Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Magister m.
Magister m.
Magister m. akademischer Grad und Titel, Übernahme (bereits ahd., 9. Jh.) von lat. magister ‘Vorsteher, Leiter, Lehrmeister, Lehrer’ (s. Magistrat), das mit dem Komparativsuffix ie. -tero- zu lat. magis ‘mehr’ gebildet ist (*magisteros), also wie lat. minister (s. Minister) einen doppelten Komparativ aufweist. Vom 15. Jh. an ist Magister, das sich erst allmählich der dt. Flexion angleicht, akademischer Grad mit gleicher Geltung wie Doktor (s. d.). Der Grad der Fakultät der (freien) Künste magister artium (liberalium) wird seit dem 16. Jh. vorwiegend an Angehörige der diese ablösenden philosophischen Fakultät verliehen, erhält seit dem 18. Jh. (nach allgemeiner Einführung des Doktortitels) wieder die Bedeutung ‘Lehrer’, wird schließlich 1957 in Deutschland (nach britischem und österreichischem Vorbild) als akademischer Grad wieder eingeführt.