Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
plündern verb.
plündern , verb. , spätmhd. plundern, mnd. plunderen, plonderen ( Schiller-Lübben 3, 355 b ), was blündern theil 2, 169 (blindern trag. Joh. 107. S. Bürster 25 ). 1 1) den plunder ( das hausgerät ) aus dem hause anderswohin bringen beim retten oder bei einem wohnungswechsel Stalder 1, 141 . Schm. 2 1, 458. Lexer kärnt. wb. 33 . Schöpf 512 . 2 2) einem den plunder als beute oder raub gewaltsam wegnehmen, ihn ausrauben, oder etwas als beute, raub sich aneignen. 2@a a) absolut: mit roup und mit plundern. Ottokars reimchron. 311 a ; plündern und wieder geplündert werden. Simpl. 1, 104, 8; und nebe…