Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hofmeistern verb.
hofmeistern , verb. den hofmeister, erzieher bei einem spielen; in transitiver fügung, mit dem nebensinne tadeln, mangelhaftes an einem rügen: denn sonst gebührte mir i. f. g. nicht zu hofmeistern. Schweinichen 1, 125 ; ich wüszte wohl dasz ich i. f. gnaden nichts zu hofmeistern hätte. 309; sein werk ohne ursache zu hofmeistern. Felsenburg, 1. vorr.; seine filosofen waren keine leute, die (wie Plato) sich heraus genommen hätten, ihn hofmeistern und lehren zu wollen, wie er zuerst sich selbst, und dann seinen staat regieren müsse. Wieland 2, 379 (324); Biribinker war es zu sehr gewohnt, von den…