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reglement

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Reglement

Reglement, n.

(Verwaltungs-)Verordnung, meist an Adressaten einer bestimmten Institution gerichtet
  • daß sothane reglementen, männiglich, sowohl den fürsten und ständen, bedienten und unterthanen, in ... gedächtnis bleiben
    1563 Moser,KreisAbsch. I 295 Faksimile
  • reglement der marckenordnung
    1680 IserlohnUB. 205 Faksimile
  • reglement der gutscher; gerechtigkeit ertheilet, eine gesellschaft untereinander zu halten
    1680 MagdebGBl. 48 (1913) 167
  • ihro kgl. maytt. reglement, wornach sowohl alle i.k.m. oeconomiebedienten, als auch die arrendatores und bauren von i.k.m. gütern sich zu reguliren u. zu richten haben
    1696 Livland/AbhStaatswStraßb. VII 86 Anm. 4
  • wollen wir ... darüber ein gewisses reglement und juden-verordnung verfassen
    1700 Stern,PreußJuden I 2 S. 215
  • wird ... den amtleuten ... das ... reglement mit der weisung zugesandt, ... die ... nahrungs-anschlaͤge ... bereit halten zu lassen
    1733 Scotti,Trier II 984
  • ein reglement und dorfordnung über allerhand fähl und dorfsrechtsamme, gebrauch und gewohnheiten ... aufgerichtet
    1734 ArgauLsch. I 572 Faksimile
  • machte der schwaͤbische crays ein reglement wegen der neu-formirenden regiments-cassen
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 112 Faksimile
  • die ... kanzlei-reglements ... [den] geheimen kanzelei-bedienten zu genauer und gehorsamster befolgung in nachstehenden punkten durch diese neue verordnung und reglement bekannt machen zu lassen
    1750 ActaBoruss.BehO. VIII 694
  • die in der stadt zu insinuirende sachen oft anlaß geben, daß die kanzelei-diener ... ihren eigenen plaisirs nachgehen, so wird ... verordnet, daß derjenige kanzelei-diener, der dergleichen sachen abzutragen hat, solches jederzeit dem kanzeleidirectori anzeigen soll, damit selbiger beurtheilen könne, wie viel zeit dazu erforderlich sein möchte ... es sich auch von selbst verstehet, daß die kanzelei-diener sich alle tage ohne ausnahme punctuellement zu den gesetzten stunden auf der p. kammer einfinden müssen, ... muß des abends kein kanzelei-diener eher von der kammer gehen, bevor er nicht solches dem kanzelei-directori gemeldet ... habe ... müssen ... die kanzelei-diener, wenn etwa in der stadt oder auf dem dom des nachts feuer entstehen sollte, sich sogleich auf der kammer begeben ... und sich melden ... werden ... die kanzelei-diener zu einer guten ... verträglichkeit ... ermahnet; und wie man nicht zweifeln will, daß dieselbe dieser vorschrift [Kanzleireglement] genau nachkommen und ihren dienst mit aller treue und fleiß versehen werden, so haben sie im gegentheil zu gewärtigen, daß derjenige, der nur im geringsten wider dieses reglement handeln wird, das erste mal mit 1 rthlr., das andere mal mit 2 rthlr. bestrafet, das dritte mal ... zur cassation angezeiget werden soll
    1756 Glogau/ActaBoruss.BehO. X 547-549
  • wer eine gerichtsordnung schreibt, dem wird man es nicht zum vorwurf machen können, wenn er, wie in der kammergerichtsordnung geschehen, die rathstage und rathsstunden, selbst die kleidung ... und das betragen des amtspersonals ... in dieselbe aufnimmt, denn er schreibt ein reglement, und kein gesetzbuch
    1815 Gönner,EntwGesB. II 4 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Reglementn.

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +7 Parallelbelege

    Reglement n. ‘Verordnung, Vorschrift’, Entlehnung (16. Jh.) von gleichbed. mfrz. reiglement, frz. réglement, gebildet zu…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Reglement

    Goethe-Wörterbuch

    Reglement a (obrigkeitliche) Verordnung, Verfügung, auch: Dienstvorschrift; mehrf (mit bestimmtem Bezug) zugl für das en…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Reglement

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Reglement (—mang), frz., Vorschrift, Dienstvorschrift, speciell das Exercirreglement.

  4. modern
    Dialekt
    Reglementn.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Reglement n. : ' Vorschrift, Geschäftsordnung ', Reglema (n) (ręgləˈmaⁿ, -ˈma) [KL-Obernh, vereinzelt, Guentherodt Frz. …

  5. Spezial
    Reglement

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Re|gle|ment n. (-s,-s) regolamënt (-nc) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit reglement

22 Bildungen · 2 Erstglied · 20 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von reglement 2 Komponenten

regle+ment

reglement setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

reglement‑ als Erstglied (2 von 2)

Reglementsbrief

DRW

reglement·s·brief

Reglementsbrief, m. schriftlich niedergelegte Gemeindeordnung bdv.: Ordnungsbrief [Übschr.:] ordnung vnd reglements-brieff einer ehrsamen gm…

reglement als Zweitglied (20 von 20)

Feldmesserreglement

GWB

feldmesser·reglement

Feldmesserreglement von der Landesregierung verfügte Richtlinien für Feldmesser aus dem Preusischen Feldmesser Reglement vom 25. September 1…

gewerbsreglement

DWB

gewerb·s·reglement

gewerbsreglement , n. : was solchen eingriffen der regierungen, und ihren hieraus hervorgehenden mancherlei gewerbsreglements immer zunächst…

Seereglement

DRW

see·reglement

Seereglement, n. eine die Schifffahrt zur See (II) betreffende herrschaftliche Verfügung vgl. Reglement, Seerecht (I) [das] reglement zur se…

Steuerreglement

DRW

steuer·reglement

Steuerreglement, n. wie Steuerverordnung [Übschr.:] im druck publicirter extract aus dem chur-fuͤrstl. neuen steuer-reglement in hiesigen re…

streikreglement

DWB

streik·reglement

streikreglement , n. : streik-reglement für den verband deutscher schneider und schneiderinnen ( überschrift ) statut d. verb. dt. schneider…

wahlreglement

DWB

wahl·reglement

wahlreglement , n. : der bundesrath ordnet das wahlverfahren ... durch ein einheitliches für das ganze bundesgebiet gültiges wahlreglement. …

werbereglement

DWB

werbe·reglement

-reglement , n. , richtlinien für die militärische werbung ( zu werben II B 3 b): wir kennen die werbereglemens zu wenig, um ... zu glauben,…