Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Widerpart
Widerpart
Part m. ‘Anteil des einzelnen Mitwirkenden an der Aufführung eines Bühnen-, Gesangs-, Instrumentalwerkes, Rolle, Partie, Stimme’, (vgl. Klavier-, Orchester-, Solo-, Gesangs-, Sprechpart), in der Seemannssprache (auch Neutr.) ‘Besitz-, Gewinnanteil an einem Schiff’ mhd. part(e) f. n., mnd. part n. ‘Teil, Anteil, Abteilung, gemeinsam vorgehende Gruppe (im Kampf, Turnier, Spiel), Partei’ sind Entlehnungen von afrz. part f. ‘Teil, Anteil, Seite, Partei’, das auf lat. pars (Genitiv partis) ‘Teil, Anteil, Seite’ beruht. Im älteren Nhd. steht das Substantiv (gelegentlich mit fem. Genus) entsprechend dem mhd. Gebrauch für ‘Anteil, Zugeteiltes’ (auch in juristischer und kaufmännischer Terminologie), bezeichnet eine (militärische) Abteilung, die Prozeßpartei oder eine politische Gruppierung. Um 1800 tritt es hinter Partei und Partie (s. d.) weitgehend zurück und begegnet heute fast nur noch im oben genannten Sinne als Ausdruck der Musik und des Theaters. Mundartlich (omd.) behauptet sich die Nebenform Parte f. (meist Parten Plur.) für ‘Mietspartei, Wohnung’. – Widerpart m. ‘Gegner vor Gericht, im Kampf, Gegenpartei, Gegnerschaft, Gegenteil’ (vereinzelt auch ‘Partner, Gefährte’), mhd. widerpart(e); vgl. Widerpart halten ‘Widerstand leisten, gegensätzlicher Meinung sein’, eigentlich ‘die Gegenseite (aufrecht)halten’ (15. Jh.); daneben auch jüngeres, heute nicht mehr gebräuchliches Gegenpart m. ‘Gegner, Widersacher, Partner’ (15. Jh., zuerst in der Rechtssprache). halbpart Adv. ‘zur Hälfte, mit gleichen Anteilen’ (18. Jh.), vor allem in der Wendung halbpart machen, zurückgehend auf älteres Halbpart m. ‘Hälfte’ (besonders einer Beute, eines Fundes, Gewinns, 17. Jh.).