verzicht,
f., m. ,
das aufgeben von rechtsansprüchen; entsagung, verbalabstraktum zu verzeihen B.
mhd. vurziht, vürziht, verzicht;
mnd. vorticht;
mnl. verticht.
auffallend ist die von den ältesten zeugnissen des 12.
jhs. bis ins 15.
jh. vor allem im bayr.-österr. sprachgebiet begegnende vorsilbe vur-,
umgelautet vür-,
die weder beim verbum (
ahd. far-, fir-, ferzîhan)
noch bei 1verzig (
s. d.)
vorkommt. die z. t. bis ins frühnhd. erhaltene lautgestalt der vorsilbe läszt auf frühere anfangsbetonung des wortes schlieszen, die jedoch später in anlehnung an das verbum aufgegeben wurde (
die teil 4, 1, 1,
sp. 955
vertretene auffassung, dasz fürzicht
aus verzicht
umgebildet sei, ist nicht haltbar)
; vgl. auch ahd. ínziht, ínzihtîgo
bei Notker 1, 36, 5; 68, 4; 18 =
mhd. ínziht, ínzihtec
und mhd. bíziht. verziht
zuerst bei Ottokar
österr. reimchron. 10 690
Seem. neben üblichem mhd. vurzicht, vürzicht;
vereinzelt auch virzicht
urk.-buch d. chorh.-st. St. Pölten 2, 210
Lampel; md. vorczicht
urk. z. gesch. d. st. Kahla 9
Bergner (
s. u.A 1 c).
formen mit gerundetem stammvokal: verzücht (1441)
font. rer. Austr. 2, 59, 283; verzücht (
Augsb., 16.
jh.)
städtechron. 23, 231.
für das in älterer sprache übliche fem. tritt seit dem 18.
jh. das mask. ein: lexikalisch zuerst bei Aler
dict. germ.-lat. (1727) 2, 2037;
literarisch bei Hippel
lebensl. (1778) 3, 2, 522;
das fem. begegnet im 19.
jh. nur noch selten: Hübner
zeitungslex. (1824) 4, 807
b;
zum genuswechsel vgl. Wilmanns
dt. gramm. 2, 338
und 1verzig.
über pluralbildungen s. u. A 1 c.
bis in den anfang des 18.
jhs. begegnet das wort neben gleichbedeutendem verzîhunge, verzeihung (A 1)
und 1verzig (
s. d.)
fast ausschlieszlich im bereich der rechtssprache. es fehlt noch in den gröszeren wörterbüchern des 16.
und 17.
jhs. (Kramer
führt das wort nicht an, doch 1verzig
bei Hulsius,
s. d.; verzichteid
renunciatorium bei Stieler
stammb. 364),
findet sich aber schon in wortsammlungen der philologen des 17.
jhs.: verzeihen verzicht thun Harsdörffer
teutscher secretar. (1656) 551; Gueintz
dt. rechtschr. (1666) 167; verzicht,
f., Schottel
haubtspr. (1663) 282; 395.
lexikalisch erst im 18.
jh.: verzicht
oder verzeihung,
f., resignment Ludwig
teutschengl. (1716) 2200; den verzicht thun
abalienationem facere Aler
dict. germ.-lat. (1727) 2, 2037; verzicht,
f., renunciatio Steinbach
dt. wb. (1734) 2, 1091.
in die literatur- und umgangssprache greift das wort in stärkerem masze erst im ausgehenden 18.
jh. über, und zwar zunächst vorwiegend in verbalen wendungen (verzicht tun, leisten),
die für ungebräuchlich gewordenes verzeihen
im sinne von '
aufgeben, verzichten'
eintreten (
s. verzeihen B).
im 19.
jh. erlangt es neben neugebildetem 1verzichten,
vb., auch im allgemeinen sprachgebrauch eine weitere differenzierung seiner bedeutung, vgl. 1verzichten. —
wenn es sich um einen verzicht
auf vergeltung, wiedergutmachung u. dgl. handelt, kann sich das wort auch der bedeutung von '
verzeihung, vergebung'
nähern (
dazu vgl. das nebeneinander von verzeihung
renunciatio (A)
und verzeihung
remissio (B)
bis ins 18.
jh.)
; nur vereinzelt in älterer sprache: disz sind die laster, den das licht der göttlichen verzicht gebricht bisz sie die rache wol gespüret Hofmannswaldau
sterb. Sokrates (1691) 141; verzicht der injurien und schmachwort
bei Schmeller-Fr. 2, 1105;
s. auch 1verzig. AA.
in rechtssprachlicher oder der rechtssprache nahestehender verwendung, vgl. verzeihen B 1 c. A@11)
im älteren deutschen recht die förmliche, durch mündliche oder schriftliche willensäuszerung erfolgende aufgabe aller rechte am gute zugunsten eines rechtspartners, speziell bei erbfällen und eigentumsübertragung von grundbesitz ('
auflassung')
; zur sache vgl. A. Heusler
inst. d. dt. privatrechts (1885) 1, 241; 2, 74. A@1@aa)
in diesem sinne als deutscher rechtsterminus zuerst im text lateinischer urkunden: Wolframmus et Otto una eadem die prenominatis testibus fecerunt, quod teutonice dicitur furciht (
Berchtesgaden, um 1130)
qu. u. erört. z. bayer. u. dt. gesch. 1, 253; tres sorores ... castro et proprietatibus ... cum iuris sollempnitate, quod vurzihte dicitur, renuntiaverunt (1226)
urk.-buch d. landes ob d. Enns 2, 659; nisi eadem renunciacio quod uurziht vulgariter appellatur, infra terminum fieret prenotatum (1243)
mon. Carinthiae 4, 1
nr. 2266; omnem renuntiationem fecerit que vulgariter dicitur vurziht (1268)
mon. Boica 11, 83; ius abnegacionis quod dicitur uurzicht (
um 1290)
urk.-sachreg. d. steierm. landesarch. 1391. A@1@bb)
in deutschen urkunden: ich Fridreich und ich Gerdrawt sein hawsfraw veriehen ... daz wir ... mit rechter furczicht verchaufft haben unsern weingarten (1385)
font. rer. Austr. II 59, 71; dasselbig unser gesesse und alles daz das darzu gehoret ist mir an rechter tailung gevallen gegen meinen prueder ... do wir baid mit furzicht und mit los miteinander getailt haben (1359)
urk.-buch d. chorherrenst. St. Pölten 1, 499
Lampel; ain gût daz ze fürczicht getailt wirdet, daz mag ain mensch geben, wem ez wil (14.
jh.)
steierm. landrecht 144
Bischoff; wir gebieten ... unsern undersessen daz kainer sein son, tochter oder andern freund ôn unsern ... willen ... aus der herschaft verhairat; wurde im aber solhes erlaubt, daz si alsdan von dem ausgehairaten verzicht nemen für all ansprach und sunderlich auf die todtfell (15.
jh.)
österr. weist. 6, 231; wann ein vatter sein tochter noch bei seinem leben verheurat hete und in dem heuratsbeschlusz kein verzicht von ir begert oder genumen, so wierdet die tochter ... wie eine andere erbtochter ... zu der erbschafft zuegelassen (
vor 1556) Walther
privatrechtl. trakt. 84
Rintelen. der rechtscharakter der urkundlich festgelegten erklärung kommt häufig in formelhaften wendungen oder begleitenden rechtsformeln zum ausdruck: wir offen ouch daz an disem brief, daz wir ... ouf dem vorgenanten aigen reht vnd redlich vnd gentzelich furtziht getan habent (1285)
bei Stülz
gesch. d. Zisterzienserkl. Wilhering 555; nach derselben zeit chom dew erber fraw ... Elspet ... und tet sich desselben weingarten recht und redlich und ungenött furczicht (1350)
font. rer. Austr. II 59, 8; und hab auch ich mich aller der rechten und vorgeschriben stend verzigen und virzicht gethan (1378)
urkundenbuch d. chorh.-st. St. Pölten 2, 210
Lampel; er hat sich vorczegin vor uns alle synes rechtin daz her dar an hatte met gutin willn also sulchir vorczicht gewanheyt und recht ist (1397)
urk. z. gesch. d. st. Kahla 9
Bergner; alle verzicht, vermächtnis und übergab, an unserm landgericht mit mund und halm übergeben J. Grimm
rechtsalterth. 41, 178. A@1@cc)
in dieser verwendung begegnet das wort seit dem 16.
jh. auch im plural, indem es die verzichtleistung als förmlichen rechtsakt, z. t. auch die diese erklärung enthaltende urkunde bezeichnet, vgl.: der verzichtsbrief
oder auch nur die verzicht
eine urkunde, worin man verzicht leistet Adelung 4 (1780) 1576.
pluralformen: wiewoll die verzichten den geschribnen rechten nach nit crefftig seind, sie sein oder werden dan mit dem aid bestettigt (
vor 1556) Walther
privatrechtl. trakt. 84
Rintelen; die weiblichen verzicht haben allein in causa intestati und wann der vatter ohn testament abgeet ir craft (1573)
landtafel d. erzhzt. Österr. u. d. Enns 2.
buch, 30.
tit. § 4; wie nit weniger ire gehabten häuser vnd wonungen in aschen legen lassen, darin ich etlich vrbarsbrief vnd verzichten gefunden (1595)
steierm. geschichtsbl. 4 (1883) 26; thäte er soliches im leben selbst nit, so solle soliche ubergab ... craftlosz und ... ungültig ... sein, dawieder auch ausstrükliche verziechten nichts würkhen (1599)
entw. d. n.-österr. landrechts 2.
buch, 13.
tit. § 4; es soll auch kainer kain kaufbrief, verzichten, schuldbrief, testament, vertrag ... schreiben (16.
jh.)
österr. weist. 6, 300; so leicht nach allen den verzichten die belehnung mit der grafschaft von bischof Arnold von Lübeck zu erhalten war, so schwer lastete die geldschuld Dahlmann
gesch. v. Dännemark (1840) 3, 217. A@22)
das zurücktreten von herrschaftsrechten oder -ansprüchen. im sinne frühscholastischer denkweise auf gott bezogen: wir haben ouch damit niht cebrochen dem gewalte (
gott vater) sein recht als ir dar nach wol geseht daz wir in gecigen han daz er uf welle geben san her nach diu reiche wan im selben vil unschedeleiche diu furcicht wirt getan
anegenge 7
Hahn. im weltlichen bereich; in älterer sprache durch das lehnsrecht z. t. auch in die privatrechtliche sphäre (
vgl. 1)
übergreifend; eine verzicht der cron, des scepters, des regiments
a renunciation or abdication of crown, scepter and government Ludwig
teutsch-engl. (1716) 2200: ich (
könig Dietrich) wold von roemisch lande mit vürzihte hiute gân, ê ich die herren lieze
Rabenschlacht 294
Martin; herr Philippe muoste tuon ûf diu lant verziht Ottokar
österr. reimchron. 10 690
Seem.; item er hat eine verzicht gethan an Hannober und aller gerechtigkeit die er daranne gehabt Letzner
Dasselische chron. (1596) 1, 112
b; so solt die hertzogin von Braband ... neben jhrem sohn ... für sich vnd alle jhre erben ewiglich, alles rechten vnd zuspruch, so sie am land zu Thüringen zu haben vermeynet, gäntzlich verzicht thun Binhard
thüring. chron. (1613) 193; ... uns, als der von königlichem geblüt vnd ein einigel (
enkel) höchstgedachten königs Ferdinandi vnd der königin Annae, so eine erbin des königreichs, nach gethaner verzicht beider ihrer erczherczogs Maximiliani christmildester gedächtnus vnd erczherczogs Alberti, für einen könig anzunehmen (1619)
acta publica 2, 303
Palm; hier brachten die tagesblätter soeben die nachricht von dem verzichte des prinzen von Hohenzollern (1870) Barth
Kalkalpen (1874) 438.
in neuerer sprache vorwiegend in geschichtlichen darstellungen: Ottokar bat fuszfällig um verzeihung, und that wirklich verzicht auf Österreich
M. I. Schmidt
gesch. d. Deutschen (1778) 3, 368; Lothar wie Luitpold mussten ... auf die krone verzichten. als Friedrich, durch diesen verzicht sicher gemacht, in der versammlung erschien, that der erzbischof seinen meisterstreich G. Freytag
ges. w. 17 (1888) 459; der zweite gegenkönig ... hielt es für gerathen, von selbst verzicht zu leisten Ranke
s. w. (1867) 1, 22. A@33)
auch im modernen recht ist der verzicht
ein rechtsgeschäft, das sich aber infolge der umbildung des rechtswesens weitgehend von dem früheren unterscheidet. dabei entspricht die anwendung des wortes auf eine einseitige, allein gegenüber einer rechtsinstanz abgegebene erklärung (a, b)
durchaus der subjektivierung des wortsinns in neuerer sprache (
vgl.B).
während der allgemeine sprachgebrauch unter verzicht
vorwiegend einen (
inneren)
willensakt, auch den nichtausgesprochenen, versteht, hält die juristische terminologie jedoch an der begrifflichen bestimmung des wortes als willenserklärung fest, vgl.: das geltende recht kennt keinen verzicht, bei dem die verzichtsaktion nicht in einer auf rechtserheblichem willen des verzichtenden beruhenden erklärung besteht Walsmann
d. verzicht (1912) 42.
oft wird aber die verzichtswirkung durch gesetzliche fiktion (
z. b. es gilt als verzicht,
s. u., vgl. auch BGB §§ 418, 658)
auf den tatbestand der stillschweigenden aufgabe übertragen: auch ein verzicht kann übrigens stillschweigend erklärt (!) werden Michaelis
komm. z. BGB (1934) 1, 634.
schlieszlich nur auf ein verhalten bezogen, das auf einen solchen willensakt schlieszen läszt: zur begründung eines verzichts (
auf absonderungsrechte im konkurse) ist nicht der nachweis des inneren verzichtwillens erforderlich; es genügt vielmehr die feststellung eines unzweideutigen verhaltens des berechtigten, das ... als aufgabe des rechtes angesehen werden konnte Michaelis
komm. z. BGB (1934) 1, 634; der beschuldigte kann auf die einhaltung der frist verzichten; es gilt als verzicht, wenn der beschuldigte sich auf die hauptverhandlung eingelassen hat, ohne zu rügen, dasz die frist nicht eingehalten sei Triloff
reichsdienststrafordn. v. 26. 1. 37,
s. 68;
doch vgl.: untergang eines rechts infolge von nichtausübung oder verstreichenlassen einer frist ist kein verzicht Walsmann
a. a. o. 43
anm.; s. auch 1verzichten 3. A@3@aa)
im sinne eines einseitigen rechtsgeschäfts in der prozeszordnung: eine gerichtliche verzicht oder aufhebung eines processes
an abolition of a suit at law; an express renouncing to all action and pretension Ludwig
teutschengl. (1716) 2200; verzicht
ist die vor dem prozeszgericht ... abgegebene erklärung des klägers oder widerklägers, dasz er den geltend gemachten anspruch aufgebe Stein-Jonas
komm. z. zivilprozeszordn. (1949) § 306; der verzicht ist willens-, nicht wahrheitserklärung ... er ist unabhängig vom einverständnis des gegners
ebda; der verzicht auf den geltend gemachten anspruch ist die erklärung des klägers, dasz er seine im klageantrag enthaltene rechtsbehauptung ganz oder teilweise fallen lasse Nikisch
zivilprozeszrecht (1950) 260; dagegen ist ein verzicht auf den einspruch nach dem urteil möglich. er kann durch einseitige, formlose erklärung ausgesprochen werden
ebda. ähnlich im eherecht: das recht auf scheidung erlischt nicht nur durch verzeihung, sondern auch durch verzicht, gleichviel, ob er sich auf das scheidungsrecht selbst oder dessen geltendmachung bezieht Hallamik-Sayn
erl. z. BGB (
81935) 4, 290. A@3@bb)
unter dem einflusz römischen rechts tritt seit dem späten mittelalter bei der übertragung liegender güter (
vgl. 1)
an die stelle des verzichts
dem käufer gegenüber die fertigung im gerichts- bzw. grundbuch; in neuerer zeit erhält das wort in diesem zusammenhang einen veränderten sinn, indem es nunmehr einen einseitigen rechtsakt ohne beziehung auf einen rechtspartner bezeichnet: das eigenthum an einem grundstücke kann dadurch aufgegeben werden, dasz der eigenthümer den verzicht dem grundbuchamte gegenüber erklärt
BGB § 928. A@3@cc)
einen rechtsakt mit vertragscharakter wie im älteren deutschen recht (1)
bezeichnet das wort noch im bereich des schuldrechts: ein verzicht innerhalb des rechts der schuldverhältnisse kommt ... nur als vertrag zustande; es bedarf also der annahme der verzichtserklärung durch den schuldner Warneyer-Bohnenberg
komm. z. BGB (1950) 1, 292;
entsprechend bei schenkungen: der verzicht auf das eigentum zugunsten eines andern, wodurch dieser eigentümer werden soll, bedarf dagegen der übereignung auf grund der einigung, also eines vertrages Michaelis
komm. z. BGB (1934) 1, 634.
der begriffliche unterschied im vergleich zu a, b
und die diskrepanz mit dem allgemeinen sprachgebrauch (B)
kommt in den kommentaren zum ausdruck: anerkenntnis und verzicht als prozessuale erklärungen haben mit dem schuldanerkenntnis und dem verzicht auf ein recht nichts als den namen gemein Nikisch
zivilprozeszrecht (1950) 258; endlich setzt der verzicht überhaupt nicht ein bereits wohlerworbenes recht voraus, und zu seiner begründung verlangt er begrifflich auch nicht ein zweiseitiges rechtsgeschäft, abgesehen vom gebiete der schuldverhältnisse Michaelis
komm. z. BGB (1934) 1, 634. A@44)
der im privatrecht wurzelnde rechtsakt greift bisweilen im sinne einer feierlich-verbindlichen erklärung auf andere gebiete über; vgl. eine eidliche verzicht sein vaterland nie wieder zu sehen
an abjuring, or forswearing your country Ludwig
teutsch-engl. (1716) 2200: das sy fur ire selbst personen ... der neuen lere (wie sie das heilig evangelium lesterlich nennen) mit dem eyde oder on eydt, wie eyner ketzerey, verzicht thuen solten (1530)
urkundenb. d. st. Augsburg 2, 92
Meyer. in neuerer literatursprache bisweilen ohne deutliche beziehung zu einer rechtsüblichen handlung und nur allgemein die aufgabe von rechten, ansprüchen u. dgl. betreffend: gegen die ewigen gesetze der vernunft, gegen die wesentlichen rechte der menschheit, gilt keine verzicht, keine verjährung, keine verabsäumung der gelegenheit sie geltend zu machen Wieland
s. w. (1794) 30, 194; gleich bei dem empfange der huldigung muss Richard ... auf den gehorsam der städte verzicht leisten Ranke
s. w. (1867) 1, 27; sie (
d. Franzosen) bequemten sich, auf alle ihre italienischen ansprüche verzicht zu leisten
ebda 37, 71; um ihnen ihren freiwilligen rücktritt abzupressen oder den verzicht auf irgendwelche rechtstitel Feuchtwanger
geschw. Oppermann (1948) 226.
schlieszlich nur noch im sprachlichen zusammenhang der rechtssprache nahestehend, dem wortsinn nach zu B
überleitend: kaum war die welt als rund anerkannt und in sich selbst abgeschlossen, so sollte sie auf das ungeheure vorrecht verzicht thun, der mittelpunct des weltalls zu sein Göthe II 3, 213
W.; der wirth bat ihn bei allen heiligen, er sollte doch sein haus verschonen, und ihn nicht unglücklich machen. der soldat gab ihm zu verstehen: solle er auf sein recht verzicht leisten, so müsse er entschädigung haben Aurbacher
ein volksbüchl. (1935) 154; der mensch im gesellschaftlichen leben muss auf manches von seinen rechten zum allgemeinen besten verzicht thun Mendelssohn
ges. schr. (1843) 3, 265. BB.
im bereich des allgemeinen sprachgebrauchs seit dem 18.
jh. zunächst meist in verbalen wendungen (verzicht tun, leisten)
im anschlusz an den bedeutungsbereich von verzeihen B 1 a, b, d—f;
gegenüber dem älteren fachsprachlichen gebrauch (A 1, 2)
ist im ganzen eine subjektivierung und vertiefung des wortsinns zu erkennen; s. hierzu auch 1verzichten 3. B@11)
im sinne einer ablehnenden willenshaltung, vgl. verzeihen B 1 a,
1verzichten 1;
die wendung verzicht tun
im sinne von '
nicht haben wollen, sich verschlieszen': wie? du (
dichter) thust auf mich (
Amor) verzicht? sieh, die schöne Dirce winket J.
N. Götz
verm. ged. (1785) 2, 13; nein! sie wollten jene seligkeiten des verhaszten Jesus Christus nicht; lieber sich den schwefelpfuhl bereiten, auf den himmel thaten sie verzicht Jung-Stilling
s. schr. (1835) 2, 405. '
ohne etwas auskommen (
wollen)': noch weniger musz die genügsamkeit, die auf die wissenschaft verzicht thut, darauf anspruch machen, dasz solche begeisterung und trübheit etwas höheres sey als die wissenschaft Hegel
w. (1832) 2, 9; also kann die objective realität des moralischen gesetzes durch keine deduction ... bewiesen und also, wenn man auch auf die apodictische gewiszheit verzicht thun wollte, durch erfahrung bestätigt ... werden Kant 5, 47
akad. ähnlich: von herzen gern wollte ich mein lebelang auf die paar pfennige verzicht leisten, die das kreisamt mir auf meine mühe vergütet, wenn ich nimmermehr für einen gefangenen zu kochen brauchte Holtei
erz. schr. (1861) 5, 114. B@22)
als feststellung, dasz etwas, was im bereich der möglichkeit liegt, nicht getan bzw. angewandt wird, ohne dasz darin eine ausgesprochen ablehnende haltung zum ausdruck kommt; vgl. verzeihen B 1 b,
1verzichten 2. verzicht tun
im sinne von '
absehen von etwas, nicht berücksichtigen': erlauben sie ..., dasz ich ... auf die geistlichen und weltlichen schwänke der ... meistersänger verzicht thue und mich an ihre grüsze und sprüche halte Herder 16, 227
S.; jeder einzelne theil der menschlichen kenntnisse erhielt eigne beobachter, die auf das ganze verzicht thun, sich nur dem theile widmen sollten J. G. Forster
s. schr. (1843) 4, 308.
beim wunschsatz '
aus dem spiele lassen': wenn die romanschreiber, welche keine Richardsons sind, doch nur immer auf die tugend verzicht thun wollten Lessing 7, 40
L.-M. in zeitlicher hinsicht sich der bedeutung '
einstellung, aufhören (
subst.)'
nähernd: seit dem verzicht auf die politik der Flottwell und Grolman ... stellten die statistischen data einen schnellen fortschritt der polnischen nationalität ... auszer zweifel Bismarck
ged. u. erinn. 2, 154
volksausg. im bereich literarischer wertung und bei beschreibung künstlerischer formen, hier bisweilen weniger vom zugehörigen subjekt, als vielmehr vom beurteilenden her gesehen, der etwas als verzicht
ansieht oder empfindet; vgl. 1verzichten 9: es ist somit schon durch die wahl einer dieser einkleidungen ausgesprochen, dasz der autor auf eine erschöpfende und systematische behandlung verzicht leistet Herder 12, 361
S.; der verzicht auf türme und jeden sonstigen schmuck des äuszeren ist (
bei den Zisterziensern) fester grundatz Dehio
gesch. d. dt. kunst 2 (1921) 23.
dabei kann an die stelle des persönlichen subjekts ein sachliches treten, vgl. 1verzichten 10: zum kindlichen ton der sage gehörte es auch, dasz sie (
die morgenländ. sagendichtungen) kein poetisches sylbenmaas hätten und auf den schmuck feinerer völker verzicht thäten Herder 15, 568
S.; sie (
die darstellung) kann zuweilen blank und zuweilen, mit ihrem verzicht auf persönliche neigung und bewegung, spröde wirken Günther Müller in:
dt. viertelj.-schr. 26 (1952) 129. B@33)
im sinne eines positiv gewerteten willensentscheids; '
entsagung'.
im anschlusz an verzeihen B 1 d
α meist in zusammenhang mit religiösen vorstellungen: wer nicht auf alles, selbst auf das liebste ... verzicht thue, könne nicht sein jünger seyn Herder 19, 185
S.; im opfer zeigt der mensch, er wolle auf den seinen göttern geweihten gegenstand verzicht leisten Hegel
w. (1832) 10, 2, 28; siehst du, ... wie willig die neubekehrten sind, die schwersten opfer zu bringen, auf die gröszten zeitlichen vortheile verzicht zu thun Bomhard
pred. (1866) 1, 173.
von der aufgabe des eigenen willens, vgl. verzeihen B 1 a
β: wollte man die seligkeit schildern, so schilderte man einen zustand, worin man ganz auf selbstheit verzicht gethan J. G. Forster
s. schr. (1843) 8, 65.
in neuerer sprache in verschiedener weise differenziert, indem an die stelle des religiösen beweggrunds menschliche werte treten, um derentwillen etwas anderes aufgegeben wird: ich werde mich aber auch nicht beklagen, wenn es ausbleibt, so wie ich bereits vor fünf jahren freiwillig, aus wahrem patriotischen herzen ... auf alles verzicht gethan Winckelmann
s. w. (1825) 11, 14; liebe hat nur ein gut, thut verzicht auf die ganze übrige schöpfung Schiller 3, 131
G.; denn sie (
die echten dichter wie Rilke) lebten einzig im gedicht, und indem sie so mit strengem verzicht alles ephemere mieden, formten sie, kunstwerke bildend, ihr eigenes leben zum kunstwerk Stefan Zweig
welt v. gestern (1947) 168; und fanden darin einen genusz, der ihnen (
d. mathematikern) den damals schon konsequent durchgeführten verzicht der geistigen auf weltliche genüsse ... erleichtern half H. Hesse
glasperlenspiel (1943) 1, 44; dem freien opfermut des mädchens erwidert der freie verzicht des ritters H. de Boor
gesch. d. dt. lit. 2 (1953) 79. B@44)
in hinsicht auf etwas, das gewünscht oder gewollt wird, dessen erlangung oder verwirklichung aber nicht zu erwarten oder nicht möglich ist. B@4@aa) verzicht tun '
sich mit einem verlust innerlich abfinden, die hoffnung auf etwas aufgeben',
vgl. verzeihen B 1 e,
1verzichten 5 a: welche schmerzliche freude, dich, auf die wir schon lange verzicht gethan hatten, ... hier wieder zu finden Göthe I 23, 258
W.; gestern findet sichs wieder und ich traue meinen augen kaum das wieder zu sehen worauf ich längst verzicht gethan hatte
ders. IV 28, 230; wenn man einmal auf die gesundheit verzicht gethan hat, so ist es eine hübsche sache, nur leidlich krank zu seyn
ebda 19, 387; hat aber ein schwacher, eigensinniger kopf ... uns über einen kleinen fehler erwischt, dann thue man nur verzicht darauf, ihn je wieder zu leiten Knigge
umg. m. menschen (1796) 1, 150; wir wollen nur zwey der gewöhnlichsten arten von furcht nehmen: die furcht vor gewittern und die vor gespenstern. nun wer diese beyden hat, der mag auf die ruhe des lebens verzicht thun Hufeland
kunst d. menschl. leben zu verlängern (1797) 389; schon wollte ich auf die freude verzicht thun, ihn je wieder zu umarmen Cl. Brentano
Godwi (1801) 1, 304; freilich musz ich nun auf den plan verzicht thun, auf den ich mich so sehr gefreut hatte Görres
ges. br. (1853) 1, 61. auf das leben verzicht tun '
die hoffnung auf genesung aufgeben' (
vgl. sich seines lebens verzeihen): so war ich in dem heitersten und ruhigsten zustande und ward, indem ich verzicht aufs leben gethan hatte, beim leben erhalten Göthe I 22, 304
W. in neuester zeit in diesem sinne nicht mehr gebräuchlich. B@4@bb) verzicht tun (leisten) müssen
im sinne von '
entbehren müssen, ohne etwas auskommen müssen'
; vgl. 1verzichten 5 b: wer Rom verläszt, musz auf kunst verzicht thun, ausserhalb ist alles pfuscherey Göthe IV 8, 323
W.; jetzt musz ich bis zu meiner rückkunft aus Italien verzicht darauf thun, diese gegenden zu sehen Pückler
briefw. u. tageb. (1873) 2, 270; hier richtete er seinen blick auf alle die genüsse, auf die er bei einer geringen verzögerung seines retters hätte verzicht leisten müssen Moltke
ges. schr. u. denkw. (1892) 1, 72. B@55)
als willensakt, der aus einer konfliktsituation oder einem abwägen zwischen verschiedenen möglichkeiten der entscheidung hervorgegangen ist; vgl. verzeihen B 1 f,
1verzichten 6.
dabei kann im wortsinn das willensmäszige betont sein und der sinngehalt sich der bedeutung von 1 ('
ablehnung, nichthabenwollen')
nähern: auf Rosalinden that ich zwar verzicht, die meine treu und liebe schlecht vergolten; ich schien verzicht zu thun, und manches mal verscheuchte meisterin vernunft, rief sie des tages licht zu hülfe, jenes bild; doch wie die sinne sich am abend sanft und süsz hervorthun ... ... also tritt am abend, in der nacht, das holde bild, dem ich so lang mich unterwarf, hervor Göthe I 9, 174
W. meist tritt jedoch in anlehnung an 4 ('
verlust, entbehrung')
das moment der preisgabe im wortsinn stärker hervor: vater, so bitte mit uns den vater der freundlichen mädchen, dasz er den vorhang hebe, damit wir den anblick der schönen ungehindert besitzen, und nicht in sehnsucht zerfliessen. leichter, als uns, von ihnen getrennt, mit andern zu gatten, könnten wir auf die vermählungssitten auf ewig verzicht thun Bodmer
Noah (1752) 129; sollten wir, aus furcht vor dem fallen, aufs gehen verzicht thun? Lavater
physiogn. fragm. (1775) 3, 280; das mädchen ist mein. ich trat dir deine ganze welt für das mädchen ab, ... ich habe verzicht gethan auf deine ganze herrliche schöpfung Schiller 3, 455
G.; all die sich in eh'stand begeben, die leisten auf freiheit verzicht
bei Böhme
volkst. lieder d. Deutschen (1895) 334; nur der kunstliebhaber liebt wirklich die kunst, der auf einige seiner wünsche völlig verzicht thun kann, wo er andere ganz befriedigt findet Fr. Schlegel in:
Athenäum 1, 2, 18; dieser ... hat nun auf die sprache verzicht gethan, insofern etwas gewöhnliches, oder zufälliges durch sie ausgedrückt wird; daraus aber hat sich ihm ein anderes redetalent entwickelt Göthe I 25, 130
W.; jeder beobachter scheint gezwungen auf die willkür seines eigenen geistes verzicht zu thun und sich den bestimmten sachen zu unterwerfen. aber leider es scheint nur! wenige männer haben gewalt genug über sich selbst, einen theil dieses weges zurückzulegen
ders. II 5, 1, 162
W.; von seiten des königs gehörte ein gewisser entschlusz dazu, darauf (
auf die unterstützung des papstes) verzicht zu leisten Ranke
s. w. (1867) 14, 70.
mit stärkerer betonung des beweggrundes, vgl. 3: nur um ihren freund ihrer freundin zu schenken, thut sie selbst verzicht auf ihn; nur aus der höchsten liebe zu ihm W. v. Humboldt
ges. schr. (1903) 1, 309. B@66)
bezieht sich der willensakt auf ein bestimmtes vorhaben, so nähert sich die wendung verzicht tun (
bzw. leisten)
der bedeutung '
die absicht, den wunsch aufgeben'
; vgl. 1verzichten 7: Cook sah sich genöthigt auf die weitere verfolgung ... verzicht zu thun J. G. Forster
s. schr. (1843) 4, 50; durch alle diese gründe wurde Wilhelm endlich nur so weit gebracht, dasz er verzicht darauf that, selbst nachzusetzen Göthe I 22, 230
W.; die menschen werden nicht aufgeben, sich interessiren zu lassen, und diejenigen, die das talent besitzen, uns zu rühren, werden noch weniger verzicht thun, es mit glück auszuüben
ebda 40, 204; auf die reise nach Weimar musz ich für jetzt sowohl aus mangel an gelde als an zeit verzicht thun Caroline 2, 329
Waitz-Schmidt; will ganz verzicht thun auf meinen plan Castelli
s. w. (1844) 12, 195; der feste verzicht derselben auf unterwerfung dieser landschaft Mommsen
röm. gesch. 5 (1894) 133.
bisweilen in annäherung an 4 ('
die hoffnung aufgeben'): da wir indessen keineswegs lust hatten, es an uns selbst auf die probe ankommen zu lassen, so muszten wir auch verzicht darauf thun, die ursache zu ergründen J. G. Forster
s. schr. (1843) 2, 245; man muszte darauf verzicht leisten, die Böhmen mit gewalt der waffen zu unterwerfen Ranke
s. w. (1867) 25, 102. B@77)
besonders in neuester sprache in prägnanterem gebrauch. im unterschied zu dem wort entsagung,
das vorwiegend ein sinnvoll-gewolltes aufgeben bezeichnet (
wie verzicht B 3),
kann verzicht
auch eine andere sinnfärbung gewinnen, indem es ein schmerzvoll-tragisches verlieren und sichabfinden ausdrückt. oft nur anklingend in allgemeingehaltenen feststellungen: ich ... dachte ... wehmüthig ..., wie es gegen äuszre kälte grüne mäntel giebt, gegen innern frost aber keinen schutz als herbes dulden und verzicht Bismarck
br. a. s. braut u. gattin 308
H. v. Bism.; manch einer ... macht die erfahrung, dasz sein eigenstes leben und sein persönlichstes glück eben darin bestehen, dasz er auf beides verzicht leistet Th. Mann
Lotte in Weimar (1946) 68; das gemeine erdenglück, die befriedigung der wünsche, die der groszen masse der menschlichen geschöpfe unter den bedingungen der ordnung, des gesetzes, der frömmigkeit, des sittenzwanges zuteil wird, ist beschränkt und mäszig, nach allen seiten eingegrenzt von verbot und unvermeidlichem verzicht (1944)
ders., ausgew. erz. (1953) 676; sie (
die dichterische berufung) gewährt offenbarungen und erfüllungen von höchstem rang, erzwingt in dem berufenen den verzicht auf das normale menschliche glück G. Müller in:
anz. f. dt. altert. 64, 124.
doch deutlicher hervortretend in der anwendung auf bestimmte lebensverhältnisse: wo sie (
die unglückliche liebe) als liebesschicksal einem oberflächlich liebenden begegnet, in dessen liebe die tendenz des fürsichhabenwollens dominiert, da überwiegt in ihr zweifellos die schwere des 'unglücks', des entbehrens, des verzichts
N. Hartmann
ethik (1935) 491; erfüllung und gewährung wie sehnsucht und verzicht in ihrem zugleich seelisch erschütternden und leiblich erregenden zusammenklang finden gerade in den frauenstrophen (
des frühen minnesangs) ihren gültigsten ausdruck H. de Boor
gesch. d. dt. lit. 2 (1953) 239; und er (
Veldeke) trägt es mit leise selbstironischer resignation, liebenswürdig auch in seinem schwanengesang, aber unvergleichbar mit dem bitteren verzicht und dem erschütternden ernst von Walthers späten abrechnungsgedichten
ebda 254.
der wortsinn gewinnt eine neue vertiefung, wenn vom tragischen grundgehalt her eine sinngebung erfolgt: es gibt viele formen und grade der begegnung, auch die tragische, aus welcher nur noch verzicht und weisheit den personalen sinn herausholen können Guardini
welt u. person (1950) 107.
ohne diese sinngebung wird das wort jedoch zum ausdruck einer resignierenden lebenshaltung; vgl. 1verzichten 8;
anklingend schon bei Göthe: selten sind unsere aufopferungen thätig; wir thun gleich verzicht auf das, was wir weggeben. nicht entschlossen, sondern verzweifelt entsagen wir dem, was wir besitzen I 23, 21
W. doch ausgeprägter in neuester sprache: der wille zur unfreiheit, oder selbst der kampflose verzicht auf das bewusztsein der freiheit wäre der verzicht auf sich selbst
N. Hartmann
ethik (1935) 320; mich hatte der verzicht auf ein eigenes leben erschreckt, den ich aus seinem (
des bruders) reden heraushörte Renn
adel im unterg. (1947) 365.
schlieszlich aus dem bereich des willensmäszigen heraustretend und nur noch zur bezeichnung eines gemütszustandes: das bestärkte sie in der tiefen niedergeschlagenheit, in dem dumpfen verzicht, dessen sie voll war Feuchtwanger
Simone (1950) 261; sein blick ist voll gram, voll schmerzlichen verzichts G. Fussenegger
haus d. dunklen krüge (1954) 496.