Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsglied
Ratsglied, n.
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weilen die burgerschafft sr. gnd. die benennung der raths-glieder anheim gestellt1663 Struve,PfälzKHist. 664 Faksimile
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die beyden stellen in der teütschen appellation cammer, so außert dem praesidé von zweyen rahtsglideren bekleidet gewesen1693 BernStR. VII 1 S. 631 Faksimile
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wie allen und jeden rahtsgliedern ... oblieget, der stadt bestes auf alle ersinnliche weyse zu suchen, derselben schaden und nachtheil ... zu verhüten1718 HammStR. 54 Faksimile
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sollen ... nebst den marktrichter noch fünf rathsfreund und ain gemain vorgeher auß der burgerschaft erküsen und mit dennen selben ain vollkomenes marktgericht von sechs rathsglidern besezet ... werden1733 OÖsterr./ÖW. XII 340
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ein zeitlicher unterschultheyß ist vom stattrhat und burgermeister, auch gantzer burgerschafft ... aus den rhatsgliederen zu erwehlen1737 PfälzW. II 567
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so solten dise äussere rathsgliedere zu behöriger zeit erscheinen und ihre vota ... abgeben1756 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 426 Faksimile
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rathsglieder ... wenn sie sich unterfangen wuͤrden, wider ihren getanen eyd die raths- oder amtsgeheimnißen zu offenbaren1769 CCTher. 66 § 1 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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maßen nirgends die emolumenten der rathsglieder so gering seyn koͤnnen, als zu Gengenbach, woselbst das fixum vor den rathssitz eines zwoͤlfers quartaliter 10. fl. ... ausmacht1769 Cramer,Neb. 87 S. 9
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bey jedem gewerke befindet sich ein rathsglied, der zunftherr, gildeherr, morgensprachsherr genennet wird1785 Fischer,KamPolR. I 597 Faksimile
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jene heisen rathspersonen, rathsglieder, rathsverwandten, rathsheren, rathmaͤnner, senatoren. ihnen koͤmmt die ausuͤbung aller magistratischen gerechtsame zu1785 Fischer,KamPolR. I 645 Faksimile
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wenn eine außerordentliche untersuchung ... uͤber die stadtrechnung angestellt wird, so ist der rechnungsfuͤhrer, der zugleich rathsglied ist, nicht eher von den rathssizungen auszuschließen, bis die untersuchung geendigt ist1785 Fischer,KamPolR. I 628 Faksimile
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das waisengericht bestehet aus zwey rathsgliedern, welche gemeiniglich die beyden aͤltesten beysitzer des niedergerichts sind und einem sekretaͤr1786 Gadebusch,Staatskunde I 94 Faksimile
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der fuldische stadtmagistrat bestehet aus zwoͤlf senatoren, rathsgliedern oder sogenannten rathsherren nebst einem sindicus1788 Thomas,FuldPrR. I 134 Faksimile
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frey von der auswahl zu persoͤnlichen kriegsdiensten sind ... die soͤhne der staͤdte-vorsteher und raths-glieder1808 BadKriegspflicht. 5
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die stadtraͤthe oder ortsgerichte werden durch den zusammentritt der rathsglieder oder gerichtsmaͤnner mit dem vorgesetzten und gemeinds-verrechner gebildet1809 SammlBadStBl. I 115
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gemeindepfleger ... sind ... aus der zahl der lebenslaͤnglichen rathsglieder zu waͤhlen1831 Mohl,WürtStR. II 148 Faksimile
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das rathsprotocoll muß von allen anwesenden rathsgliedern unterschrieben werden1831 Baden/Pölitz,Verf. I 1 S. 520 Faksimile
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oberkheitliche rathßglieder vnd beamtete von Schweytz1727 SchwyzLB. 113 Faksimile
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der landrath besteht aus den von der landsgemeinde gewählten vorgesetzten und aus fünfundsechszig von den pfarrgemeinden gewählten rathsgliedern1816 HdbSchweizStaatsR. 265 Faksimile