Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Pächter
Pacht f. ‘vertraglich festgelegte Nutzung gegen Entgelt, das Entgelt des Pächters für die Nutzung, Pachtzins’. Vlat. *pacta ‘Vertrag, Steuer’, der als Fem. Sing. aufgefaßte Plur. von lat. pactum (s. Pakt), wird vor der hd. Lautverschiebung entlehnt und lebt weiter in mhd. phaht(e) f., phaht m. ‘(kaiserliches) Recht, Gesetz, durch das Gesetz bestimmter Rang, Stand, Vertrag, Zins’. Die noch bei Stieler (1691) angeführte hd. Form Pfacht verliert sich im 18. Jh., bleibt aber in obd. Mundarten (Pfacht, Facht ‘Vertrag, Satzung, Eichung’) erhalten. In der Literatursprache setzt sich seit dem 16./17. …