Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
übernahme f.
übernahme , f. 1 1) transsumptio, nomen actionis zu übernehmen ( s. d. ). 1@a a) übernahme des gefangenen Mommsen röm. gesch. 2, 153 ; ich kam mit den beamten der republik in berührung ..., da mir die auswahl und übernahme der alten waffen übergeben wurde G. Keller ges. werke 1, 360 . 1@b b) ü. eines amtes, einer arbeit, pflicht u. s. w.: die übernamb solcher verrichtung Harsdörffer secretarius 2, 293 ; die übernahme des auftrags Göthe IV 28, 274 Weim.; lästiger bedingungen Raumer gesch. d. Hohenstaufen 1, 43 ; einer steuer Luschin v. Ebengreuth münzkunde u. s. w. 231 ; eines amtes Bismarck po…