Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hofmeister m.
hofmeister , m. 1 1) oberaufseher über einen hof, ein land- oder rittergut, mhd. hovemeister oberknecht ( Lexer wb. 1, 1364 ): gleichwie die knechte eines ernsthaften, getreuen und verständigen meiers oder hofmeisters, der sie täglich zur arbeit anweise, und dabei im zaum halte, bedürfen. öcon. lex. (1731) 1049; verdorbene bauern geben gute hof- und schirrmeister ab. Pistorius thes. par. 5, 13 . 2 2) häufiger aufseher über den hofhalt eines fürsten: ( Karl der kühne hatte am hofe ) vier hofmaister, dem iedlichen des jars vier tausend gülden zu sold gebürten. Wilw. v. Schaumb. 17; dem Potiphar,…