Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsvikariat
Reichsvikariat, n. Amt eines Reichsvikars [ist der Kurfürst von Bayern vom pfaltzgraffen zu Sultzbach] angeruffen worden, wegen auf dieselbe rechtmaͤßiger weiß erwachsenen reichs-vicariats angezogene kaͤyserl. bevelch handzuhaben 1657 Struve,PfälzKHist. 640 Faksimile sobald ihro churfuͤrstl. durchl. zu Sachsen Johann Georg II. das ... ableiben hoͤchstersagter kaͤyserl. majestaͤt vernommen, nahmen selbige sich mittlerweile in denen unter-craͤyssen des reichs ... des reichs-vicariats und interims-verwesung an 1719 Lünig,TheatrCerem. I 1163 Faksimile [Übschr.:] von dem chur-saͤchsischen reichs-vi…