Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Attentat n.
Attentat n.
Attentat n. ‘Mordanschlag, Gewalttat aus politischen Motiven’, in der Rechtssprache des 15. bis 19. Jhs. (zunächst im Plural Attentaten) ‘Frevel, Übergriff, Gewalttat’, auch ‘Versuch eines Verbrechens’, entlehnt aus gleichbed. mlat. attentatum, dem substantivierten Part. Perf. von lat. attentāre, einer Nebenform von lat. attemptāre ‘antasten, versuchen, jmdm. beizukommen suchen’; vgl. lat. temptāre ‘betasten, berühren, angreifen’ und ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’. Unter dem Einfluß von frz. attentat ‘Anschlag auf eine Person’ (mfrz. attemptas ‘Rechtsbruch, Benachteiligung’, gebildet zu seinerseits aus dem Lat. entlehnten afrz. atempter, atenter ‘versuchen, sich vergehen’, frz. attenter ‘einen Anschlag ausführen’) setzt sich seit Anfang des 19. Jhs. die heutige Bedeutung durch. – Attentäter m. ‘Person, die einen Mordanschlag verübt’; nach dem mißglückten Attentat 1844 auf den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. in einem Drehorgellied (in Anlehnung an Übel-, Missetäter) als Reimwort zu Hochverräter gebildet (dort auch attentaten Vb.); in der 2. Hälfte des 19. Jhs. bereits allgemein.