Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
befehlshaber m.
befehlshaber , m. 1 1) der bevollmächtigte, beauftragte: und bitten e. g. sie ( die gesandten ) in dem allen als die diener und befehlshaber nicht zu verdenken und sie wider ihren habenden befehl nicht zu verdenken. Melanchth. 3, 1223 . 2 2) der vorgesetzte, befehlende. Bünau 1, 113. 124 . die ältere form befehlhaber, gebildet wie machthaber, gewalthaber, theilhaber scheint vorzüglicher.