Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hinterhalt m.
hinterhalt , m. in verschiedenen bedeutungen. 1 1) nach halt 2, sp. 270, rückhalt, rückwärts befindliche stütze, gewöhnlich in übertragenem sinne: defensio subsidiaria. Haltaus 914 ; der haubtman, so mit im geredt, habe seinen hinderhalt von herzog Heinrich. supplication an kais. maiestat der mortbrenner halben ( Wittemb. 1541) B 4 b ; um durch ihre verwandten einen schützenden hinterhalt gegen die anklage zu haben. Klinger 4, 235 ; das man fertig bald den nachtruck und den hinderhalt. Fischart dicht. 2, 266, 940 Kurz. Rist braucht das wort in bezug auf einen schatz von kenntnissen, indem er v…