Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtfertigen verb.
rechtfertigen , verb. für ein rechtsverfahren bereit stellen; den prozess machen, für recht erklären u. ä., mhd. rehtvertigen, mnd. rechtverdigen. 1 1) zunächst, wie das adj. rechtfertig, als bloszes rechtswort, einen rechtsstreit anfangen, oder darin liegen. 1@a a) im allgemeinen: rechtfertigen, lite cum aliquo decertare, judicio contendere Stieler 407 ; wer mit fürsten zu schicken haben und sie vor ... dem kaiser rechtfertigen wolle, dasz dieselben fürsten ... durch ihre genossen geladen werden. Hipp. a Lapide dissert. 164 ; diejenigen, so vor der obrigkeit rechtfertigen, die führen unter si…