Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Appetit m.
Appetit m.
Appetit m. ‘Eßlust’, entlehnt (Anfang 15. Jh.) aus afrz. mfrz. apetit ‘heftiges Verlangen, Gelüsten, Eßlust’ (frz. appétit) oder unmittelbar aus dessen Vorstufe lat. appetītus ‘Verlangen, Begierde’ (spätlat. mlat. auch ‘Eßlust’), zu lat. appetere ‘Verlangen haben, begehren’ (vgl. lat. petere ‘nach etw. langen, verlangen, begehren’ und ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’). Im Dt. herrscht anfangs die allgemeine Bedeutung ‘Verlangen, Begierde’ vor, die spezielle Verwendung ‘Verlangen nach angenehmer Speise, Lust am Essen’ setzt sich erst im 17. Jh. durch und wird vorher (vereinzelt noch bis ins 18. Jh.) durch im Kontext enthaltene Hinweise oder erklärende Zusätze (Appetit der Speise, zum Essen u. ä.) verdeutlicht. – appetitlich Adj. ‘verlockend, den Appetit anregend’; zunächst ‘Verlangen erregend’ (Fischart 1575), vom 17. Jh. an ‘Verlangen bewirkend’, seit dem 18. Jh. häufiger auf Speisen bezogen.