Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
leiblich adj.
leiblich , adj. 1 1) persönlich: wenn unser herre, der römische künige oder sein nachkomen nicht leiplich zu Nüremberg wern, daʒ sie dann dieselben vesten nyemanden eingeben noch befülhen dann uns dem rate der stat zu Nüremberg. d. städtechr. 1, 198, 20 ( von 1401); derhalben ich aus der maszen gerne were selbs zu euch komen leiblich ( statt nur zu schreiben ). Luther 5, 13 a ; so wolt ich ja herzlich gerne (wie auch wol billig) leiblich um euch sein. ebenda; hab ich doch nicht lassen mögen mein leiblich abwesen .. zu entschüldigen. 14 a . vom teufel ( vergl. dazu leibhaftig 2): do schlag der …