Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erlaubnis F.
Erlaubnis, F. ›(im Verwaltungsrecht) Er- klärung einer Behörde daß sie ein be- stimmtes Verhalten zuläßt (z.B. Bauer- laubnis), (im Strafrecht) Rechtfertigungs- grund der ein an sich verbotenes Tun ausnahmsweise erlaubt‹, ›Genehmigung‹ 1303, ›Urlaub‹ 1446, s. erlauben, nis