Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
patent
patent
Patent n. ‘landesherrlicher Befehl, amtliche Mitteilung’ (2. Hälfte 16. Jh.), daher auch ‘Freibrief, Ausweis’, in der Heeressprache ‘Berechtigungsschreiben zur Werbung’, in der Kanzleisprache ‘Bestallungs-, Beförderungsurkunde für Beamte und Offiziere’, noch heute ‘Befähigungszeugnis für Schiffsoffiziere’, entlehnt aus mlat. litterae patentes ‘behördliche (landesherrliche, bischöfliche) gesiegelte, aber nicht verschlossene Briefe’ (vielleicht unter Einfluß von gleichbed. mfrz. frz. lettres patentes, afrz. letres patentes), zu lat. patēns (Genitiv patentis) ‘offen’, Part.adj. von lat. patēre ‘offenstehen, zugänglich sein, offen vor Augen liegen, sichtbar sein’. Dazu im 18. Jh. die unter Einfluß von gleichbed. engl. patent heute vorherrschende Bedeutung ‘Schutzrecht für Erfindungen’, eigentlich ‘die in einem offen vorzuzeigenden amtlichen Brief bestätigte Anerkennung der Qualität einer Ware’. – patent Adj. ‘geschickt, tüchtig, praktisch, brauchbar, hübsch gekleidet, elegant’ (Anfang 19. Jh.), zunächst in der Studentensprache, wohl aus der Vorstellung heraus, daß patentierte (d. h. privilegierte, bevorrechtete, für die Nachahmung oder den Handel durch andere nicht freigegebene) Waren (vgl. Patentartikel, -waren, Ende 18. Jh.) besonders gut seien. patentieren Vb. ‘eine Erfindung, ein neues Verfahren durch Erteilung eines Patents gegen unbefugte Benutzung schützen’ (Ende 18. Jh.; anfangs vereinzelt auch patentisieren).