Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Domäne f.
Domäne f. ‘Staatsgut, Spezialgebiet’; um 1600 wird frz. domaine in der speziellen Bedeutung ‘landesherrlicher Grundbesitz, Kammergut’ ins Dt. übernommen; seit dem 19. Jh. in der übertragenen Bedeutung ‘Spezialgebiet’ geläufig. Afrz. demaine ‘Herrschaft, fürstlicher Besitz’ ist entweder aus lat. dominium ‘Herrschaft, Besitz’ entlehnt oder Substantivierung des Adjektivs afrz. demaine ‘herrschaftlich, fürstlich’ (entlehnt aus lat. dominicus ‘zum Herrn gehörig, herrschaftlich’). Auf jeden Fall ist frz. domaine in seiner lautlichen Entwicklung beeinflußt von mlat. domanium, einem Wort der Verwaltun…