Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
befähigen
befähigen
fähig Adj. ‘imstande zu etw., begabt, tüchtig’, im 15. Jh. von fahen, der älteren Form von fangen (s. d.), abgeleitet (vgl. auch gleichbed. spätmhd. gevæhic, 2. Hälfte 14. Jh.), daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig; in der Rechtssprache so viel wie ‘berechtigt’ (vgl. erbfähig). Der Zusammenhang mit dem Verb wird auch in der alten Bedeutung ‘fangbar’ (von Tieren) deutlich (16. Jh.). Modern vorwiegend auf Lebewesen und speziell auf ihr geistiges Erfassungsvermögen bezogen, daher oft ‘begabt, tüchtig’. – befähigen Vb. ‘fähig machen, in die Lage versetzen’ (18. Jh.). Fähigkeit f. ‘Vermögen, Imstandesein’ (Anfang 17. Jh.).