Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erfüllung F.
Erfüllung, F., ›Bewirken der geschuldeten Leistung (z.B. Öbereignung der Kaufsache) durch den Schuldner an den Gläubiger, die durch Leistung eintretende Schuldtilgung die das Schuldverhältnis erlöschen läßt‹, ›Ergänzung, Vollmacht‹ 1324 Wien, Lüs. lat. expletio, F., ›Sättigung, Erfüllung‹, s. erfüllen, ung