Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Attentat n.
Attentat n. ‘Mordanschlag, Gewalttat aus politischen Motiven’, in der Rechtssprache des 15. bis 19. Jhs. (zunächst im Plural Attentaten) ‘Frevel, Übergriff, Gewalttat’, auch ‘Versuch eines Verbrechens’, entlehnt aus gleichbed. mlat. attentatum, dem substantivierten Part. Perf. von lat. attentāre, einer Nebenform von lat. attemptāre ‘antasten, versuchen, jmdm. beizukommen suchen’; vgl. lat. temptāre ‘betasten, berühren, angreifen’ und ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’. Unter dem Einfluß von frz. attentat ‘Anschlag auf eine Person’ (mfrz. attemptas ‘Rechtsbruch, Benachteiligung’, gebildet zu …