Wossidia
Mœhl f. Mühle; in Sta@ vorherrschendes Möll wie in der Mark einschl. Altmark (Möll' Da. 139
a); zunächst Wassermühle, Getreidemühle, dann überhaupt Vorrichtung, in welcher die Kraft der Drehbewegung zum Zwecke der Bearbeitung direkt verwendet oder in eine anders gerichtete Kraft umgesetzt wird, so bei der Botter-, Dampsag'-, Ierd-, Putz-, Snid'-, Stamp-, Stöw-, Walkmœhl; von den Zss. mit -mœhl im
eig. Sinne weisen auf das Mahlgut: Grütt-, Kaffe-, Knaken-, Krapp-, Kuurn-, Mähl-, Molt-, Öl-, Päper-, Pulwer-, Schrot-, Sempmœhl, auf die Antriebskraft: Bäk-, Damp-, Hand-, Pir-, Roß-, Tritt-, Water-, Windmœhl, auf die Form: Buck-, Paltrockmœhl; weitere Zss., darunter Namen von Mühlen: Backhus-, Block-, Jung-, Königs-, Kräwt-, Sand-, Sneckmœhl, Zwangsmœhl, Zwickmœhl; Gelegenheitsbildungen: Bankerotts-, Rotz-, Schapschitmœhl; Schelte für Schwatzhaftigkeit: Pläper-, Plapper-, Raastermœhl; Namen für Tänze nach dem Bild der sich drehenden Windmühlenflügel: Dierns-, Krüz-, Frugenskrüz-, Mannskrüzmœhl. 1. Geschichtliches und Rechtliches zur Getreidemüllerei: Wassermühlen und Windmühlen entstanden schon unmittelbar nach der deutschen Besiedlung des Landes, die ältesten Wassermühlen sind 1170 (StaStargard@BrodaBroda) UB. 1, 90 und 1192 (RoRostock@DoberanDob) 151 belegt, die frühesten Windmühlen 1296 (Wi) 3, 642 und 1298 (PaParchim@PlauPlau) 4, 80; das Recht, eine Mühle anzulegen, hatte von Anfang an nur der Landesherr als oberster Grundherr, er konnte die Mühle selbst betreiben, ganz oder zum Teil verpachten oder verpfänden, aber auch das Mühlenregal selbst weggeben; Städte, Klöster und Ritterschaft leiteten so ihre Mühlenbefugnisse von ihm ab, sie hielten sich vielfach ihre eigenen Mühlen; 1621 wurde im herzoglichen Assekurationsrevers ausdrücklich bestätigt, 'daß die von der Ritterschafft und Städten auf ihrem unstreitigen Grund und Boden, da einer dem andern an Wasser und Wind keinen Schaden zufüget, und die Unterthanen auf gewisse Mühlen zu mahlen nicht verbunden seyn, unbehindert Mühlen bauen mögen' Bär. Gr.-Ges. 1, 50; die Mühlen waren meistens mit einer Landwirtschaft verbunden; sehr früh schon herrschte auf dem Lande der Mahlzwang,
d. h. die Bewohner bestimmter Orte waren verpflichtet, als Zwangsmahlgäste auf bestimmten Mühlen mahlen zu lassen, bei RoRostock@DoberanDob schon 1287 belegt UB. 3, 286; erst in den 30er und 40er doublecolHollänner mit Stiert Jahren des 19. Jahrh.s kam es zu häufigeren Durchbrechungen des Mahlzwanges, der zusammen mit dem Mühlenzwang, dem Verbot, in einem bestimmten Bezirk eine Mühle anzulegen, erst 1869 durch die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund aufgehoben wurde; im Domanium waren die Mühlen Eigentum des Landesherrn, der sie meistens an Müller verpachtete; 1864 gab es im Mecklenburg-Schwerinschen Domanium 123 Erbpacht- und 63 Pachtmühlen Arch. Landesk. 15, 562; das Pachtverhältnis erstreckte sich immer auch auf die Zwangsgäste; in der Ritterschaft wurden nach der Bauernbefreiung zwischen den Rittern und den Müllern ebenfalls Pachtkontrakte geschlossen. Sofern die Güter das Korn nicht selbst zur Mühle fuhren, schickte der Müller den Pungenführer oder Wagendriwer mit dem Pungenwagen in die Ortschaften des ihm mahlpflichtigen Bezirks, welcher das Korn zum Mahlen abholte und Mehl, Schrot oder Grütze ausfuhr (Lohnmölleri, später Tuuschmölleri); der Mahllohn bestand in der Metze (
s. Matt1 f., matten
1, Mattengeld), die der Müller selbst oder sein Gehilfe, der Matter, Matterknecht, auch Sackkiker genannt, entnahm. Wasser und Wind waren, von der Pferdekraft (
s. Roßmœhl) und der Handmühle (
s. Querne) abgesehen, bis zur Verwendung der Dampfkraft um die Mitte des 19. Jahrh.s die einzigen Antriebskräfte; 1844 wurde in Lu die erste Dampfmühle des Landes erbaut; von da an sind die kleineren Wassermühlen in ständigem Rückgang, 1910 waren es nach der Produktionsstatistik des deutschen Mühlengewerbes in MecklenburgSchwerin nur noch 113; doch brachte die Einführung der Gewerbefreiheit für die Windmühlen, bes. die Holländer Mühlen, zunächst noch eine neue Blütezeit; ihre Rentabilität geht aber im 20. Jahrh. durch den Bau von leistungsfähigeren, sich aus der Wassermühle entwickelnden Großmühlen, die mit modernen eisernen Walzenstühlen statt den alten Mühlsteinen mahlen und sich der Dampfkraft und dann der immer billiger werdenden elektrischen Energie bedienen, immer mehr zurück; die Windkraft wird so entbehrlich; 1953 waren in Mecklenburg nur noch etwa 100 meist modernisierte Holländer und 2 Bockmühlen in Betrieb, während 1910 allein in Mecklenburg-Schwerin noch 322 Windmühlen gezählt wurden; an die Stelle der alten Form der
Lohn- und Tuuschmölleri tritt die Handelsmühle, die das Getreide aufkauft und das Mehl an die Bäcker weiterverkauft (Hannelsmœhl, Hannelsmölleri). Vgl. H. Beltz in Meckl. 30, 11 ff., Jb. 96, 85 ff. und in Natur und Heimat 1953, S. 202 ff.; Mohaupt Entwicklung und Lage der Getreidemüllerei in Mecklenburg-Schwerin; Ostmeckl. Heim. 4, 3, 17 ff.; Arch. Landesk. 10, 243 ff.; Moldenhauer in Zs.
d. Savigny-Stiftung
f. Rechtsgesch. 79 (1962) 195 ff. 2. Beschreibung der alten Getreidemühle und des Mahlens a. die Holländer Mühle (Hollänner, Hollännermœhl, Hollänner Windmœhl, hollännsch Windmœhl), seit der Mitte des 18. Jahrh.s in Mecklenburg heimisch, war in der letzten Zeit der Windmüllerei die häufigste Form der Windmühle;
s. Abb.; sie ist geräumiger und hat Platz für mehr Mahlgänge als die Bockmühle; ihr Hauptkennzeichen ist der auf dem festen, in der Regel achteckigen Mühlkörper liegende drehbare Kopf (Kopp, Kapp); bei den Flügeln (Flœgel, Raud', Spitz) hat sich die Vierzahl (dat Krüz) durchgesetzt; Abb. einer Windmühle mit 5 Flügeln Jb. 96, 105; Mecklenburg Heimatbuch 113; die Flügel wurden ursprünglich mit Leinensegeln (Sägel, Sägelraud') bespannt, welche in Ruhestellung und bei Sturm aufgerollt (afsägeln) wurden; bei stärkerem Winde wurden sie teilweise weggebunden (de Spitzen wegbinnen); dieses und das Drehen der Kappe vor Wind mittels einer Winde (Winnelstauhl, Wrang') durch den Stiert, -a-, welcher auf der Rückseite, den Flügeln gegenüber, von der Kappe herabragte (
s. Abb.), geschah bei der Erdholländer Mühle (Ierdhollänner, Barghollänner), deren Mühlenkörper unmittelbar auf dem Erdboden steht, von der Erde aus, wo der Stiert jeweils an einem der rings um die Mühle eingerammten Pflöcke befestigt wurde, beim Galerieholländer (Galeriehollänner, Zwickstellhollänner), deren eigentlicher Mühlenkörper auf einem stabilen Unterbau (Ünnerbu) ruht, von der die Mühle oberhalb des Unterbaus umgebenden Galerie (Zwickstell) aus; die beiden am Stiert einer älteren Hollänner Mœhl unten zusammenlaufenden Scheren (Schir) waren oben an der Kappe vorn am großen und hinten am kleinen Spreitbalken fest, die ihrerseits in der Kappe auf den beiden Drag'liesten ruhten; der Unterbau ist ein, zwei oder drei Stockwerke hoch (dei Hollänner steiht ein, twei, drei Etagen up Zwickstell Ro); neuere Windmühlen haben statt des Stiert eine die Kappe durch Zahnradübertragung selbsttätig in den Wind drehende Windrose (Windros') und statt der Sägelrauden, die bis gegen 1890 allgemein gebräuchlich waren, solche mit regulierbaren Jalousieklappen (Klapp) aus Holz oder Leinwand; Abb. einer Mühle mit Windrose auf Kunstdruckblatt in Monh. 6, nach S. 412, mit Galerie in Meckl. 8, 30. Die Flügel bestehen aus den beiden kräftigen, sich im Wellenkopf (Wellkopp) der Flügelwelle (Well, Raudenwell, liggen Well, Windwell) kreuzenden Bruststücken (Boststück), dem Husboststück und dem Feldboststück; darauf aufgeschraubt sind die eigentlichen Rauden oder Spitzen, bestehend aus dem schmaleren Vorzeug (Vörtüg), welches die bei stärkerem Wind herauszunehmenden Windbretter (Windbräder) beherbergt, und dem Hinterzeug (Hinnertüg, auch Heck oder Hecktüg), das ist das Gitterwerk, über welches früher die Segel gespannt wurden und welches jetzt die Jalousieklappen aufnimmt; die einzelnen Querhölzer des Hecktüg heißen Heckscheiden, sie sind außen durch eine Längsleiste (Somliest, Somlatt, Klappenliest) verbunden. Ein Flügelpaar ist häufig über 20 m lang; die Windmühlenflügel drehen sich, vom Mühlenkörper aus gesehen, rechts herum; sie sitzen am Ende der mächtigen, aus einem Eichenbaum bestehenden, später auch schon eisernen Flügelwelle; der schmiedeeiserne Wellkopp mit Hals und die hölzerne Welle sind durch das Kreuzblatt (Krüzblatt) miteinander fest verbunden; die Flügelwelle ist vorne mit ihrem Hals auf dem Katzenstein (Kattenstein) gelagert, der seinerseits auf dem Windbalken liegt, welcher durch Balken nach oben verstärkt ist, der Windbalken ruht außen auf den beiden mächtigen Trageleisten (Drag'liesten), innen auf den beiden Nadeln, die vorne auf dem Kranz und hinten auf dem Nadelbalken aufliegen; der Nadelbalken ist ziemlich vorn quer unter die Drag'liesten geschraubt, diese tragen die ganze Last des Rutenkreuzes und Kammrades, sie liegen auf dem Kranz (Kragen), vorn und hinten, wo sie auch das System der Windrose tragen, ein Stück nach außen über ihn hinaus vorspringend, und sind innerhalb der Kappe leicht auswärts geschweift, weil sie das große Kammrad zwischen sich lassen; das hintere Ende der Flügelwelle mündet in einem eisernen Spindelzapfen (Spilltappen) aus, welcher im Spillkasten auf dem Spillbalken aufliegt; dieser ist zwischen den beiden Drag'liesten verkeilt; auf der Flügelwelle ist das große eichene Kammrad (Kammrad, grot Kammrad) verkeilt, indem seine vier Speichen (Arm, Kammradsarm) die Welle kreuzförmig fest umschließen,
s. Abb.; die weißbuchenen Kämme doublecolKammrad mit Dreihling des Kammrades greifen in das Getriebe ein, das auf der senkrechten großen, heute meist eisernen Welle (stahn Well, upstahn Well, Königswell) sitzt, die durch alle Stockwerke der Mühle geht und die ursprünglich aus einem Baum bestand; die Königswelle läuft oben im Lager (Bunkerlager) des Bunkerbalkens, der auch zwischen den Drag'liesten befestigt ist; das Getriebe (Bunker, Bunkel, Krongedriw) war ursprünglich ein Stockgetriebe (Stockgedriw, Dreihling); am unteren Ende der Welle sitzt das große Stirnrad (Stiernrad), welches die einzelnen Mahlgänge betreibt; alles, was sich in der Mühle bewegt, heißt das laufende Zeug (lopen Tüg). Die anderen Teile des drehbaren Mühlenkopfes: die Kappe (Kapp), deren dem Winde zugekehrte abgeflachte Stirnseite heißt Windwand oder Wäderhus; durch eine kleine Luke (Windluk) gelangt man von dort auf den Wellkopp; eine Bremse (Paß,
s. Parse) aus Birken- oder Pappelholz, die von unten oder von oben das große Kammrad umfaßt, kann Flügel und Welle zum Stillstand bringen, sie wird durch den Paßbalken gehoben oder gesenkt, der seinerseits durch den hinten aus dem Mühlenkopf herausragenden Paßbom mittels der herabhängenden Paßkäd' regiert wird (dei Mœhl taupassen); ein zweiter nach hinten herausragender Balken dient zur Bedienung der Jalousieklappen mittels der durch die Windwelle in ihrer ganzen Länge hindurchgehenden Jalousiewelle. Vom obersten Stockwerk der Mühle gelangt man auf einer am Spillbalken befestigten Leiter (Düwelsledder, Häuhnerstig', -ledder, Hexentrepp; Abb.
Bd. 2, 634) in den Kopf; bei Mühlen mit Stiert lag der Kopf auf ständig unter Fett gehaltenen Klötzen (Smerklotz), bei Holländern mit Windrose greift deren stehende Welle in den Zahnradkranz des Kragens ein. Das Gerüst der Holländer Mühle besteht aus 8 großen Eckständern (Uurtrauden), die beim Ierdhollänner vom Erdboden bis zum Kragen reichen (Abb. in Meckl. 30, 17), beim Zwickstellhollänner auf dem Ünnerbu stehen; sie tragen den Kopf; unter jedem Boden der Mühle sind sie waagerecht über Kreuz durch 4 Unterzüge (Ünnertogg) fest miteinander verbunden; die Unterzüge sind jeweils durch Kopfbänder (Koppband) abgesteift; in der Vertikalen sind die Uurtrauden zwischen den einzelnen Böden mit Kreuzbändern (Krüzband) verstrebt; die gewöhnlich 4 Etagen des Erdholländers werden nach den dort befindlichen Teilen des Mahlwerks benannt, wie: Stiernradsbœhn, Steinbœhn, Sichtbœhn, Schüttbœhn, Rumpbœhn, Mählbœhn. Die Mahlgänge (Gang, Mahlgang) wurden ursprünglich von oben betrieben, der Stiernradsbœhn lag über dem Steinbœhn; die Kämme des Stirnrades griffen frontal in die am oberen Ende des Klüvers (Klüwer, Klüwerbom) befestigten Stockgetriebe, die den Klüwer drehten, welcher mittels des Rin den oberen, dickeren Mühlstein antrieb; der obere Mühlstein (Löper, Babenstein) schwebt in verstellbarem Abstand zum unteren, festliegenden dünneren Mühlstein (Boddenstein) auf dem Mühleneisen (Mœhlenisen, Mahlisen, Spinnel); bei neueren Konstruktionen erfolgt der Antrieb von unten über ein Vorgelege (Vörgelegg) durch das Mœhlenisen, welches in einer Buchse (Buß), in denen drei Nœt aus Pockholt die rechte Führung gewähren, durch den unteren Mühlstein hindurchläuft; das Stirnrad befindet sich dann unter der Decke des Steinbodens; das Mühleneisen läuft mit doublecolMahlgang mit Küp, Släden und Rump seiner unteren Spitze, dem Spurtappen, in dem Lager (Pann') des auf einem Steg (Stegg) ruhenden Spurkastens, der Stegg ist zwischen zwei Ständern (Steggstänner, Lüchtstänner) befestigt; der Rin ist zum zweckmäßigeren Balancierrin (Balensierrin, Balensierhau) weiterentwickelt und empfängt seine Bewegung durch den Mitnähmer, das Verbindungsstück zwischen Mœhlenisen und Rin. Die Mühlsteine selbst sind durch eine runde, tonnenförmige hölzerne Umfassung (Bütt, Küp, Slenk) verkleidet,
s. Abb.; auf dem Kübel ist der Schlitten (Släden) befestigt; auf dem Släden steht ein trichterförmiger, viereckiger Kasten (Rump), in den das Getreide geschüttet wird, er hatte früher innen eine senkrechte Reihe von Messingknöpfen, die zwecks Berechnung der Metze (Matt) die in ihm befindliche Scheffelzahl anzeigte; in neueren Mühlen fällt das Mahlgut aus dem höheren Stockwerk durch ein viereckiges Holzrohr, das nach unten zu aus Leinen fortgesetzt ist (Lopsack) und abgebunden werden kann, in den Rump; ein Holzschuh (Schauh, Rüttelschauh), der unter dem Rump sitzt, leitet das Mahlgut weiter in die Öffnung des Küp und durch das Auge (Og') des Löpers auf die Mahlfläche; eine Streuung des Mahlgutes wird durch die rüttelnde Bewegung des Schuhs bewirkt, in welche dieser durch das Rütteleisen (Rüttelisen) versetzt wird; das Rüttelisen sitzt auf dem Mahlisen und geht mitten durch das Og'; wenn es sich dreht, schlägt dabei oben sein kantiger, verdickter Teil gegen einen Anschlagklotz des Schuhs, der durch eine Feder (Schauhfedder) immer wieder in die Ausgangsstellung zurückgezogen wird; durch geringere oder größere Neigung des Rüttelschuhs und durch Engeroder Weiterstellen einer Schotte läßt sich die Zufuhr des Mahlgutes regeln; der Schuh wird durch zwei Lederriemen (Schauhreimen) eingestellt, die sich am vorderen Ende des Schlittens an einer Welle verkürzen oder verlängern lassen und die auch die Rüttelbewegung verstärken oder abschwächen lassen, je nachdem sie auf dem leicht gebogenen Slädenstegg mehr nach links oder nach rechts gelegt sind. Eine besondere Vorrichtung (Lüchtwark, -tüg) stellt den je nach dem Mahlgut gewünschten Abstand der Mühlsteine voneinander durch Anheben oder Senken des Löpers her. In jüngerer Zeit hatten die Mühlen gewöhnlich drei Gänge, zwei Mahlgänge, meist für Roggen und Weizen verschieden (Mahl-, Büdel-, Kuurn-, Roggen-, Weiten-, Finmähl-, Groffmähl-, Schrotgang), und einen Graupengang (Grubengang) oder auch einen Ölgang; es werden verschiedene, für ein bestimmtes Mahlgut am besten geeignete Steinarten zu Mühlsteinen verwandt, so der Franzosenstein (
Bd. 2, 1068) hauptsächlich zum Sichten, der rhinsche Stein zum Schroten; im Gegensatz zu den gewöhnlichen Mahlgängen bestand der Grubengang nur aus einem und zwar kegelförmigen Stein, der mit dem Rand arbeitete; in den letzten Windmühlen, die heute noch in Betrieb sind, sind die Mahlgänge meistens durch Walzenstühle ersetzt, nur zum Schroten bedient man sich noch lieber der Mühlsteine. Beim Mehlausmahlen geht das Mahlgut, je singlecolMahlenbick nach Qualität und der gewünschten Prozentzahl, mehr oder minder oft über die Mahlgänge, fünf Passagen sind normal; nach jeder Passage kam das Mahlgut, durch die Zentrifugalkraft des rotierenden Obersteins nach außen geschleudert, durch das Mehlloch zum Sichten in die Beutelkiste (Büdelkist), die die Abfälle zurückbehielt; die Beutelkisten wurden später durch Sichtmaschinen ersetzt; eine alte Form des Mahlens war die Trogmüllerei (Troggmölleri), bei welcher das ausgemahlene Mahlgut nicht aus dem Mahlgang durch ein Rohr unmittelbar in den Sack läuft (Ruhrmölleri), sondern zunächst in einen Trog, in welchem es, bevor es in Säcke geschaufelt wurde, erst verrührt wurde. Die Mahlprodukte sind: das feine Mehl (Mähl, Sichtmähl), das Futtermehl (Faudermähl), welches aus den feingemahlenen Nachprodukten besteht, sowie Griff (
s. d.) und Kleie (Kli); die Nachprodukte Faudermähl, Griff und Kli zusammen heißen auch Oewerslagg, Pl. Oewersläg'. Wie die kleineren Zimmermannsarbeiten wird auch die wichtige Arbeit des Schärfens der Mühlsteine vom Müller selbst ausgeführt; zuvor singlecolSettwaag' wird der Läufer abgehoben (afrüsten), ursprünglich durch das Ansetzen von Holzkeilen und Balken, neuerdings mittels einer Spezialzange, Flaschenzug und Kran (Kran, Galgen); die Mahlflächen werden zunächst mit einem langen schmalen Stab (Richtscheid'), dessen glatte Reibfläche geschwärzt ist, abgerieben, dabei werden die Unebenheiten festgestellt; die Felder werden dann mit dem Kraushammer (Krushamer;
s. Abb.
Bd. 4, 716) aufgerauht (afkrüsen), die Buckel beseitigt und die Furchen mit Picken (Bick, Klotzbick, Mœhlenbick, Metzerbick) vertieft (utbahnen); eine Mœhlenbick besteht aus dem Bickisen und dem hölzernen Bickisenholler,
s. Abb. Die erhabenen Felder zwischen den Furchen des Mühlsteins heißen Balken, drei Balken bilden ein Gihr (
Bd. 3, 168). Den Rin paßt man mit Hilfe eines Spreitzirkels (
s. u.) sehr sorgfältig in den Löper ein; er muß genau in seiner Mitte und gerade zur Mahlfläche eingegossen werden. Beim Zusammenfügen des Mahlgangs wird zuerst der Bodenstein mit einer Setzwaage (Settwaag',
s. Abb.) in genau waagerechte Lage gebracht (Ünnerlihr); dann wird die Babenlihr vorgenommen, indem ein singlecolSpreitzirkel Zirkel mit einer Feder darin (Spreitzirkel,
s. Abb.) auf das sich drehende Mühleneisen gesetzt wird; die Feder schreibt nun mehr oder minder laut kratzend auf dem Bodenstein; durch Anziehen oder Lösen der vier nach den vier Himmelsrichtungen liegenden Schrauben des Spurkastens wird die lotrechte Lage des Mühleneisens hergestellt (den Spreit afschruben); dann wird der obere Mühlstein aufgehängt und ausbalanciert (aflihrn, afwägen), doublecolBuckmahl indem er mit Metallstücken, für welche rings herum Löcher vorgesehen sind, so beschwert wird, daß er auf keiner Seite schlägt. Stellung der Windmühlenflügel: die Ruhestellung ist gewöhnlich nach Art des Andreaskreuzes (
s. Fierabend-, Freuden-,
Truerschreck), zum Reffen der Segel war es früher nötig, die Flügel in senkrechte und waagerechte Stellung zu bringen (de Mœhl grad' stahn laten; up un dal stahn). Eine Mühle, die von allen Seiten gut frei steht, steiht gaut vör Wind; schwachen Wind nennt der Windmüller flau, er sagt hei stüümt, wenn er stark, hei is bräkig, wenn er ungleichmäßig ist. b. die ältere Form der Windmühle ist die Bockmühle (Buckmœhl),
s. Abb.; die letzten Bockmühlen des Landes sind erst in allerjüngster Zeit verfallen und abgebrochen worden; im Gegensatz zur Holländer Mühle läßt sich bei der Bockmühle das ganze Gebäude am hinten herausragenden kräftigen 12 bis 15 m langen Schwanzbaum (Stiert, Stiertbom, Swanz-, Kihrbom) in den Wind drehen; es ist auf dem mächtigen, 3 bis 4 m langen Mittelpfeiler des Bocks (Buck), dem sog. Hausbaum (Husbom), aufgehängt; der Husbom, welcher bis in die mittlere Höhe des Hauses reicht, steht auf der Mitte eines horizontalen Grundkreuzes starker Vierkantbalken, von allen vier Seiten durch je zwei oder drei, auch zwei mal zwei übereinanderliegende Streben abgestützt; drehbar auf dem Zapfen des Hausbaums liegt der schwere eichene Mehlbalken (Mählbalken), auf dem die Mehlleisten (Mählliest, Drag'liest) ruhen; der Mehlbalken trägt das ganze Gehäuse; die Bockmühle ist viereckig, zuweilen weist sie Ausbauten auf und hat eine Höhe von einem bis drei Stockwerken und dem Dachraum. Der Antrieb ist, bei kürzerem Wege, ähnlich dem der Holländer Mühle. Eine Weiterentwicklung der Buckmœhl ist die Paltrockmœhl, bei welcher das Mühlengebäude vom Bock heruntergenommen und auf einen Zahnkranz am Boden gesetzt ist, auf dem es sich dreht. c. die Wassermühle (Watermœhl) besteht aus der eigentlichen Mühle und dem daneben liegenden, das Wasser aufstauenden Grundwerk (Grundwark) mit dem Mühlrad (Rad, Waterrad); zum Grundwerk gehören die massiv oder durch Holzwände eingefaßte Wasserzufuhr (Arch, Waterarch, Mahlarch, Taulop), deren letztes Ende Herd (Hierd) heißt, der zur Festsetzung der erlaubten Stauhöhe des Wassers wichtige Abschlußbalken (Grundbalken, -bom), auf welchen die hochziehbaren Staubretter (Schütt, Schott) des Mühlenwehrs greifen, und der Freilauf (Frilop, Friarch), dessen Schütze (Frischütten) das überflüssige Wasser (Friwater) abführen können; Babenwater ist das Wasser oberhalb, Unnerwater das Wasser unterhalb der Schütze; das Mühlrad ist oberschlächtig (œwerslächtig), wenn das Wasser von oben über das Rad auf die Schaufeln geleitet wird und es durch sein Gewicht vorwärts dreht, unterschlächtig (unnerslächtig), wenn das Wasser durch die Strömung nur unten gegen die Schaufeln des Rades drückt und dieses rückwärts dreht, mittelschlächtig (middelslächtig), wenn es auf halber Höhe auf die Schaufeln fällt und es rückwärts dreht; der Zapfen der Welle (Waterwell) des Mühlrades läuft außen auf einem Kattenstein, am anderen Ende der Welle sitzt in der Mühle das Kammrad, welches in älteren Mühlen über ein Stockgetriebe die senkrechte Welle (Kronwell) betrieb, an welcher unter der Decke des oberen Stockwerks das Stiernrad saß; der Antrieb der Mahlgänge (Grind) geschah dann von oben durch Klüwer, wie in der Windmühle; später wurden die Mahlgänge durch Zahnradübertragung von unten betrieben; moderne Wassermühlen haben statt der Mühlräder Turbinen, deren erste in Deutschland schon 1842 in Schwerin eingebaut wurde. Beschreibungen und Abb. von Mühlen aller Art bei Behr. Mühl. 3. weiterer sprachlicher Niederschlag: mola 'eine MOele' Chytr. 279; 'wy hebben vorkofft de grothenn molenn' (1291) UB. 10, 507; 'in der molne' (Sta@ 1354) 13, 521; 'rechtecheyt an der molen tů Walowe' (1375) 18, 638; 'de mølen to Bucowe' (1394) 22, 339; 'tome ersten hebben wy alle unse nascrevenen molen to samen gelecht' (Ro 1417) Rost. Nachr. 1755, S. 78
b; '9 hoven, 1 smede, 1 molle, 1 kroch' (1552) Tessin Buk. 65
b; 'aus der mollen' (StaStargard@AhrensbergAhr 1564) Endl. Feldb. 36
b; 'eine niege ferdige Möle mit Grundwercke, mit Tappen, Ringen, Rine unde Molen-Stene' (WaWaren@MalchowMalch 1626) Mantz. Sel. 5, 3; die Mühle 'hat 2 Mahlgänge, resp. mit Rheinischen und Sandsteinen und einen Graupengang'
N. Strel. Anz. 1817, S. 286
a; 'die Mühle enthält einen Rheinischen Weizengang und einen Roggengang' 1826, S. 398
a; 'die mir eigentümlich gehörende Mühle zu Sponholz, bestehend aus einem Mahl-, Graupen- und Ölgang' 1830, S. 984
b; nich wid von de Mähl Reut. 3, 290; Möll 7, 127; im Kinder-Reiterlied: Mit 'n Schäpel Weiten Willn wi de Mœhl begeiten, Mit 'n Foder Gasten, Donn füng' se an to knasten, Wur säd' de Möll? Rebumper, rebumper (StaStargard@NeustrelitzNStrel) Wo.
V. 3, 474; im Lügenlied: ick seg' dei Mœhlen fleigen, den Möller achteran HaHagenow@BoizenburgBoiz; Rda.: dat is Water up sin Mœhl kommt ihm gelegen, bestätigt ihn, ist nach seinem Geschmack allgem.; 'darmede se dat Water up ere MOele bringen' (ihren Vorteil wahrnehmen) Gry. Wed. L 5
a; bildl.: dat rägent, dor hadd' ne Mœhl vör gahn künnt Lu; sprw.: Oft nah de Mœhl un oft den Aben warm, Dat maakt den Buern arm MaMalchin@Groß MethlingGMethl; Solang' de Wind weiht Un de Mœhl nich steiht, Den Windmöller dat woll geiht RoRostock@WarnemündeWarn; auf die sprichwörtliche Unehrlichkeit des Müllers weist: in de Mœhl is 't Best, dat de Sack nich nahseggt Bri. Volkssp. 28; übertr. Jan von de Mœhl der Holländer im Munde des Seemanns Wi; Koorl ut de Mœhl der Kreuzbube Ha Hagenow@WittenburgWitt;
Dim. im Reim: Krischœning, min Sœhning, Kumm mit nah de Mœhling WaWaren@JabelJab; Hutt hutt hutt nah Mœhligen, De Dochter up dat Fœhligen Wo.
V. 2, 1635. 4. FN.: Mœhlenbäk, -barg, -blänk, -block, -holt, -jör, -kamp, -land, -rade, -sahl, -wisch; Düwels-, Oll-, Taschenmœhl; Kaienmœhler Dik. — Mnd. mölene, möle. — Br. Wb. 3, 182; Dä. 310
a; Kü. 2, 394; Me. 3, 681; Schu. 21.