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Erlaß

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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Erlaß

Erlaß

lassen Vb. ‘dulden, erlauben, bitten, veranlassen, daß etw. geschieht, unterlassen, aufhören mit etw., überlassen, geben, aufgeben’. Das gemeingerm., ehemals reduplizierende Verb ahd. lāʒan (8. Jh.), Kurzform lān, mhd. lāʒen, lān, asächs. lātan, mnd. mnl. lāten, nl. laten, aengl. lǣtan, engl. to let, anord. lāta, schwed. låta, got. lētan ist mit den unter lasch und lässig (s. d.) angegebenen Formen und außergerm. mit griech. lēdé͞in (ληδεῖν) ‘träge, müde sein’, lat. lassus (aus *lədto-) ‘laß, matt, müde, abgespannt’, alban. lodh ‘er ermüdet jmdn.’ und lit. léisti ‘(los)lassen, freilassen’ auf eine Wurzelerweiterung ie. *lē(i)d-, *ləd- der Wurzel ie. *lē(i)- ‘nachlassen’ rückführbar. – ablassen Vb. ‘von etw., jmdm. abstehen, aufgeben, entweichen lassen, herniederlassen, (käuflich) überlassen’, ahd. oblāʒan (für gewöhnliches aba-) ‘erlassen, Nachlaß gewähren’ (8. Jh.), mhd. abelāʒen, auch ‘aufgeben, Abstand nehmen, losgehen lassen, entweichen lassen, niederlassen’; s. Ablaß; unablässig Adj. ‘nicht ablassend, andauernd, ohne Unterbrechung’ (16. Jh.). anlassen Vb. ‘(Kleidung) nicht ablegen, eine Vorrichtung nicht ausschalten, einen Motor in Gang setzen’, reflexiv ‘beginnen, in Betrieb kommen’; vgl. ahd. analāʒan ‘hineinlassen, etw. über jmdn. (sich) kommen lassen’ (8. Jh.), mhd. anelāʒen ‘erfinden, angeben, loslassen, in Bewegung setzen’; Anlasser m. ‘Vorrichtung zum In-Gang-Setzen eines Motors, einer Maschine’ (älter Anlaßhebel, 19. Jh.), bei Elektromotoren ‘vorgeschalteter Widerstand, der ein langsames Anlaufen gewährleistet’ (um 1900); Anlaß m. ‘Ursache, Grund’, mhd. ane-, anlāʒ ‘Anfang, Beginn, Punkt, von dem ein Wettrennen ausgeht, Anreiz, Gelegenheit, Kompromiß’; anläßlich Präp. ‘bei Gelegenheit, aus Anlaß’ (19. Jh.), älter (selten) auch adjektivisch und adverbial (15. Jh.); veranlassen Vb. (schwach flektierend) ‘anregen, anordnen, bewirken’, frühnhd. ‘etw. auf jmdn. schieben, jmdn. für etw. auswählen’ (15. Jh.). auslassen Vb. ‘loslassen, weglassen, nicht beachten, (Kleider) verlängern, (Ärger, Zorn) Unschuldige entgelten lassen’, ahd. ūʒlāʒan ‘fortschicken, ausschütten, freilassen, nicht zurückhalten, vergießen, aussprechen, beenden’ (9. Jh.), mhd. ūʒlāʒen; ausgelassen Part.adj. ‘unbändig, hemmungslos’ (vgl. in älterer Sprache ausgelassener Trotz, ausgelassene Leidenschaft), ‘sehr fröhlich’, eigentlich ‘freigelassen’ (16. Jh.). einlassen Vb. ‘herein-, hineinlassen, einfügen’, reflexiv ‘auf etw. eingehen, mit jmdm. verkehren’, ahd. inlāʒan ‘hineinwerfen, einlassen’ (8. Jh.), mhd. īnlāʒen; Einlaß m. ‘das Hineinlassen, Öffnen, Eintritt, Tür’ (16. Jh., Einlaß begehren). entlassen Vb. ‘freigeben, verabschieden, (aus einem Amt) wegschicken, jmds. (Arbeits)vertrag aufkündigen’, ahd. intlāʒan ‘nachlassen, verzeihen, loslassen, lösen, entspannen, weichen’ (8. Jh.), mhd. entlāʒen ‘loslassen, fahrenlassen’, reflexiv ‘sich entfalten’; Entlassung f. ‘Freilassung, Verabschiedung, Entfernung aus einem Amt’ (17. Jh.). erlassen Vb. ‘in Kraft treten lassen, anordnen, von etw. befreien, eine Anordnung aufheben’, ahd. irlāʒan ‘unterlassen, befreien von’ (9. Jh.), mhd. erlāʒen ‘wovon freilassen’, reflexiv ‘auseinandergehen, sich enthalten, unterlassen’; Erlaß m. ‘Verfügung, Anordnung, Aufhebung’ (18. Jh.); unerläßlich Adj. ‘unbedingt erforderlich, nicht aufhebbar’ (17. Jh.). hinterlassen Vb. ‘(einem anderen) zurücklassen, etw. vererben’ (16. Jh.); Hinterlassenschaft f. ‘Zurückgelassenes, Erbe’ (19. Jh.). nachlassen Vb. ‘Spannung lockern, vermindern, schlechter werden, zurücklassen, Preise herabsetzen’, spätmhd. nāchlāʒen; Nachlaß m. ‘das Nachlassen’ (16. Jh.), ‘Hinterlassenschaft’ (18. Jh.), literarischer Nachlaß (19. Jh.); nachlässig Adj. ‘säumig, unzuverlässig, unordentlich’ (15. Jh.); vernachlässigen Vb. ‘nicht gehörig betreuen oder beachten’ (18. Jh., durch Lessing und Goethe verbreitet). niederlassen Vb. ‘von oben herunterlassen’, reflexiv ‘sich ansiedeln, einen festen Wohnsitz, ein Geschäft, eine Firma einrichten’, ahd. nidarlāʒan ‘sinken lassen, nach unten wenden, hinab-, herablassen, versenken’ (9. Jh.), mhd. niderlāʒen; Niederlassung f. ‘das Senken, Ansiedlung, Gründung eines geschäftlichen Unternehmens, Filiale’ (16. Jh.). überlassen Vb. ‘abtreten, übergeben, anheimstellen’ (15. Jh.). unterlassen Vb. ‘nicht tun, versäumen zu tun’, ahd. untarlāʒan (9. Jh.), mhd. underlāʒen ‘abstehen, nicht tun’; Unterlaß m., nur noch in der Fügung ohne Unterlaß ‘ohne Unterbrechung, unaufhörlich’, ahd. āno untarlāʒ, mhd. āne underlāʒ; vgl. ahd. untarlāʒ ‘Unterbrechung’ (9. Jh.), mhd. underlāʒ ‘das Innehalten, Unterbrechung, Beherbergen’, frühnhd. auch ‘Unterkunft, Lagerplatz’ (16. Jh.). verlassen Vb. ‘sich von einem Ort, von jmdm. entfernen, aufgeben, zurück-, alleinlassen’, reflexiv sich verlassen auf ‘vertrauen’, ahd. firlāʒan ‘entlassen, vorbei-, zurücklassen’ (8. Jh.), mhd. verlāʒen ‘fahrenlassen, fort-, loslassen, anbefehlen, verzeihen, zulassen, anvertrauen, hinterlassen, vertrauen’; Verlaß m. ‘Vertrauen, Zuverlässigkeit’ (19. Jh.), frühnhd. ‘Verabredung, Absprache’, auch ‘Hinterlassenschaft’, mhd. verlāʒ ‘Lässigkeit, Untätigkeit’; heute in der Wendung auf jmdn., etw. ist (kein) Verlaß, wohl aus dem Nd., vgl. dar is nien verlaat to (18. Jh.); verläßlich Adj. ‘zuverlässig’ (19. Jh.), dafür zuvor verlässig (18. Jh.). zulassen Vb. ‘gestatten, erlauben’, ahd. zuolāʒan ‘hinzulassen, zukommen lassen, zuschicken’ (10. Jh.), mhd. zuolāʒen; zulässig Adj. ‘erlaubt, gestattet’ (16. Jh.), ‘annehmbar, möglich’ (18. Jh.).
5490 Zeichen · 201 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Erláß

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Erláß , des -sses, plur. inus. die Erlassung. Um Erlaß bitten, um Nachlassung, Erlassung einer Verbindlichkeit. Die …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Erlaß

    Goethe-Wörterbuch

    Erlaß 1 erlassenes, abgesandtes Schreiben; obrigkeitl Weisung, Verfügung, Edikt, auch als öffentl Bekanntmachung; fast a…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Erlaß

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Erlaß , im weitern Sinne jeder Verzicht auf irgend ein dem Verzichtenden zustehendes Recht; im engern oder eigentlichen …

  4. Spezial
    Erlass

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Er|lass m. (-es, Erlässe) 1 (amtliche Verfügung) ordinanza (-zes) f. , decret (-ec) m. 2 (von Gesetzen) emanaziun (-s) f…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit erlass

18 Bildungen · 13 Erstglied · 3 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von erlass

er- + lass

erlass leitet sich vom Lemma lass ab mit Präfix er-.

Zerlegung von erlass 2 Komponenten

erl+ass

erlass setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

erlass‑ als Erstglied (13 von 13)

Erlaßbrief

Campe

erlass·brief

Der Erlaßbrief , des — es, Mz. die — e, ein Brief, eine Urkunde, in welcher Erlaß von etwas, besonders Erlaß oder Befreiung von der Unterthä…

erlassen

DWB

erl·assen

erlassen , dimittere, remittere, goth. uslêtan, ahd. arlâʒan, irlâʒan, mhd. erlâʒen, erlân, alts. âlâtan, ags. âlætan. 1 1) einen erlassen, …

erlassen

FWB

1. ›jn. / sich e. S. (z. B. eines Amtes, einer Pflicht, einer Strafe) entledigen, entheben‹; ›jn. von etw. freistellen, entbinden‹; speziell…

Erlaßgeld

Campe

erlass·geld

Das Erlaßgeld , des — es, Mz. die — er, Geld, welches für den Erlaß einer Sache gezahlt wird.

Erláßjahr

Adelung

erlass·jahr

Das Erláßjahr , des -es, plur. die -e, in den Kirchengebräuchen der ältern Juden, 1) ein Jubeljahr, welches alle funfzig Jahre gefeyert und …

Erláßlich

Adelung

erlass·lich

Erláßlich , -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßli…

Erlaßrecht

Campe

erlass·recht

Das Erlaßrecht , des — es, o. Mz. das Recht, vermöge dessen man etwas erlassen, von einer Verbindlichkeit  befreien kann (Jus dispensandi);…

erlassung

DWB

erlass·ung

erlassung , f. 1 1) freilassung, entlassung, abschied: erlassung der leibeigenschaft, manumissio; wann sich nun die ergetzlichkeit in das ge…

Erlassungsschein

Campe

erlassung·s·schein

○ Der Erlassungsschein , des — es, Mz. die — e, ein Schein, durch welchen etwas erlassen, oder durch welchen die Erlassung einer Sache oder …

erlass als Zweitglied (3 von 3)

Aderlaß

Pfeifer_etym

ader·lass

Ader f. ‘Blutgefäß’. Ursprünglich bezeichnet das Wort jeden Rohrgang im Körper sowohl für Blut (daneben verdeutlichendes ahd. bluotādra) als…

Hínterláß

Adelung

hinter·lass

Der Hínterláß , des -sses, plur. die -lässe, bey den Jägern, derjenige Umstand an dem Gange eines Hirsches, wenn er mit dem hintern Fuße nic…

Unterlaß

Pfeifer_etym

unter·lass

lassen Vb. ‘dulden, erlauben, bitten, veranlassen, daß etw. geschieht, unterlassen, aufhören mit etw., überlassen, geben, aufgeben’. Das gem…

Ableitungen von erlass (2 von 2)

Unerlassen

Campe

Unerlassen , adj . u. adv . nicht erlassen.

Unerlaßlich

Campe

Unerlaßlich , adj . u. adv . nicht erlassen werden könnend. »Im ein Lebewohl wenigstens zu sagen, das ist Pflicht — unerlaßbare Pflicht.« Me…