Meyers
Teilung der Arbeit , s. Meyers Arbeitsteilung .
DERW
teilung·s·anordnung
Teilungsanordnung, F., ›Anordnung des Erblassers über die Art und Weise der Auseinandersetzung‹, 20. Jh.?, s. Teilung, Anordnung
DRW
teilung·s·artikel
Teilungsartikel, m. Einzelbestimmung zur Regelung von Teilungen (I) [auf paurechten soll mannsstämbigen] die besizung zu mannlichem vortl zu…
DRW
teilung·s·brief
Teilungsbrief, m. Urkunde über eine Teilung (I), insb. Erbteilung oder Herrschaftsaufteilung, verbreitet als Teilungszerter ausgefertigt bdv…
DRW
teilung·s·buch
Teilungsbuch, n. wie Teilbuch daß gedachter appellant jhme dem appellaten das gebuͤrlich interesse von zeit an ... beschehener theilung ... …
DRW
teilung·s·fall
Teilungsfall, m. Angelegenheit einer Erbteilung jst dan zu wiessen, daß diesse landtschafft Rheingauw ihr gebräuch vndt gewohnheiten sonderl…
DRW
teilung·s·freund
Teilungsfreund, m. wie Teilungsmann (II) durch vns, die theilungsfreundt, [ist] wolbedechtlich abgeredt ... ob ... etwas ... vbersehenn were…
FiloSlov
teilung·s·genitiv
Teilungsgenitiv , m родительный , м , разделительный → FiloSlov Genitivus partitivus, m
GWB
teilung·s·geschaeft
Teilungsgeschäft [bisher nicht publizierter Wortartikel]
Meyers
teilung·s·gewebe
Teilungsgewebe , s. Meyers Bildungsgewebe .
DRW
teilung·s·handlung
Teilungshandlung, f. Vorgang der Erbteilung [bei] einer erblichen vertheilung der lande ... erachten wir ... vor rathsam, daß ... zu derselb…
DRW
teilung·s·haus
Teilungshaus, n. Gebäude, in dem eine Teilung (I) vorgenommen wird daß hinfüro ... niemandt nacher 9 vhrn in dem theylungshauß bey straff be…
DERW
teilung·s·klage
Teilungsklage, F., ›Klage auf Teilung‹, 20. Jh.?, s. Teilung, Klage
Meyers
teilung·s·klagen
Teilungsklagen , die Klagen, die einem Mitberechtigten gegen die übrigen zustehen, um sie zur Aufhebung der Rechtsgemeinschaft, z. B. Meyers…
Meyers
teilung·s·koeffizient
Teilungskoëffizĭent , das Verhältnis der räumlichen Konzentrationen, in denen sich ein Stoff zwischen zwei Lösungsmitteln verteilt, nach Ein…
Meyers
teilung·s·lager
Teilungslager , s. Meyers Zollniederlagen .
DRW
teilung·s·libell
Teilungslibell, n. wie Teilungsbrief bdv.: Teillibell [man hat gemäß dem] bruederlichen thailungslibell dieselben [400 fl.] niemals eingeste…
GWB
teilung·s·linie
Teilungslinie [bisher nicht publizierter Wortartikel]
DRW
teilung·s·mann
Teilungsmann, m., pl. auch Teilungsleute I zur Durchführung von Erb- und Vermögensteilungen bestellte Amtsperson bdv.: Teilherr (III) [rescr…
Meyers
teilung·s·masse
Teilungsmasse heißt diejenige Vermögensmasse im Konkurs, die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt ist. Zu diesem Zwecke müssen die zur K…
DRW
teilung·s·modus
Teilungsmodus, m. Vorgehensweise bei einer Teilung (I) befehl, daß dergleichen irrige theilungs-modi bey allen unsers vormundschafftlichen h…
DRW
teilung·s·notel
Teilungsnotel, m. wie Teilungsbrief [die tailung ist beschlossen,] was dartzů in den tailungsnötel gestelt ist, graue E. zůgeuallen 1455 Für…
GWB
teilung·s·plan
Teilungsplan [bisher nicht publizierter Wortartikel]
LDWB2
teilung·s·punkt
Tei|lungs|punkt m. (-[e]s,-e) punt de despartiziun m.
DRW
teilung·s·recht
Teilungsrecht, n. I wie Teilrecht (I) in den erbfällen [hat es] brauch und recht ..., nämlich der mann verfangenschaftrecht und die fraw tai…
GWB
teilung·s·rezess
Teilungsrezeß [bisher nicht publizierter Wortartikel]
DRW
Teilungsrezeß, m. wie Teilungsvertrag vgl. Rezeß (I) [Übschr.:] constitutio, wie es mit aufrichtung der ehestifftungen, kauff-brieffe, theil…
Meyers
teilung·s·sachen
Teilungssachen , s. Meyers Auseinandersetzung .
DRW
teilung·s·steller
Teilungssteller, m. jmd., der einen Nachlass unter den Erben aufteilt bdv.: Teiler (II) falls nun die jedesmahlige theilungs-stellere sich i…
GWB
teilung·s·traktat
Teilungstraktat [bisher nicht publizierter Wortartikel]