8 sein, sonst ist es nur eine gesellschafft bei den bergwerken. die leute so es treiben und verlegen. Frisch 2, 442c; der gewerk ... welches jetzt nur noch in engerer bedeutung im bergbaue von denjenigen personen gebraucht wird, auf deren gemeinschaftliche kosten eine zeche gebauet wird. Adelung 2, 660; die gewerke, les exploitants et consorts d'une mine. Schwan (1783) 1, 745a; gewerk ... theilhaber an einem bergbaubetrieb. Lueger lex. d. gesammten technik 4, 647. 2@c@a@2@bb)) auf der verkümmerung der durch das präfix angedeuteten beziehungen (s. o.) beruht folgende begriffsbestimmung: gewerk, besitzer einer zeche im bergbau. Fulda versuch einer allgem. teutschen idiotikensamml. 582; gewerke synon. mit bergwerksbesitzer. Scheuchenstuel idiot. d. österr. berg- u. hüttensprache s. 102; gewerke, besitzer eines rad- oder eisenwerkes. Unger-Khull 290b. dazu vgl.: gewerk ... derjenige, welcher eine zeche oder ein pochwerk oder eine schmelzhütte betreiben läszt, oder besitzt, oder antheil daran hat. Thiel 4, 428. 2@c@bβ) belege aus der bergrechts- und verwaltungssprache. 2@c@b@11)) lassen sie uns alle kräfte vereinigen, damit wir dem vertrauen genug thun, das unser gnädigster herr auf uns gesetzt hat, der zuversicht, womit so viele gewerken eine ansehnliche summe geldes in unsere hände legen. Göthe (rede bei eröffnung des bergbaues zu Ilmenau 1784) 56, 177 (vgl. dazu s. 174: hätten die höchsten herrn theilhaber durch eine gefällige bestimmung das geschäft nicht erleichtert ... so könnten wir unsern weg auch gegenwärtig nicht zusammen antreten); hier schicke ich einladungen zum Ilmenauer bergwerck. die Nürnberger waren in vorigen zeiten starck dabei interessirt, vielleicht finden sich dort wenigstens einige gewercken. (an Knebel 16. 2. 1784) briefe 6, 243; die herrn Berliner gewercken briefe (1793) 10, 99; die hauptgewerken, ausländische reiche kaufleute. (ausflug nach Zinnwalde und Altenberg) 51, 116 u. a. 2@c@b@22)) auch soll der gutsbesitzer, auf dessen gründen bergwerke gebauet werden, vier ... kuxe zum ackertheile zu fodern macht haben, die jeder wie ein anderer gewerke auf seinen verlag bauen kann. bayr. bergordnung v. 1784 s. 8 bei Wagner corp. juris metall.; ein solches grubengebäude kann entweder von einer einzigen person, oder auch von mehreren in gesellschaft gebauet werden ... sind nun bei einem solchen gebäude 128 solcher antheile ... so heisst es ein gewerkschaftliches gebäude, und die gesellschaft so es bauet, gewerkschaft, so wie die einzelnen personen gewerken; sind aber die antheile von 1 bis höchstens zu 8 bestimmt, so heisst das gebäude eine eigenlöhner zeche, die gesellschaft eine lehnschaft, die einzelnen mitglieder eigenlöhner oder gesellen. A. W. Köhler anleitung zu den rechten ... beim bergbau (1786) 71; kann der gewerke frei über seine bergtheile disponiren, und sein eigenthumsrecht daran andern überlassen. s. 210; die zubusbothen sind die cassirer des von den auswärtigen gewerken zum betriebe der berggebäude nötigen geldes, so zubusze heiszt. 80; eine gesellschaft von eigenlöhnern darf aus nicht mehr als acht personen bestehen, und wenigstens vier derselben müssen die arbeit mit eigener hand verrichten, widrigenfalls sie als gewerke zu behandeln sind. preusz. allgem. landrecht 2, 16, § 129. 130; man hat es wohl ... für nöthig erachtet, die bergbaulichen unternehmer-genossenschaften, insbesondere diejenigen, bei welchen die betheiligung der einzelnen gewerken am betriebe selbst ... nicht in den vordergrund tritt, staatlicher leitung zu unterwerfen, man hat angenommen, dasz es sich gewissermaszen um gesellschaften von glücksspielern handle. Schomburg zeitschr. f. bergrecht (1861) 2, 204; mehrere mitbeteiligte eines bergwerks bilden eine gewerkschaft, die juristische persönlichkeit besitzt und ihre verfassung innerhalb der gesetzlichen vorschriften durch satzungen selbstständig regelt ... die mitglieder (gewerken) nehmen nach massgabe ihrer kuxe an gewinn und verlust theil. Hue de Grais handbuch d. verfassung u. verwaltung (1901) 465.
45322 Zeichen · 822 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gewerkeswv.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +8 Parallelbelege

    gewerke swv. arbeite, setze ins werk. waʒ got ie durch mich gewerken wolde myst. 2,468,14.

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    gewerkeM.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    gewerke , M. nhd. „Gewerke“ (M.) Teilhaber, Interessent, Innungsmitglied Vw.: s. mēde- Hw.: vgl. mhd. gewerke (2) E.: s.…

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    gewerkem.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +1 Parallelbeleg

    gewerke , gewerk , m. , der function nach ein nomen agentis zu werk ( s. d. ), für dessen bildungsweise und deutung mehr…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewerke

    Goethe-Wörterbuch

    Gewerke selten -ck-; einmal ‘Gewerk’; mask, schw flekt bergm: Teilhaber an einem Bergwerk, Inhaber von Bergwerkskuxen; m…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gewerke

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Gewerke (der), veraltet soviel wie Handwerker, besonders Bauhandwerker; jetzt noch allgemein im Bergbau soviel wie Grube…

  6. modern
    Dialekt
    Gewerke

    Rheinisches Wb.

    Ge-werke -weărgə, –kə Siegld , Ruhr m.: Industrieller; wer Berg- od. Eisenwerke in Betrieb hat; früher waren die Berg- u…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewerke

47 Bildungen · 32 Erstglied · 15 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von gewerke

ge- + werke

gewerke leitet sich vom Lemma werke ab mit Präfix ge-.

gewerke‑ als Erstglied (30 von 32)

gewerkelt

DWB

gewerk·elt

gewerkelt , participiales adjectiv. 1 1) in den bedeutungszusammenhang mit wergeln ( s. d. ) weist ein neuerer schwäbischer beleg: ist das o…

gewerkenantheil

DWB

gewerken·antheil

gewerkenantheil , m. , neuere bildung ( für gewerkenkux), in der zeitschr. f. bergrecht 2, 334 eingeführt ( s. unter gewerkenbuch).

gewerkenbeschwerde

DWB

gewerken·beschwerde

gewerkenbeschwerde , f. : gewercken - beschwerden, wenn selbige bei ihren gebäuden oder zechen etwas zu erinnern, so können sie solches besc…

gewerkenbuch

DWB

gewerken·buch

gewerkenbuch , n. , neuere bezeichnung an stelle des älteren wortes gegenbuch ( vgl. oben sp. 2227): über die inhaber der kuxe jeder gewerks…

gewerkendiener

DWB

gewerken·diener

gewerkendiener , m. : gewercken-diener, sind die schichtmeister, welche der gewerken nutz in allen sachen und denen gebäuden wohl verstehen …

gewerkendienst

DWB

gewerken·dienst

gewerkendienst , m. : da nun ... nicht leicht andere, als arme bergleute sich mit erschürfung neuer gänge abgeben, und ihre eigenlöhnerzeche…

gewerkeneisen

DWB

gewerke·neisen

gewerkeneisen , n. eisen, das von den gewerken geliefert wird, vgl.: berg-schmied-arbeit ... 12 bisz in 15 groschen von einem kübel, mit neu…

gewerkenerbe

DWB

gewerken·erbe

gewerkenerbe , m. : gewercken-erben, wenn sie in communione bleiben, haben sie keiner neuen gewehr nöthig: so bald sie aber sich respectu de…

gewerkenforderung

DWB

gewerken·forderung

gewerkenforderung , f. : zubusze wird, wenn es das gebäude vermag, den gewerken wieder erstattet, und daher die sämmtliche gewerkenforderung…

gewerkenfreiheit

DWB

gewerken·freiheit

gewerkenfreiheit , f. : gewercken - freiheit, gleich wie die bergleute sich der berg-freiheit zu rühmen und zu erfreuen haben: also soll auc…

gewerkengebäude

DWB

gewerken·gebaeude

gewerkengebäude , n. : gewercken-gebäude, denen gewercken ist unbenommen, bei dem berg-amte, oder schichtmeistern, sich des aufstandes ihrer…

gewerkenhütte

DWB

gewerken·huette

gewerkenhütte , f. : gewercken-hütten, weil vor diesem die gewercken ihre eigne schmeltz-hütten gehabt, so haben sie auch ihre ertze, so gut…

Gewerkenkasse

GWB

gewerken·kasse

Gewerkenkasse iSv Kasse der Gewerkschule(sd) A(MA18 2 ,597,33) CFHoffmann 19.12. 30 [Oberaufs] Syn Gewerkschulkasse Georg Objartel G.O.

gewerkenkux

DWB

gewerken·kux

gewerkenkux , m. : gewerkenkuxe, share in a mine. Hilpert 1, 464 a ; gewercken-kuxe, iedweder gewercke hat die macht, seine eigene berg-thei…

gewerkenprobierer

DWB

gewerken·probierer

gewerkenprobierer , m. : die gewerkenprobierer, welche zum besten der gewerken, die gegenprobe von den hüttenschreibern, in ansehung der gel…

gewerkenrechnung

DWB

gewerken·rechnung

gewerkenrechnung , f. : einsmahlen war eine allgemeine gewerken-rechnung abzulegen, so dasz also die vornehmsten commerzianten des landes be…

gewerkenschicht

DWB

gewerken·schicht

gewerkenschicht , f. : gewerkenschicht .. schichten, die im gedinge gehen, in solchen bergwerken, die von gewerken gebauet werden. Campe 2, …

gewerkenschuld

DWB

gewerken·schuld

gewerkenschuld , f. : gewercken - schulden, wenn selbige auf denen zechen schulden gemachet, so sind sie ausser sonderbarer verschreibung pe…

gewerkensilber

DWB

gewerken·silber

gewerkensilber , n. , vgl. gewerkeneisen: haben wir den betrag ... von jeder in Freibergischen erzen in denen schmelzhütten liefernden feine…

gewerkentag

DWB

gewerken·tag

gewerkentag , m. , im wesentlichen an den bergmännischen gebrauch von gewerke angelehnt. 1 1) in dieser einschränkung kommt das compositum s…

gewerkenverein

DWB

gewerken·verein

gewerkenverein , m. , vgl. die weitabstehende bedeutung von gewerkverein ( s. d. ): weiter reichen die ziele der sogen. gewerkenvereine (ber…

gewerkenversammlung

DWB

gewerken·versammlung

gewerkenversammlung , f. , neuere bezeichnung für gewerkentag ( s. d. ): die gewerken fassen ihre beschlüsse in gewerkenversammlungen. preus…

gewerke als Zweitglied (15 von 15)

Amtsbaugewerke

DRW

amts·baugewerke

Amtsbaugewerke mit zuziehung des amtsmüllers und derer amtsbaugewerken den mühlgraben beziehen 1766 ColditzMühlO. 5

Amtsgewerke

DRW

amts·gewerke

Amtsgewerke für das Amt verpflichteter Bausachverständiger 1771 Beyer,Mühlenbauk. III 99

dāgewerke

KöblerMnd

dāgewerke , M. nhd. Tagelöhner, Unfreier, eigener Tagwerker Hw.: s. dachwerke E.: s. dach (1), werke L.: MndHwb 1, 388 (dachwerke/dāgewerke)

Mitgewerke

DRW

mit·gewerke

Mitgewerke, m. zu Gewerke I Inhaber eines Bergwerkanteils manche ... lazzen ... dy silbergruben ungepawet mit unwissen yrer mitgewerken 1406…

mēdegewerke

KöblerMnd

mēdegewerke , M. nhd. Zunftmitglied Hw.: vgl. mhd. mitegewerke E.: s. mēde (2), gewerke (1) L.: MndHwb 2, 932 (mēdegenôte/mēdegewerke) Son.:…

Radwerksgewerke

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Radwerksgewerke, m. zu Gewerke (II) wohl Teilhaber an einem Eisenerzbergwerk die daselbst bauende vornehme cammer-guts-befoͤrderer, und resp…

Schiefergewerke

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schiefer·gewerke

Schiefergewerke, m. zu Gewerke (II) Unternehmer, Teilhaber an einem (Kupfer-) Schieferbergwerk vgl. Hüttenmeister (I 1) würde es zwischen de…

Steinkohlgewerke

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steinkohl·gewerke

Steinkohlgewerke, m. Inhaber, Teilhaber eines Steinkohlenbergwerks vgl. Gewerke (II) nachdem uns unsere lieben getreuen ... vor sich und von…

Stollengewerke

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stollen·gewerke

Stollengewerke, m. wie Stöllner vgl. Gewerke (II) dieweil bemelte stollengewercken [Nicklas von Burgkhauss und ... Simon Dittrich] dasselbe …

Tagewerke

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tage·werke

Tagewerke, m., f., Tagewürchte, m. auch Tag-; formenreich Person, die für Taglohn arbeitet; im sächs. Recht unfrei bdv.: Tageschalk, Tagwerk…

Triebgewerke

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trieb·gewerke

Triebgewerke, m. (verlesen für) Erbgewerke vgl. 1Lachter (I), treiben (XXIX) Sachhinweis: Zycha,BöhmBgr. I 80 wo freye tsechen vnd lehenscha…

trībgewerke

KöblerMhd

trībgewerke , st. N. nhd. Treibwerk Q.: StRSchemn (13. Jh.) E.: s. trīben (1), ge, werke W.: nhd. DW- L.: LexerHW 2, 1510 (trîbgewerke), Ben…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „gewerke". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 15. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/gewerke/dwb?formid=G14236
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Cotta, Marcel. „gewerke". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/gewerke/dwb?formid=G14236. Abgerufen 15. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „gewerke". lautwandel.de. Zugegriffen 15. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/gewerke/dwb?formid=G14236.
BibTeX
@misc{lautwandel_gewerke_2026,
  author       = {Cotta, Marcel},
  title        = {„gewerke"},
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