Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Prokurator M.
Prokurator, M. ›Bevollmächtigter, Ge- schäftsträger, Stellvertreter, Sachwalter, Vormund‹, 14. Jh. (1301) Lw. lat. pro- curator, M., ›Verwalter, Stellvertreter, Ge- schäftsführer, Anwalt, Aufseher‹, zum PPP. procuratus von lat. procurare, V., ›Sorge tragen, vorsorgen‹, zu lat. pro, Präp., Präf., ›vor‹, lat. curare, V., ›sorgen, sich angelegen sein lassen‹, zu lat. cura, F., ›Sorge, Vorsorge‹ (, sofern in der Re- zeption der Prokurator vom Advokaten getrennt wird ist dessen Aufgabe die formgerechte Vornahme aller prozessualen Handlungen vor Gericht im Gegensatz zur rechtlichen Beratung der Partei, schon nach 1521 ist diese Trennung vor dem Reichskammergericht aber nicht mehr ver- bindlich)