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Bürgermeister

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Bürgermeister

Bd. 3, Sp. 626
Bürgermeister (früher Burgemeister, v. mittelhochd. burc, d. h. Stadt), der oberste Verwaltungsbeamte einer städtischen, nach neuern Gemeindeordnungen auch einer ländlichen Gemeinde. B. entstanden im 13. Jahrh., als die Bewohner der Städte durch Waffengewalt oder friedliche Übereinkunft die Vogtei weltlicher und geistlicher Fürsten mehr und mehr beschränkten und durch Handel und Gewerbe den Kaisern und Landesherren immer wichtiger wurden. Mit dem Recht, einen B. zu wählen, hatten die Städte ihre Verfassung vollendet; sie standen dadurch selbständig da, frei vom Einfluß landesherrlicher Behörden, bis mit der Ausbildung der Landeshoheit in neuerer Zeit die Landesregierungen wieder Einfluß gewannen und die Stadträte samt Bürgermeistern als Unterbehörden sich unterordneten. Die B. gehen aus freier, in der Regel indirekter Wahl der Gemeindeangehörigen hervor; doch kommt es auch vor, daß sie von der Regierung ernannt werden, wie in Frankreich die Maires. Nach den neuern Gemeindegesetzgebungen erfolgt die Wahl der B. entweder nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren, wie in Preußen (12 Jahre), oder auf Lebenszeit, wie in Sachsen, oder es erfolgt, wie in Bayern, bei den rechtskundigen Bürgermeistern die Wiederwahl auf Lebenszeit. Die B. bedürfen der staatlichen Bestätigung. Wo die Gemeinde durch ein einziges kollegiales Organ vertreten wird, ist der B. in der Regel dessen Mitglied und Vorsitzender; wo dagegen die Gemeindevertretung aus zwei Kollegien besteht, ist er nur Mitglied und Vorsitzender der Gemeindebehörde (des Gemeinderats, Stadtrats, Magistrats). Der B. hat die Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Geschäftganges der städtischen Verwaltung, insbes. die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeindebeamten, den Vorsitz im Gemeinderate, die Vorbereitung der Vorlagen an die Gemeindeorgane und die Ausführung der gefaßten Beschlüsse. Er führt ferner die unmittelbare Aussicht und übt die Disziplin über die Gemeindebeamten. In den meisten Staaten ist er zugleich nach gewissen Richtungen hin Organ und Beauftragter der Staatsgewalt und insoweit nur von der letztern abhängig. Hierher gehört namentlich die Handhabung der Ortspolizei sowie die Besorgung aller örtlichen Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht besondere Behörden bestellt sind. Wo mehrere B. vorhanden sind, wechseln sie entweder in der Geschäftsführung ab, oder es ist der eine dem andern übergeordnet, in welchem Fall gewöhnlich der erstere den Titel Oberbürgermeister oder Erster B. führt. Einzelne Landesverfassungen räumen auch den Bürgermeistern gewisser Städte an sich oder auf Grund landesherrlicher Ernennung einen Sitz in der Landesvertretung ein.
2657 Zeichen · 29 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Bürgermeister

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Der Bürgermeister , des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die Bürgermeisterinn. 1) Der vornehmste unter der bürger…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Bürgermeister

    Goethe-Wörterbuch

    Bürgermeister von rund 80 Belegen drei Viertel -u-, meist (44mal) in der nach Adelung “im gemeinen Leben” geläufigen For…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Bürgermeister

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Bürgermeister (früher Burgemeister , v. mittelhochd. burc , d. h. Stadt), der oberste Verwaltungsbeamte einer städtische…

  4. modern
    Dialekt
    Bürgermeister

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Bürger-meister s. Burgemeister .

  5. Sprichwörter
    Bürgermeister

    Wander (Sprichwörter)

    Bürgermeister 1. Beent 1 för der aue 2 Börgermêster, dan der neuen es ömmer schlehter. ( Aachen. ) – Firmenich, I, 491, …

  6. Spezial
    Bürgermeister

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Bür|ger|meis|ter m. (-s,-) ombolt (-lc) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit buergermeister

19 Bildungen · 19 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von buergermeister

buergermeistern + -er

buergermeister leitet sich vom Lemma buergermeistern ab mit Suffix -er, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Zerlegung von buergermeister 2 Komponenten

buerger+meister

buergermeister setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

buergermeister‑ als Erstglied (19 von 19)

bürgermeisteramt

DWB

buerger·meisteramt

bürgermeisteramt , n. consulatus: Cicero, aus den einspennigen, geringes reuterstands geboren ist durch treffenliche künste und ehr bis zum …

bürgermeisterei

DWB

buerger·meisterei

bürgermeisterei , f. amt oder amtsbezirk: die bürgermeistereien, welche hin und wieder aus zwei oder drei kirchspielen bestehen. denkschr. d…

Bürgermeisterin

GWB

buerger·meisterin

Bürgermeisterin auch Burge(r)-, Bürge- Ehefrau eines Bürgermeisters; selten ‘Frau B.’ B38,268,14 Knebel 11.10.24 N9,251,22 Gebirgsgestaltg B…