Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Teufelsbraut
Teufelsbraut, f.
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so daß gesatz s will, das ein weib ehebruchs beklagt, vnnd gleichwol ledig gesprochen vnd absoluiert, nicht desto minder die tag jhres lebens schmaͤhliche nachred hoͤren můß: wie viel billicher wird dann diese, so eine hechsse vnd teuffelsbraut sein beschreit wird, geschmaͤcht vnd ehrloß gehalten1591 Fischart,Daem. 227 Faksimile