Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
dienstbar adj.
dienstbar , adj. mhd. dienestbære zum dienst tüchtig Ben. 1, 372 a , in welcher bedeutung es nicht mehr vorkommt. 1 1. zum dienst verpflichtet, so wir frei sind, so wöllen wir nicht dienstbar werden Steinhöwel 19 b (1555) . die ( frau ) ist allzeit in gewalt des mannes, ist im gehorsam und untertänig, dienstbar und vleiszig Albr. v. Eybe 16 a . ich bitt euch ratent inen getrewlich zu allen zeiten und das sie stätigs freigebig und dienstbar seien Aimon D iiij. auf das die lieb find stäts ursach, das sich dem nächsten dienstbar mach Waldis 279 a . gott sprach also, 'dein same wird ein frembdling…