Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
foltern
foltern
Folter f. ‘Gerät zur körperlichen Mißhandlung, um Geständnisse zu erpressen, körperliche, seelische Qual’. Die Herkunft des Wortes ist nicht völlig geklärt. Die Sache ist dem germanischen Recht ursprünglich fremd und wird erst unter römischem Einfluß eingeführt. Das von den Römern verwendete Foltergerät in der Gestalt eines Fohlens heißt lat. eculeus (eigentlich ‘Pferdchen’, Deminutivum zu lat. equus ‘Pferd’). Die zuerst Anfang des 15. Jhs. in der Form Föltrit belegte dt. Bezeichnung knüpft man dagegen an lat. pullitrus, eine ursprünglich adjektivische, dann substantivierte Ableitung von lat. pullus ‘jung (von Tieren), Tierjunges’ an (in der Antike nur in fem. Form als lat. pullitra ‘junges Huhn, Küken’ belegt), das in zahlreichen vlat. und mlat. Varianten weiterlebt, z. B. in mlat. pulletrus, poledrus, poletrus m. ‘Füllen, Fohlen’. Daraus entwickelt sich möglicherweise in volksetymologischer Anlehnung an Fohlen und unter lautlichem Einfluß von bedeutungsähnlichem Marter (s. d.) die Form Folter (seit Ende des 15. Jhs. mit fem. Genus entsprechend Marter f.). Auch aus dem Vlat. entwickeltes span. potro ‘Fohlen’ ist auf ein Foltergerät übertragen worden. – foltern Vb. ‘zur Geständniserpressung quälen, peinigen’ (Ende 14. Jh.), seit dem 17. Jh. auf den seelischen Bereich übertragen. Folterung f. (16. Jh.).