Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
auswendig
auswendig
- ›auswärtig, aus einem Raum außerhalb eines Bezugsraumes stammend, in einem Raum außerhalb eines Bezugsraumes gelegen‹; subst.: der auswendige.
- ›von einem Bezugsort oder -gegenstand entfernt‹.
- ›außen (auf etw. als Körper Vorgestelltem), auf der Oberfläche von etw.; von außen, von der Außenseite; auf der Oberfläche, Außenseite befindlich‹.
- phras.: mit auswendiger hand ›mit dem Handrücken, der Handoberfläche‹.
- ›draußen, außerhalb eines Bezugsraumes, auswärts, außerhalb, außerhalb liegend, auswärts, seßhaft‹; vereinzelt: ›von auswärts‹.
- ›nach draußen, fort, hinweg, anderswohin, in eine Richtung vom Bezugsraum weg‹.
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Gen. oder Dat.) die räumliche Situierung einer Bezugsgröße oder eines Bezugsgeschehens außerhalb des Raumgebildes oder der Fläche, die mit dem Nomen bezeichnet wir
- ›außerhalb (einer als Norm akzeptierten sozialen Ordnung); unter Nichtbeachtung von jm./etw., ohne etw. (z. B. js. Wissen)‹
- ›äußerlich, äusser; sinnlich wahrnehmbar, erkennbar, sichtbar; konkret, körperlich; leicht vollziehbar‹, jeweils im Gegensatz zu inneren Eigenschaften.
- ›stofflich, körperlich, konkret, materiell‹, im Unterschied zu 9 ohne Gegensatz zu unstofflich-inneren Eigenschaften gebraucht.
- ›auswendig, ohne Vorlage, aus dem Kopf, aus dem Gedächtnis‹; offen zu 12.
- ›im Voraus, aus dem Kopf (ohne es gelesen zu haben)‹.