Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schikane
Schikane, f.
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eines von beeden, entweder chikane oder unwissenheit, muß man bey ihnen voraussetzen1777 Meusel IV 57
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ein meisterstuͤck von schikane und kuͤnstlicher verdrehungGGA. (1778, Zugabe) 386
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der gutsherr leidet ... so lange seine forderung keine bestimmte graͤnzen hat, ... wenn sein leibeigner alles der chicane aufgeopfert hat [und] ... einen elenden sterbfall findet1778 Möser,Phant.(Voigt) III 342
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[bei der Justizreform] wurden ... mittel angewendet, der rechts-pflege eine gehoͤrige richtung in der gewißheit, einfoͤrmigkeit und fertigkeit, zu ertheilen, die neben-puncte und die ausserwesentlichen uͤberfluͤssigen formalitaͤten, mithin auch alle schlupfwinkel der chikane abzuschneiden1784 Krünitz,Enzykl. 31 S. 889
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eine politik, die nur in der schickane, in raͤnken, in listigen zuruͤckhaltungen und verruͤckungen ihr wesen hat, koͤnnen sie ... unmoͤglich annehmen, diß ist die falsche staatskunstPatrArch. 3 (1785) 534