Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gegenpart m.
gegenpart , m. gegentheil, so halb lateinisch, mit falschem geschlecht ( s. 5) in der rechtssprache aufgekommen seit dem 15. jh.; zu vergleichen ist gegentheil, auch widerpart und gegenwart. bei Stieler 1412 als nebenform kontrepart, ' vulgo, hybrido vocab. ', da doch gegenpart hybrid ist, das andere freilich auch nicht franz. oder ital.; doch auch engl. counter-part, dän. contrapart ( schwed. vederpart). 1 1) gegner vor gericht, keinpart in einer hs. vom j. 1437 vom richtsteig landrechts s. 308 Hom. ( var. widersache, widersacher, ursprünglich jegenêre); es mag auch der zeugenführer bitten, d…