Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Belang
Belang
belangen Vb. ‘verklagen, zur Verantwortung ziehen’, bei (heute veraltetem) unpersönlichem Gebrauch ‘angehen, betreffen’. Ahd. bilangēn (11. Jh.), mhd. belangen, blangen, Präfixbildung zu gleichbed. ahd. langēn, mhd. langen (zu lang, s. d.), heißt (unpersönlich, meist mit Genitiv) ‘es verlangt, gelüstet jmdn. wonach’. Diese Verwendung geht (bis auf Reste in obd. Mundarten) im Frühnhd. unter. Im Mhd. und Mnd. entwickelt sich die Bedeutung ‘erreichen, sich erstrecken’ (vgl. ahd. gilangōn), an die sich ‘zur Verantwortung ziehen’ (als Rechtsausdruck mnd. und vom 15. Jh. an frühnhd., jetzt allgemein verbreitet) und ‘angehen, betreffen’ (15. Jh.; vgl. nl. belangen ‘betreffen’, engl. to belong ‘gehören, in Beziehung stehen’) anschließen. – anbelangen Vb. ‘angehen, betreffen’, bereits im 15. Jh. neben gleichbed. belangen und anlangen stehend (vgl. entsprechendes nl. aanbelangen ‘betreffen’), verdrängt in dieser Bedeutung einfaches belangen zunehmend seit dem 18. Jh. Belang m. ‘Bedeutung, Wichtigkeit’. Mhd. belanc ‘Verlangen’, rückgebildet aus mhd. belangen ‘verlangen, gelüsten’, lebt nur noch im Frühnhd. bis zum 16. Jh. weiter. Gleichbed. mnl. belanc bildet daneben die Variante ‘Vorteil, Gewinn’ aus, zu der sich mnd. belanc ‘Bedeutung, Interesse’ stellt. In diesem Sinne erscheint nhd. Belang vor allem in Fügungen wie von (geringem, hohem, keinem) Belang, ohne Belang seit Mitte des 18. Jhs. im Hd., zunächst im Kanzleistil, dann auch, namentlich durch Lessings Einfluß, im allgemeinen Sprachgebrauch. Im 20. Jh. breitet sich die schon im 19. Jh. vorkommende Verwendung des Plur. Belange als ‘Interessen, Angelegenheiten’ rasch aus. belanglos Adj. ‘bedeutungslos, unwichtig’, Ende des 19. Jhs. zu Belang gebildet, sehr gebräuchlich im 20. Jh.; dazu Belanglosigkeit f. ‘Unwichtigkeit’, auch ‘unbedeutende Sache’ (um 1900).