Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Sparlingskopp m.
Sparlingskopp m. Sperlingskopf; um einem Überhandnehmen des von Sperlingen verursachten Feldschadens entgegenzuwirken, mußten im 18. Jh. Sperlinge getötet und dies durch Ablieferung der Köpfe bewiesen werden: 'daß ein jeder Unterthan jährlich 30 Sperlingsköpffe ans Ambt liefere oder vor jedem Kopff 2 Schilling Straffe bezahle' (Schulzen- und Bauerord. 1702) Bär. Ges. 3, 1, 71; 'jeder Hufenbesitzer soll im komm. Jahr 12 Köpfe, jeder Bürger ohne Acker 4, jeder Tagelöhner 3 Köpfe abliefern ... für jeden fehlenden Kopf 1 Sch. Strafe' (1731) Sta Wold ; 'soll ein jeder Haußmann jährlich 40, und jede…