Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pflichter m.
pflichter , m. , mhd. phlihtære der gemeinschaft mit, antheil an etwas hat. Parziv. 289, 12; im 16. jahrh. noch statt beipflichter: die stecher neben ihren pflichtern. Cappellendorfer amts-handelsbuch vom jahre 1585 in J. J. Müllers entdecktem staats - cabinet 8, 344 ; die 14 stecher in ihrer rüstung neben ihren beipferden und pflichtern ( was aber auch stehen kann für beipferden und -pflichtern). 340, neben ihren beipflichtern. 341.