Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Axiom n.
Axiom n. ‘Grundsatz, der keines Beweises bedarf bzw. nicht bewiesen werden kann’. Gleichbed. lat. axiōma, griech. axíōma (ἀξίωμα), eigentlich ‘Würde, Geltung, Ansehen’, als philosophischer Begriff im oben genannten Sinne (eigentlich ‘allgemein gewürdigter Grundsatz’) seit Aristoteles, wird Anfang des 17. Jhs. ins Dt. übernommen. Die lat. Endung wird Ende des 18. Jhs. aufgegeben. Es handelt sich um eine Bildung zu griech. axiū́n (ἀξιοῦν) ‘für würdig, wert, angemessen erachten’, das von griech. áxios (ἄξιος) ‘wert, würdig, angemessen’ abgeleitet ist. Dies gehört letztlich im Sinne von ‘wichtig’ …